Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

I. Vorwort

Daß sich die Justiz in unserer als „Rechtsstaat“ gepriesenen Bundesrepublik ständig skandalöse Fehlurteile leistet, wird von vielen beklagt. Beispiele sind im Internet unter „www.justizskandale.de“ dokumentiert. Doch in der vorliegenden Dokumentation geht es um Schlimmeres. Es geht um vorsätzliche Rechtsbeugung, d.h. um Mißbrauch von Paragraphen, den das Strafgesetzbuch als „Verbrechen“ einstuft. Obwohl Rechtsbeugung besonders bei politischen Prozessen gang und gäbe ist, ist der Vorsatz, durch den Rechtsbeugung zur Rechtsbeugung wird, nur selten nachweisbar. Ob der Nachweis aber in dieser Dokumentation gelungen ist, darüber möge der Leser sich selbst ein Urteil bilden.

Die Tatsache, daß der Angeklagte Flugblätter verfaßt und verbreitet hat, ist unumstritten. Ebenso unumstritten ist der Text der Flugblätter, der in dieser Dokumentation wiedergegeben wird. Somit kann der Leser sich selbst eine Meinung bilden, ob die Richter in ihren Urteilsbegründungen wirklich nachgewiesen haben, wozu sie verpflichtet sind, daß der Inhalt strafbar ist.

Diese Veröffentlichung, die auch in gedruckter Form vorliegt, dokumentiert, wie der Flugblattverfasser zweimal zusammen für 8½ Monate ins Gefängnis kam, allein deshalb, weil er einen "gesetzestreuen" Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder und einen kindermordfördernden Bundestagsabgeordneten angeblich beleidigt hätte. Deren Namen hatte er ganz bewußt genannt um deutlichzumachen, daß die im Mutterleib getöteten Kinder ebenso Menschen sind wie z. B. die Verbrechensopfer Hitlers. Dessen Name wird politisch korrekt ständig im Zusammenhang mit Mord genannt.

Doch in dem Ausmaß, wie die Tatsache bewußt wird, daß auch heute Menschen "gesetzestreu" getötet werden, erscheinen unsere Politiker und Richter als Komplizen von Verbrechern. Deshalb liegt allen Förderern des Kindermordes sehr daran, daß die Kinder im Mutterleib nicht als Menschen anerkannt werden. Obwohl jede Schwangere vom Anfang der Schwangerschaft an von ihrem "Kind" spricht, vermeiden Kindermörder dieses deutsche Wort und benutzen statt dessen das Fremdwort "Embryo". Und der Bundestag regelte nicht etwa Kindestötungen, sondern "Schwangerschaftsabbrüche". Und Gerichte verurteilen Ärzte nicht deshalb zu Schadensersatz, weil sie ihrer Verpflichtung, mutmaßlich behinderte Kinder zu denunzieren, nicht nachgekommen waren und deshalb die Frist für eine zulässige Kindestötung versäumt wurde, sondern Gerichte verurteilen deshalb zu Schadensersatz, weil die Frist für einen zulässigen "Schwangerschaftsabbruch" deshalb versäumt wurde, weil der Arzt seiner "Aufklärungspflicht" nicht nachgekommen sei. All den Politikern und Richtern, die den Kindermord fördern, liegt sehr daran zu unterbinden, daß über den Kindermord in gleicher Weise gesprochen wird wie über andere vorsätzliche Menschentötungen.

Daß die Kinder im Mutterleib Menschen sind, ist nicht nur eine medizinische Binsenweisheit, sondern vor allem Bibellehre. Doch indem die Justiz gegen die Verkündigung des Gotteswortes vorgeht, nimmt sie die Tradition der Ketzerprozesse auf. Aber die weltliche Obrigkeit hat von Gott keine Vollmacht zu verbieten, daß die Botschaft Gottes zu deutlich bezeugt wird. Heute unterdrückt die Justiz die Bibellehre, daß schwangere Frauen Menschen in ihren Körpern tragen, weil dadurch die Mächtigen, welche die Tötung dieser Menschen fördern, als Schwerstkriminelle erscheinen. Morgen mißfällt der Obrigkeit irgendeine andere Aussage des Gotteswortes. Zum Schluß darf man nur noch predigen: "zahlt Steuern" (Röm. 13,7), und was die Politiker sonst noch hören wollen.

Nur Verbrecher können die Tötung unschuldiger Menschen fördern. Diese Veröffentlichung zeigt somit, daß sowohl in Politik als auch in Justiz Verbrecher die Oberhand haben. Doch nach biblischer Lehre ist jede Regierung Obrigkeit von Gott (Röm. 13,1). Folglich sind auch die uns regierenden kindermordfördernden Kriminellen Obrigkeit von Gott. Obrigkeit von Gott und Verbrecherbande schließen sich somit nicht gegenseitig aus. Den Gläubigen dies klarzumachen, ist das Anliegen dieser Veröffentlichung.

Es werden die Texte der verfahrensgegenständlichen Flugblätter, die Anklageschriften, meine Gerichtsschriftsätze, meine schriftlichen Prozeßvorbereitungen und die Gerichtsurteile wiedergegeben. Dabei werden unterschiedliche Schrifttypen benutzt. So können z. B. Gerichtsurteile leichter überblättert werden. Die in Gerichtsurteilen zahlreich enthaltenen falschen Aussagen zu meiner Person, die übrigens keinen Bezug zu meinen angeblichen Straftaten haben, werden von mir nicht richtiggestellt. Auch Tippfehler bleiben unkorrigiert. Auf wesentliche zum Teil haarsträubende Aussagen in den Urteilsbegründungen nehme ich in den späteren Prozeßvorbereitungen Bezug. Obwohl die überlangen Urteilstexte kaum lesenswert sind, werden sie dennoch in voller Länge wiedergegeben. Denn dadurch wird mein Vorwurf nachprüfbar, daß in den „Urteilsbegründungen“ nicht nachgewiesen wird, daß meine wahrheitsgemäße Beschreibung der Menschentötungen Dr. Freudemanns gegen irgendwelche Gesetze verstoße, und daß die Justiz ständig Rechtsbeugung begangen hat.

Der Leser, der bei den vielen Justizkampagnen schnell den Überblick verliert, sei darauf hingewiesen, daß aus meinem Gnadengesuch an den bayrischen Ministerpräsidenten Dr. Stoiber, das in dieser Veröffentlichung wiedergegeben wird, hervorgeht, in welcher Beziehung die einzelnen Prozesse zueinander stehen.