Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

III.1.f. Verteidigung in der Berufungsverhandlung am 22. Mai 2000

Die Fußnoten befinden sich am Ende des Dokuments und sind nicht verlinkt.

 

a.) angebliche Beleidigung Dr. Theo Waigels

    Als erstes möchte ich denjenigen danken, die meiner Bitte entsprochen und den Gerichtstermin verschoben haben. Dadurch konnte ich mich besser vorbereiten.

    Vergleiche heutiger Politiker mit Hitler und Goebbels sind im Rahmem des politischen Meinungskampfes durchaus üblich. So bezeichnete der US-Präsident Bush seinen Kriegsgegner Saddam Hussein als "Hitler unsere Zeit". Während des Kosovokrieges wurde "Kriegskanzler" Schröder im SonntagsBlitz mit dem äußeren Erscheinungsbild Hitlers abgebildet. Auch ich habe im Vorfeld einer Wahlkampfveranstaltung die Denk- und Handlungsweise Waigels mit der Hitlers verglichen, um davor zu warnen, Waigel und dessen Partei zu wählen.

    Daß der Vergleich Waigels mit Hitler als unerträglich empfunden wurde, liegt offenbar an dem Hitlerbild, das die Siegermächte dem besiegten Deutschland aufgezwungen haben. Das Hitlerbild vor allem der amerikanischen Kriegs- und Nachkriegspropaganda unterscheidet sich vor allem in zwei Punkten von dem historischen Hitler, mit dem ich Waigel verglichen hatte.

    Ein Punkt ist, daß Hitlers Verbrechen in der heute dominierenden Propaganda der Kriegsgegner als dermaßen überdimensional dargestellt werden, daß es wegen der Größenordnungen als abwegig erscheint, irgendwelche anderen Greueltaten mit denen Hitlers zu vergleichen. Während wir ständig an die Hitlerverbrechen erinnert werden, werden z. B. folgende Tatsachen vor allem in Schulbüchern verschwiegen: Vor dem Zweiten Weltkrieg gab es Pogrome gegen die deutsche Minderheit Polens, durch die Hitlers Kriegspropaganda den Einmarsch in dieses Land rechtfertigte, ähnlich wie heute die Bomben auf Jugoslawien mit Menschenrechtsverletzungen im Kosovo gerechtfertigt werden. Es wird verschwiegen, daß die ethnischen Säuberungen in den deutschen Ostgebieten ca. 6 Mill. Menschen das Leben kosteten. Es wird verschwiegen, daß die amerikanischen Flugzeuge am hellichten Tag nach der Bombardierung Dresdens und am hellichten Tag nach der Bombardierung von Chemnitz wiederkamen und in die Überlebenden schossen. Es wird verschwiegen, daß die Amerikaner nach dem Krieg deutsche Kriegsgefangene verhungern ließen. Weiter wird verschwiegen, daß der Hunger, der in der Nachkriegszeit die Zahl der Beerdigungen erheblich ansteigen ließ, politisch gewollt war. Das zeigt sich vor allem darin, daß Amerika, solange die Freundschaft mit Stalin anhielt, kichliche Lebensmittellieferungen unterband. Durch die von den Siegermächten nach volkspädagogischen Gesichtspunkten bewußt geförderte, ja schon aufgezwungene, selektive Wahrnehmung früherer Ereignisse erscheinen Hitlers Verbrechen als zu überdimensional, als daß sie mit irgendwelchen Untaten anderer verglichen werden könnten.

    Doch das Dogma von der Unvergleichbarkeit der Hitlerverbrechen hat vor allem pseudoreligiöse Ursachen. Im Laufe der Jahrhunderte wurde nämlich die christliche Botschaft in einer Weise pervertiert, daß Amerika in eine Erlöserrolle hineingeschlüpft ist, wie sie nach biblischer Lehre Jesus Christus innehat. Amerika bringe der Welt das Heil der Demokratie. Kriege, die Amerika führte, verklärte die zeitgenössige Kriegspropaganda als Kreuzzüge gegen die Militärmacht Satans, als endgültiges Harmagedon-Gefecht (Offenb. 16,16), dessen siegreicher Ausgang der Auftakt zu einer ewigen Friedensära sein werde. Auf dem Hintergrund einer derartigen Pervertierung christlicher Verkündigung erschien Hitler nicht nur als militärischer Gegner, sondern als Inkarnation Satans. Das ist der zweite Punkt, in dem sich das Hitlerbild der Kriegs- und Nachkriegspropaganda vom historischen Hitler, mit dem ich Waigel verglichen hatte, unterscheidet.

