Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

VII. Begnadigungsgesuch an den Bayrischen Ministerpräsidenten Dr. Stoiber

 

Johannes Lerle

Brüxer Str. 25

91052 Erlangen

Tel 09131/302455

 

Herrn Ministerpräsident

Dr. Edmund Stoiber

Bayerische Staaatskanzlei

Franz-Josef-Strauß-Ring 1

80539 München

 

Erlangen, den 12.11.2001

Betreff: Begnadigungsgesuch

 

Guten Tag!

Hiermit bitte ich, mir diejenigen Geldstrafen zu erlassen, zu denen mich rechtsbeugende Richter wegen angeblicher Beleidigung eines Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder und eines kindermordfördernden Bundestagsabgeordneten verurteilt haben.

 

Der Sachverhalt:

1. Vorgeschichte:

Als der Ihnen bekannte Nürnberger Tötungsspezialist für ungeborene Kinder, Dr. Freudemann, in Karlsruhe gegen den Freistaat Bayern wegen angeblicher Verletzung seines Grundrechts der freien Berufswahl klagte, habe ich am 5. Sept. 1997 vor dessen "Arbeitsplatz", dem Nürnberger "Klinikum Nord", Flugblätter mit folgendem Titel verteilt: "Kindermord im Klinikum Nord. Dr. Freudemann tötet Kinder". Die Folge war je ein von Dr. Freudemann und von der CSU-regierten Stadt Nürnberg erwirktes zivilrechtliches Unterlassungsurteil.

Außerdem wurde ich strafrechtlich wegen angeblicher Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Weil ich aus Gründen, die ich noch nennen werde, nicht zahlte, mußte ich vor 1 1/2 Jahren 58 Tage im Gefängnis zubringen. Von Bedeutung ist, daß die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft in allen Instanzen meine Verurteilung gefordert hatte.

Im erstinstanzlichen Strafurteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 11.3.98 wurde entgegen der Vorschrift des § 267 der Strafprozeßordnung in keiner Weise dargelegt, wieso meine wahren Tatsachenfeststellungen über die Menschentötungen Dr. Freudemanns den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen. Da jeder Berufsrichter weiß, daß er dazu verpflichtet ist, die Urteilsgründe zu nennen, deshalb liegt Rechtsbeugung vor.

Im Berufungsurteil heißt es: "Der Angeklagte weiß genau, daß der medizinische Eingriff des Dr. Freudemann nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft”.1 Da kein Richter so dumm sein kann, daß er nicht wüßte, daß eine derartige entscheidungserhebliche Behauptung eines Beweises bedarf, deshalb liegt auch im Berufungsurteil Rechtsbeugung vor.

Trotz der offensichtlichen Rechtsbeugung der Berufungsinstanz konnten weder die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Obersten Landesgericht2 noch das Bayerische Oberste Landesgericht3 einen "Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten" erkennen. Meine Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Denn die Verfassungsrichter Papier, Grimm und Hömig vom Ersten Senat werten die rechtswidrigen Menschentötungen Dr. Freudemanns lediglich als "vermeintliches Unrecht", das mir nicht das Recht gäbe, anderen Unrecht zuzufügen.4 Infolge all dieser Rechtsbeugungen kam ich für 58 Tage ins Gefängnis.

 

2. Die drei rechtskräftigen Strafurteile, deren Vollstreckung noch bevorsteht:

erstes Strafurteil

Zur Berufungsverhandlung in dem oben beschriebenen Strafverfahren lud ich die Bevölkerung mit dem Flugblatt "Auf zum Ketzerprozeß" ein. Darin bezeichnete ich Dr. Freudemann beiläufig als "Berufskiller". Die Folge war ein erneuter Strafprozeß. Erstinstanzlich5 wurde meine Verurteilung mit der absurden Behauptung begründet, ich hätte dem Dr. Freudemann eine Straftat unterstellt. Das Berufungsurteil nannte keine Urteilsgründe. In dem Fehlen der Urteilsgründe sah weder die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Obersten Landesgericht6 noch das Bayerische Oberste Landesgericht7 einen "Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten".