    Vor allem deshalb, weil die Person Hitlers in mythologischer Weise zur Inkarnation Satans hochstilisiert wurde, gelten die Hitlergreuel als unvergleichbar. Doch die Lehre von der Einzigartigkeit von Hitlers Verbrechen kann nicht durch Tatsachen untermauert werden. Diese Lehre ist vielmehr ein Glaubensdogma, und zwar ein politisches. In Wahrheit haben andere wesentlich mehr Menschen umgebracht als Hitler. Durch Stalin sind viel mehr Menschen umgekommen. Durch die Sklaverei im freiheitlich-demokratischen Amerika sind mehr Menschen umgekommen. Und in der gegenwärtigen Geschichtsepoche sind allein in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg mehr als 10 Millionen Menschen im Mutterleib umgebracht worden. Somit stellen die noch heute andauernden Kindermorde Hitlers Verbrechen zahlenmäßig sogar noch in den Schatten. Folglich wird durch den Vergleich der Morde an den ungeborenen Kindern mit den NS-Verbrechen Herr Dr. Waigel nicht zu Unrecht beleidigt, sondern der durch ihn geförderte Kindermord wird dadurch eher noch verharmlost.

    Selbstverständlich war Hitler ein Schwerstkrimineller. Zwar hat er nicht so viele Menschen getötet wie Stalin, der Bundesgenosse der Amerikaner bei deren Kreuzzug für Demokratie, für Menschenrechte und für Glaubensfreiheit. Aber Hitlers kriminelles Kaliber ist ohne weiteres mit dem von Roosevelt, Truman, Churchill und anderer, die die Kriegs- und Nachkriegsverbrechen der Siegermächte zu verantworten haben, vergleichbar. Mit diesem historischen Hitler habe ich Waigel verglichen, und nicht mit jener Inkarnation Satans im mythologischen Sinne, wie die amerikanische Kriegspropaganda ihn darstellte und wie sein Bild auch heute der political correctness entspricht.

    Mit diesem historischen Hitler hat Waigel einen menschenverachtenden Rechtspositivismus gemeinsam. Beide, Hitler und Waigel, nahmen sich das Recht heraus zu bestimmen, welche Kategorien von Menschen wegen Unerwünschtheit getötet werden dürfen und welche staatlichen Stellen Beihilfe zu den Menschentötungen leisten müssen. Für beide, für Hitler und für Waigel, war das vorsätzliche Töten von Menschen bzw. die Beihilfe dazu ein Mittel der Politik.

    Hitlers und Waigels Rechtspositivismus beruht auf einem praktizierten Atheismus, der ebenfalls den angeblichen Katholiken Waigel mit dem angeblichen Katholiken Hitler verbindet. Sündige Menschen maßen sich an, selbst "Recht" zu setzen. Wenn sie bestimmen, daß es "rechtens" sei, bestimmte Menschen zu töten, dann sei es eben "rechtens".

    Man handelt nicht in der Verantwortung vor Gott. Das ist die eigentliche Wurzel aller kriminellen Energie. Der russische Schriftsteller Dostojewski hat im 19. Jahrhundert geschrieben: "Ohne Gott ist alles erlaubt". Es gibt dann nur eine einzige Moralvorschrift, die lautet: Du darfst dich nicht erwischen lassen. In seinem Roman "Die Dämonen" hat Dostojewski beschrieben, wie ein zukünftiges kommunistisches "Paradies" errichtet wird. Das geschieht dadurch, daß man 100 Millionen Köpfe abhackt.

    Ca. 100 Jahre später haben die Kommunisten in Rußland tatsächlich Menschen in der von Dostojewski befürchteten Größenordnung getötet. Daß Dostojewski dies vorhersehen konnte, liegt nicht daran, daß er ein Prophet wäre, sondern es liegt daran, daß er die Eigengesetzlichkeit geistiger Entwicklungen erkannt hat. Gibt es keinen Gott, dann ist eben jedes Mittel, und sei es noch so schmutzig, erlaubt - vorausgesetzt, es ist durchführbar und zweckmäßig.

    Die kriminelle Energie, die die Abkehr von Gott mit sich bringt, ist erst in jüngster Zeit durch die korrupten, verfassungswidrigen und kriminellen Geldgeschäfte von CDU-Spitzenpolitikern, z. B. dem ehemaligen Law-and-Order-Innenminister Manfred Kanther und dem ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl, sowie durch die millionenschweren Bestechungen beim Verkauf der Leuna-Werke zu Tage getreten.

    Übrigens befinden sich alle diese hohen Herren noch auf freiem Fuß, während ich kleiner Mann laufend von der Justiz verfolgt werde und auch schon im Gefängnis war, nur weil ich die grundgesetzwidrigen und verabscheuungswürdigen Kindermorde im Mutterleib unter Nennung eines Haupttäters öffentlich angeprangert habe.

    Auch die Hitlerverbrechen hatten zur Voraussetzung, daß sich die nationalen Sozialisten bei der Ausgestaltung ihrer "Rechtsordnung" nicht von Gott hineinreden ließen. Dementsprechend funktionierte der Hitlerstaat auch wie eine Verbrecherbande. Das heißt nicht, daß es keine Regeln gegeben hätte. Auch Gangster haben ihre Regeln. Gangster ein und derselben Bande bringen sich in der Regel nicht gegenseitig um, sondern verhalten sich untereinander solidarisch. Einer für alle und alle für einen. Wer aber außerhalb der Gangsterbande steht, oder, um es in der Sprache der nationalen Sozialisten auszudrücken, wer sich außerhalb der Volksgemeinschaft befindet, der darf oder muß dann getötet werden, wenn die Regierung oder die Gesetze der Gangsterbande bzw. der Volksgemeinschaft es erfordern.

    Um dem vorzubeugen, daß das Nachkriegsdeutschland wieder zu einer Gangsterbande verkommt, haben die Väter des Grundgesetzes ganz bewußt die Freiheit des Gesetzgebers eingeschränkt. Sie haben unabänderliche Grundrechte statuiert, insbesondere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen gemäß Art. 2 GG. Und in Art. 19 Abs. 2 haben sie ausdrücklich bestimmt: "In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden".

    Doch das Grundgesetz mit all seinen schönen Worten besteht aus Papier und Druckerschwärze. Wenn Staatsdiener nicht in der Verantwortung vor Gott handeln, dann lassen sie sich auch nicht durch Papier und Druckerschwärze an der Entfaltung ihrer kriminellen Energie hindern.

    Als Minister schwor Dr. Theo Waigel, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen. Doch in seiner Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter trat er dasselbe Grundgesetz dadurch mit Füßen, daß er das Grundrecht der Kinder im Mutterleib auf Leben und körperliche Unversehrtheit dadurch mißachtete, daß er die Bundesländer beauftragte, grundgesetzwidrige vorsätzliche Menschentötungen zu unterstützen. Durch diese Förderung des Kindermordes entlarven sich Waigel und seine Komplizen als Verfassungsfeinde.

    Im verfahrensgegenständlichen Wahlkampfflugblatt habe ich am Beispiel Hitlers angedeutet, welche Abgründe des Verbrechertums der Rechtspositivismus eröffnet, wenn irgendwelche Volksvertreter - sei es Hitler, sei es Waigel - das Gotteswort ignorieren und sich anmaßen, Wertmaßstäbe selbst zu setzen. Dadurch sind meine Äußerungen ein Beitrag zur Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit berührenden Frage. Und als solche genießen sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar noch größeren Schutz als Äußerungen, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dienen.1 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nach Art. 21 GG im Wahlkampf die Vermutung für die Zulässigkeit freier Rede sogar noch verstärkt mit der Folge, daß gegen das Äußern einer Meinung nur in äußersten Fällen eingeschritten werden darf.2

 

b.) angebliche Beleidigung von Richter Ackermann

   