zweites Strafurteil

Wiederholt sagten mir Flugblattleser, daß Dr. Freudemann lediglich die bestehenden Gesetze anwende. Die Gesetze müssen geändert werden. Deshalb beteiligte ich mich am Bundestagswahlkampf 1998. Gelegenheit bot sich, als Dr. Helmut Kohl nach Erlangen und Dr. Theodor Waigel nach Fürth kamen. Während mein Flugblatt "Kohl für Tötungskapazitäten" ohne gerichtliches Nachspiel blieb, wurde ich wegen des entsprechenden Flugblattes "Waigel für Tötungskapazitäten" infolge eines Strafantrages Dr. Waigels verurteilt. Die in der Anklageschrift zitierte Stelle hat folgenden Wortlaut: "Indem auch Dr. Waigel andere beauftragt hat, Tötungskapazitäten bereitzustellen, wandelt er in den Fußtapfen des demokratisch gewählten Reichskanzlers Adolf Hitler, der ebenfalls andere beauftragte, Tötungskapazitäten bereitzustellen. Wie der nationalsozialistische Staat den "Achtungsanspruch" seiner Schergen schützte, so schützen auch heute Richter den Ruf von solchen Kriminellen, die die Rückendeckung z. B. Dr. Waigels genießen."

Während wieder einmal dem erstinstanzlichen Urteil keine Gründe für meine Verurteilung zu entnehmen waren, heißt es im Urteil der Berufungsinstanz: "Nach den Erkenntnissen der Wissenschaft ist zwischen Mensch und Embryo, d. h. dem ungeborenen menschlichen Leben, zu unterscheiden".8 Diese volksverhetzende Lüge hinderte weder die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Obersten Landesgericht9 noch das Bayerische Oberste Landesgericht10 daran zu behaupten, daß meine Verurteilung wegen Beleidigung zum Nachteil von Dr. Waigels "ohne Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten" sei.

Die 40 Tagessätze wegen angeblicher Beleidigung Dr. Waigels und die 60 Tagessätze wegen des Flugblattes "Auf zum Ketzerprozeß" wurden zu 75 Tagessätzen zusammengefaßt.

drittes Strafurteil

Weil ich nach meiner ersten rechtskräftigen Verurteilung nochmals mein (nur unwesentlich geändertes) Flugblatt "Kindermord im Klinikum Nord" verbreitet hatte, deshalb wurde ich zu 150 Tagessätzen verurteilt. Sowohl das erstinstanzliche Urteil11 als auch das Berufungsurteil12 nannte keine Entscheidungsgründe. Die Revision, die ich eingelegt hatte, habe ich nicht begründet, da, wie ich aus Erfahrung weiß, die Rechtsbeuger in der Revisionsinstanz das Verschweigen der Urteilsgründe nicht als "Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten" werten.

    

Bis zum 15. Nov. soll ich die 150 Tagessätze zu je 20 DM und die ersten 100 DM von den 75 Tagessätzen zu je 20 DM zahlen. Da ich das aus Gründen, die ich noch nenne, nicht tun werde, droht mir erneut Gefängnisstrafe, diesmal 7 1/2 Monate.

 

Worum es geht:

Immer wieder nennt die Presse die Namen irgendwelcher Mörder. Obwohl das zu einer Mißachtung der Täter führt, hat das keine strafrechtlichen Folgen. Doch Dr. Freudemann unterscheidet sich von anderen Mördern dadurch, daß dessen Menschentötungen staatlich und gesellschaftlich weitgehend akzeptiert sind und vom Bundestag (auch mit den Stimmen von CSU-Abgeordneten) sogar zur gesellschaftlichen Aufgabe erhoben wurden. Aber der Bundestag hat es bisher unterlassen, ein Gesetz zu verabschieden, das diejenigen, die ausschließlich "gesetzestreue" Menschentötungen vornehmen, in stärkerem Maße vor der Verbreitung wahrer Tatsachen schützt als solche Mörder, deren Menschentötungen bisher noch nicht zur gesellschaftlichen Aufgabe erhoben wurden. Solange diese Gesetzeslücke nicht geschlossen ist, gibt es keine gesetzliche Grundlage für meine Bestrafung!!!

Daß ich dennoch verurteilt wurde zeigt, daß es in der Bundesrepublik ebenso an Rechtsstaatlichkeit mangelt wie in der Hitlerzeit und wie in der DDR. Dort wurden Andersdenkende aufgrund der bestehenden Gesetze verurteilt. Reichten diese aber nicht aus, dann wurden eben irgendwelche Gesetze entsprechend zurechtgebogen, um zu einem der Obrigkeit wohlgefälligen Strafurteil zu kommen.

Wie in der Hitlerzeit und in der DDR versucht der Gesetzgeber auch heute den Eindruck zu vermeiden, daß es sich bei den von ihm geförderten Menschentötungen um Mord handelt. Deshalb werden im Gesetzblatt nicht etwa Kindestötungen geregelt, sondern "Schwangerschaftsabbrüche".  