    Ich habe Richter Ackermann deshalb Rechtsbeugung vorgeworfen, weil er sein Urteil auf der Denkvoraussetzung aufgebaut hat, daß die Kinder im Mutterleib keine Menschen seien. Diese kam darin zum Ausdruck, daß er sich über meine Bezeichnung "Berufskiller", die ich während der Gerichtsverhandlung wiederholt für Dr. Freudemann gebraucht hatte, sehr erregte. Doch daß die Kinder im Mutterleib Menschen sind, hatte ich in dem damals verfahrensgegenständlichen Flugblatt bewiesen. Darin hatte ich den Todeskampf der Kinder im Mutterleib wahrheitsgemäß beschrieben. Ich hatte darauf hingewiesen, daß der Herzschlag von 140 auf 200 Schläge pro Minute steigt. Ich hatte geschrieben, daß der Ultraschall erkennen läßt, wie die Bewegungen des Kindes immer heftiger werden, wie es um sein kleines Leben ringt und versucht den Mordinstrumenten auszuweichen. Während der von Richter Ackermann geführten Gerichtsverhandlung hatte ich auf einen Versuch hingewiesen, durch den die Schmerzempfindlichkeit sogenannter Embryonen ab dem zweiten Monat nachgewiesen wurde: Man hat einen sogen. Embryo gepiekst und gleichzeitig einen Pfeifton ertönen lassen. Das Kind zuckte zurück. Später zucke es beim Pfeifton zurück, ohne daß es gepiekst wurde. Das beweist, daß Kinder im Mutterleib sogar schon lernfähig sind.

    Da die Kinder im Mutterleib Menschen sind, ist es somit eine feststehende Tatsache, daß Dr. Freudemann Menschen tötet. Und indem Dr. Freudemann Menschen tötet, handelt er grundgesetzwidrig. Denn im Grundgesetz heißt es ausdrücklich: "Jeder hat das Recht auf Leben". Und wenn jeder das Recht auf Leben hat, dann gilt dieses Gundrecht eben für jeden, dann gilt es sowohl für Juden, als auch für Geisteskranke, als auch für die Kinder im Mutterleib.

    Und in Artikel 19, Abs. 2 GG heißt es: "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden". Das bedeutet, daß weder der Gesetzgeber noch das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht der Kinder im Mutterleib in seinem Wesensgehalt antasten darf.

    Und in Art 1 Abs 3 GG heißt es: "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht". Das bedeutet, der Artikel des Grundgesetzes, der das Recht auf Leben eines jeden Menschen garantiert, bindet somit auch Richter Ackermann bei seiner Rechtsprechung. Daß dieser Artikel ihn unmittelbar bindet, wird nicht dadurch aufgehoben, daß der Bundestag verfassungswidrig das Grundrecht auf Leben für eine willkürlich abgegrenzte Personengruppe faktisch dadurch abgeschafft hat, daß er die Tötung unerwünschter Kinder im Mutterleib als gesellschaftliche Aufgabe aufgewertet hatte. Daß der Artikel vom Lebensrecht eines jeden Richter Ackermann bindet, wird auch nicht durch die Rechtsbeugungen der Karlsruher Verfassungs"hüter" aufgehoben, die das Grundrecht eines jeden auf Leben dadurch faktisch abgeschafft haben, daß sie die grundgesetzwidrigen vorsätzlichen Menschentötungen Dr. Freudemanns als grundgesetzlich geschützte Berufsausübung anerkannten.

    Durch § 185 StGB wird nicht ein unverdient guter Ruf zum Rechtsgut erklärt.3 In einer von der Universität Heidelberg angenommenen Dissertation von Susanne Merz heißt es: "Der Begriff der Ehre ist daher, in Übereinstimmung mit der überwiegenden Meinung im Schrifttum, einheitlich aus einer normativen Sicht heraus zu bestimmen. Unter Ehre ist der objektiv verdiente Geltungswert einer Person zu verstehen".4 Wenn Richter Ackermann anerkannt hätte, daß Dr. Freudemann grundgesetzwidrig vorsätzlich Menschen tötet, dann hätte er erkannt, daß Dr. Freudemann keine Ehre im Sinne eines objektiven Geltungswertes seiner Person hat, in der ich ihn gekränkt haben könnte. Außerdem ist es unstrittig, daß jemand seine Ehre durch eigenes Verhalten mindern kann.5 Durch welches Verhalten kann man denn seine Ehre mehr mindern als dadurch, daß man grundgesetzwidrig vorsätzlich unschuldige Menschen tötet?

    Hätte Richter Ackermann die von Dr. Freudemann im Mutterleib getöteten Kinder als Menschen anerkannt, dann hätte er mich freisprechen müssen. Denn wenn "die Tatsachen, die den Gegenstand einer Tatsachenbehauptung oder die Grundlage eines angemessenen Werturteils bilden, erwiesenermaßen wahr sind, so ist im Ergebnis unstrittig, daß der Täter straffrei bleiben soll"6 - so heißt es in der Dissertation von Susanne Merz über den Ehrenschutz. Wenn diese Dissertation nicht Hand und Fuß hätte, wäre sie von der Universität Heidelberg nicht angenommen worden. "Der Wahrheitsbeweis", so beschreibt Susanne Merz die gültige Rechtslage, "schließt danach also die Tatbestandsmäßigkeit aus, bei Nichterweislichkeit der Wahrheit greift der Grundsatz >in dubio pro reo< ein und schließt die Tatbestandsmäßigkeit ebenfalls aus".7 In dieser Dissertation heißt es auch: "Sind die erkennbar zugrundeliegenden Tatsachen wahr und ist die Bewertung ihnen angemessen, muß daher eine Ehrverletzung verneint werden, und zwar unabhängig davon, ob der Schwerpunkt der Aussage ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung ist".8

    Die Dissertation befaßt sich mit einer Fülle von Problemen, die sich vor allem aus der Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und solchen Unwerturteilen, die mit bewußt falschen Tatsachenbehauptungen begründet werden, ergeben. Aber daß der Wahrheitsbeweis die Tatbestandsmäßigkeit des § 185 StGB ausschließt, ist eine juristische Binsenweisheit. Herr Ackermann hätte als Richter dies wissen und seinem Urteil zugrundelegen müssen.

    Es kommt noch hinzu, daß dem Strafprozeß ein Strafbefehl voranging. Die juristischen Passagen meines Einspruchs hatte ein Volljurist formuliert und mit vielen Hinweisen auf die Rechtsliteratur und die Entscheidungen des BVerfG nachgewiesen, daß meine Äußerungen nicht strafbar sind.

    Daß der Wahrheitsbeweis die Tatbestandsmäßigkeit des § 185 StGB ausschließt, war anderen Richtern, mit denen ich zu tun hatte, durchaus bewußt. Deshalb waren sie bemüht, mir unwahre Aussagen nachzuweisen. So behauptete Richter Kuda, der in der Berufungsinstanz das Ackermannurteil überprüfte: "Der Angeklagte weiß genau, daß der medizinische Eingriff des Dr. Freudemann nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft" (S. 11 des Urteils). Mit dem gleichen Wahrheitsgehalt könnte man sagen, daß 2x2=5, und mit dieser Behauptung die Verurteilung irgendwelcher Angeklagten begründen.

    Die Denkvoranssetzung, daß die Kinder im Mutterleib keine Menschen seien, ist wissenschaftlich völlig unhaltbar. Wir haben es hier vielmehr mit einem Glaubenssatz zu tun, und zwar mit einem unwahren, der wider besseres Wissen in Gerichtssälen aufrechterhalten wird, einer wahrheitswidrigen juristischen Hilfskonstruktion, einen juristischen Kunstgriff, um nicht zugeben zu müssen, daß hier tatsächlich Menschen getötet werden, was unleugbar verfassungswidrig wäre.

    Daß die Kinder im Mutterleib keine Menschen seien, hatte Richter Ackermann in einem Zivilurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth gelesen. Darin heißt es, daß in meinem verfahrensgegenständlichen Flugblatt der Eindruck erweckt wird, wie wenn Dr. Freudemann "lebende Kinder abtöten würde und nicht durch einen medizinischen Eingriff Embryonen" (Urteil Dr. Freudemann/Lerle Az.: 17 O 8640/97, S. 7).