Die Lüge, daß die Personen in den Körpern schwangerer Frauen keine Menschen seien, ist die zwingende Denkvoraussetzung, um meine wahrheitsgemäßen Beschreibungen der medizinischen Tätigkeit Dr. Freudemanns und der politischen Tätigkeit Dr. Waigels strafrechtlich anders zu bewerten als Schilderungen von Menschentötungen durch Hitler, Milosevic, Armin Schreiner, Dieter Zurwehme, Osama bin Laden usw.

Indem in Gerichtsurteilen behauptet wird, daß die Personen in den Körpern schwangerer Frauen keine Menschen seien, wird nicht nur eine medizinische Binsenweisheit ignoriert, sondern die gegenteilige Aussage des Gotteswortes verworfen. Weil das Gotteswort verworfen wird, deshalb komme ich nicht umhin, der richterlichen Lüge die biblisch Wahrheit so lautstark und so deutlich wie irgend möglich entgegenzuhalten. Um die biblische Wahrheit zu verdeutlichen, ist es notwendig, einen konkreten Tötungsspezialisten als "Berufskiller" zu bezeichnen. Die Kriminalisierung des Begriffs "Berufskiller" richtet sich somit gegen die Gleichsetzung der Leibesfrucht mit lebenden Menschen.

Die Bezeichnung "Berufskiller" steht nun einmal im Raum. Jetzt, nachdem etliche Gerichte mir die Gleichsetzung der Leibesfrucht mit lebenden Menschen als vermeintliche Irrlehre (Ketzerei) vorgeworfen haben, gibt es für mich kein Zurück mehr. Ein Verzicht auf diese Formulierung würde den Eindruck erwecken, daß die Bezeichnung "Berufskiller" nicht zutreffend wäre, als ob Dr. Freudemanns berufliche Tätigkeit nicht im Töten von Menschen bestünde. Ich werde auch weiterhin Dr. Freudemann als Berufskiller bezeichnen um auszudrücken, daß die Kinder im Mutterleib ebenso Menschen sind wie die kleine Natalie oder wie Hitlers Verbrechensopfer, und um dem Mißverständnis vorzubeugen, ich hätte mich inzwischen den volksverhetzenden Lügen irgendwelcher Richter angenähert.

Die Förderung des millionenfachen Kindermordes durch unsere Politiker legt auch eine grundsätzliche Weichenstellung offen: Für die Tötung Erwachsener und für Kriege (z. B. den Kosovo- und Afghanistan-Krieg) kann man irgendeine Rechtfertigung herbeilügen. Doch bei solchen Personen, die in ihrem bisherigen Leben noch nie die Leiber ihrer Mütter verlassen haben, ist es besonders offensichtlich, daß sie unschuldig sind. Nur der kann Kinder im Mutterleib töten bzw. deren Tötung begünstigen, der gedanklich davon ausgeht, daß es überhaupt keine Ethik und keine Moral gibt. Und genau das ist die Auffassung von Verbrechern. Die Förderung des Kindermordes entlarvt somit die entsprechende parlamentarische Mehrheit als Verbrecherbande.

Vielen Gläubigen erscheint der Gedanke absurd, daß unsere Obrigkeit eine Verbrecherbande sein könnte, da nach biblischer Lehre jede Obrigkeit Obrigkeit von Gott ist. Doch wenn jede Obrigkeit Obrigkeit von Gott ist, dann war auch Hitler Obrigkeit von Gott. Wenn die Hitlerregierung eine Verbrecherbande war, wieso kann dann nicht auch unsere jetzige Obrigkeit eine Verbrecherbande sein, da sie ja einen Babycaust zu verantworten hat, der mit seinen inzwischen über 10 Millionen Menschenopfern Hitlers Holocaust bei weitem in den Schatten stellt?!

Die Abkehr von Gott bringt das Banditentum hevor. Diese biblische Lehre haben die Gläubigen durch den Schwindel von einem christlichen Staat, den es in Wirklichkeit aber niemals und nirgendwo gegeben hat, aus dem Bewußtsein verloren. Doch genau diese vergessene Bibellehre ist mein Verkündigungsanliegen.

Es wäre absurd anzunehmen, daß die Verbrechergesinnung auf die Förderung des millionenfachen Kindermordes beschränkt bleiben könnte. Als Folge der Abkehr von Gott ist Deutschland zu einer Bananenrepublik verkommen, in der politische Entscheidungen für Geld verkauft werden. Eine käufliche Regierung führt Deutschland mit Unterstützung einer ebenfalls käuflichen "Opposition" unter Leitung des von der Ölindustrie gekauften US-Präsidenten in den Dritten Weltkrieg.