    Die Abschreibementalität, durch die Richter Ackermann eigenständige geistige Arbeit vermeidet, zeigt auch folgendes Zitat aus seinem von mir als Rechtsbeugung bewertetem Urteil, das geeignet ist, um in ein Witzbuch aufgenommen zu werden: "Der Angeklagte möge sich vor Augen halten, daß im Mittelalter Grundlage des Verbots der Abtreibung nicht so sehr moralische Gründe waren sondern die Tatsache, daß die Herrscher darauf angewiesen waren auf zahlreiche Nachkommenschaft ihrer Untertanen, damit sie diese als Soldaten einsetzen oder als Soldaten verkaufen konnten. Der Angeklagte muß auch daran denken, daß im Mittelalter mancher Scheiterhaufen nur deswegen gebrannt hat, weil darauf eine der >weisen Frauen< stand, die über geheimes Wissen zur Abtreibung verfügt haben. Der Schritt von der verbalen Kriegsführung mit allen nur möglichen Schlägen unter die Gürtellinie bis zu einem echten Kreuzzug mit brennenden Scheiterhaufen ist leider nur allzu schnell getan" (45 Cs 404 Js 43127/97, S. 11).

    Sollen die Motive, aus denen heraus irgendwelche Menschen im Mittelalter gehandelt haben, wirklich ein Grund sein, mich zu bestrafen? Diese Entgleisung wird nur verständlich durch das bereits zitierte Zivilurteil. Darin heißt es, daß durch meine Äußerungen "eine aufgeheizte und aufgehetzte Atmosphäre geschaffen" werde, "die befürchten läßt, daß es zu Schlimmeren kommt" (S. 9). Das "Schlimmere" bezieht sich auf die Ausführungen von Dr. Freudemanns RAin, die darauf hinwies, daß in den USA Kindermörder getötet wurden. Doch das wußte Richter Ackermann nicht. Diese Panne beim Abschreiben entlarvt seine Arbeitsmethode. Er übernimmt einfach ein fremdes Ergebnis und biegt oder beugt das Recht so hin, damit er zum gleichen Ergebnis kommt wie seine Kollegen, die durch ihre Tätigkeit beim Landgericht mehr Amtsherrlichkeit haben als er.

    Doch die traurige Tatsache, daß auch andere Richter das Recht beugten und daß in Karlsruhe die Oberrechtsbeuger sitzen, kann Richter Ackermann nicht entlasten. Denn nach Art. 1, Abs. 3 GG bindet das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit auch Richter Ackermann als unmittelbar geltendes Recht. So wie die Lüge, daß die Kinder im Mutterleib keine Menschen seien, nicht durch ständiges Wiederholen zur Wahrheit wird, so wie das Unrecht des Kindermordes nicht kleiner wird durch tausendfaches Wiederholen, so hört Rechtsbeugung nicht dadurch auf Rechtsbeugung zu sein, daß sie bei politischen Prozessen gang und gäbe ist, auch nicht dadurch, daß sie vom Bundesverfassungsgericht praktiziert wurde.

    In der Fülle ihrer Amtsherrlichkeit urteilen vor allem Karlsruher Rechtspositivisten ganz einfach so, als ob 2x2=5 wäre. Doch im Gotteswort heißt es dazu: "Weh denen, die Böses gut und Gutes böse heißen, die aus Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen, die aus sauer süß und aus süß sauer machen" (Jes. 5,20).

    Die kriminelle Energie, die der praktizierte Atheismus freisetzt, wirkt sich somit auch in der Rechtsprechung aus. Politiker wie Hitler, Waigel und andere bestimmen, welche Personen straffrei getötet werden dürfen und wer verpflichtet ist, Beihilfe zur Menschentötung zu leisten. Politiker ohne Bindung an Gott und folglich auch ohne Charakter liefern uns nicht nur einen Politskandal nach dem anderen, sondern wählen auch die Karlsruher Verfassungsrichter aus und wirken bei der Auswahl anderer Richter mit. Es ist somit kein Wunder, daß wir in Karlsruhe ebensolche Lumpen haben wie in Bonn bzw. in Berlin und daß die gesamte Justiz von Lumpen dominiert wird.

    Ich habe eine Fülle von Rechtsfehlern bei Richter Ackermann aufgezeigt. Aber die eigentliche Schwäche meiner Argumentation ist die, daß ich nicht zwingend nachgewiesen habe, daß Richter Ackermann nicht so dumm ist, daß er intellektuell überfordert gewesen wäre, seine Rechtsfehler selbst zu erkennen und meines Rechtsanwaltes und meine bewußt volkstümlich dargelegten Argumente nachzuvollziehen, zumal er diese auch schon vor dem Gerichtstermin aus verschiedenen von mir verfaßten Schriftstücken kannte.