 

Weshalb ich Ihnen schreibe: 

Ich schreibe Ihnen nicht in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender einer kriminellen Vereinigung, als die die CSU so lange angesehen werden muß, wie sie um Wählerstimmen für solche Verfassungsfeinde bittet, die durch ihr Abstimmungsverhalten am 29. Juni 1995 grundgesetzwidrige Menschentötungen zur gesellschaftlichen Aufgabe erhoben haben. Sondern ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Vertreter der Obrigkeit von Gott, von der es in der Bibel heißt, daß sie als Dienerin Gottes das Gute fördert und das Böse bestraft (Röm 13,1-4).

Doch ich habe die Erfahrung gemacht, daß die bayerische Justiz das Böse, und zwar den Kindermord, dadurch fördert, daß sie gegen den Willen Gottes diejenigen bestraft, die die Bibellehre über die Kinder im Mutterleib zu deutlich bezeugt haben. Ich betone: Ich habe niemals jemanden daran gehindert, unschuldige Menschen zu töten. Ich habe lediglich das Gotteswort bezeugt, daß es Menschen sind, die von Dr. Freudemann getötet werden. Dabei habe ich mich nicht einmal im Sinne des Strafgesetzbuches strafbar gemacht.

Meine Verurteilungen beruhen vielmehr auf Rechtsbeugungen. Dabei beugten nicht nur angeblich unabhängige Richter das Recht, sondern auch weisungsgebundene Staatsanwälte. Wäre der Kindermord nicht so populär, Ihr Justizminister hätte gehen müssen. Daß bayerische Staatsanwälte schon seit 1997 unter Ihrer politischen Verantwortung eine Hexenjagd gegen Gegner des Kindermordes veranstalten, ist ein Armutszeugnis für Ihre Führungsqualitäten und läßt Rückschlüsse auf Ihre Eignung als Bundeskanzler zu.

Daß ich "nur" zu Geldstrafe verurteilt worden bin, macht in meinem Fall keinen Unterschied, da ich entschlossen bin, nicht zu zahlen. Ich betrachte mich nämlich als Soldat Christi und meine Flugblattaktionen als Kampfhandlungen für das Lebensrecht unserer ungeborenen Mitbürger. Die Geldstrafe zu bezahlen, das wäre Kapitulation vor einer Mafia aus Kindermördern und deren Schirmherren in der Politik, das wäre Kapitulation vor einer Mafia aus Volksverhetzern und Rechtsbeugern. Diese Mafia, die schon jetzt auch an anderen Orten die Lebensschützer einschüchtert, würde dann nach der Salamitaktik mehr und mehr kindermordkritische Äußerungen kriminalisieren, bis zum Schluß keinerlei Kritik an diesem Verbrechen mehr zulässig ist.

Sie als Landesvater können in Ihrem Freistaat die Hexenjagd gegen die Lebensschützer stoppen. Deshalb bitte ich Sie, die Staatsanwaltschaft zurückzupfeifen. Die Richter, die immer wieder das Recht beugen, handeln im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem mutmaßlichen Willen der Obrigkeit. Ein "Gnadenakt" mit öffentlicher Richterschelte, wie wir sie bei Ihnen vom Kruzifixurteil des Bundesverfassungsgerichts her kennen, würde den charakterlosen Opportunisten signalisieren, daß eine Fortsetzung der Hexenjagd nicht obrigkeitswohlgefällig ist.

Johannes Lerle

Als Reaktion auf mein Begnadigungsgesuch verringerte sich meine Ersatzfreiheitsstrafe von 225 Tagen auf 200 Tage, von denen ich 198 Tage tatsächlich verbüßt

 

_______________________________________

Fußnoten:

1 S. 11 des Berufungsurteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24.11.98 mit dem Az.: 8 Ns 404 Js 43127/97.

2 ObSs (R) 358/99.

3 5 St RR 97/99.

4 1 BvR 1204/99.

5  S. 6-8 des Urteils des Amtsgerichts Erlangen vom 24.01.2000 mit dem Az.: 1 Ds 404 Js 27438/98.

6 ObSs (R) 945/200000.

7 St RR 380/00.

8 Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22.5.2000 mit dem Az.: 4 Ns 404 Js 41595/1998, S. 8.

9 ObSs (R) 841/2000.

10 S. 5 des BESCHLUSS vom 20. Nov. 2000 mit dem Az.: 5 St RR 350/2000.

11 Urteil des Amtsgericht Nürnberg vom 24.5.2000 mit dem Az. 45 Ds 404 Js 30018/00.

12 Urteil vom 10.07.2001 mit dem Az. 8 Ns 404 Js 30018/2000.