    Wenn das Kind im Mutterleib ebenso Mensch ist wie die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes, dann ist Dr. Freudemann mit der Folgerichtigkeit einer mathematischen Beweiskette ein Berufskiller. Die scheinbare intellektuelle Unfähigkeit dies zu begreifen, konnte ich nur darauf zurückführen, daß meine Verurteilung aus Gründen eines Opportunismus gegenüber den politisch Mächtigen und gegenüber dem Zeitgeist von vornherein feststand, daß das Recht somit nach Opportunitätsgesichtspunkten zurechtgebogen wurde.

    Es ist bezeichnend, daß das Urteil nicht im Namen der Gerechtigkeit oder der Rechtsstaatlichkeit gefällt wurde, sondern im Namen des Volkes - also im Namen des Pöbels, der damals einem Hitler zugejubelt hatte. Und der Pöbel ist mehrheitlich nicht bereit, auf die Tätigkeit Dr. Freudemanns und dessen Kollegen zu verzichten. Denn wer gegen den Kindermord ist, der muß folgerichtig auch gegen Hurerei und gegen Ehebruch sein, da es außer Enthaltsamkeit keine 100%ige Verhütungsmöglichkeit gibt. Weil viele diese Konsequenz aber scheuen, deshalb benötigen sie den Kindermord als letztes Mittel. Deshalb berücksichtigen Bundestagsabgeordnete wie z. B. der Ehebrecher Dr. Waigel bei ihrer Gesetzgebung die Wünsche von Kindermördern. Deshalb schlußfolgern Rechtsbeuger (Richter Ackermann ist nur einer von vielen) aus der staatlichen Förderung des grundgesetzwidrigen Kindermordes, daß Kindermörder einen Rechtsanspruch hätten, vor der lebensrettenden Verbreitung wahrer Tatsachen geschützt zu werden.

 

Schlußwort

        Jesus Christus spricht:" Weh euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, ihr Heuchler, die ihr der Propheten Gräber bauet und schmücket der Gerechten Gräber und sprecht: Wären wir zu unserer Väter Zeiten gewesen, so wollten wir nicht teilhaftig sein mit ihnen an der Propheten Blut!" (Matth. 23,19f).

    So wie damals die Pharisäer die Gräber der wegen ihrer Botschaft ermordeten Propheten schmückten, während sie gleichzeitig nach Wegen suchten, den von den Propheten verkündigten Jesus Christus zu töten, so wird auch heute ständig an die Hitlerverbrechen erinnert. Wären wir zu unserer Väter Zeiten gewesen, so wollten wir nicht teilhaftig sein mit ihnen an der Juden Blut - so heißt es sinngemäß immer wieder in politischen Sonntagsreden. Und dieselben Politiker, die sich so scheinheilig über Hitlers Verbrechen entrüsten, haben zu einem Holocuast beigetragen, der mit über 10 Millionen Opfern allein in Deutschland Hitlers Verbrechen zahlenmäßig sogar noch übertrifft.

    In jedem ehemaligen KZ gibt es eine Gedenkstätte. Aber vor der Praxis Dr. Freudemanns auf dem Gelände des Nürnberger Klinikums Nord gibt es keinerlei Hinweis auf die Hinrichtungsstätte, die heute noch in Betrieb ist.

    Die Geschwister Scholl werden der Jugend als Vorbild hingestellt. Diese Flugblattverbreiter hatten sich nicht nur allgemein mit den damaligen Menschentötungen auseinadergesetzt, sondern Hitler, der im Rahmen der damaligen "Rechtsordnung" handelte, persönlich in seinem Achtungsanspruch verletzt, indem sie in Tateinheit mit Sachbeschädigung in der Münchener Ludwigstraße an eine Häuserwand schrieben: Hitler=Massenmörder.

    Niemand sollte meinen, daß der Ungeist der nationalen Sozialisten aus dem Nichts emporstieg und sich in nichts wieder aufgelöst hätte. Der hitlerische Ungeist ist eine Frucht der heute so gepriesenen Aufklärung. Das eigentlich teuflische an dieser Geistesströmung ist die Emanzipation des Menschen von Gott. Der Mensch betrachtet sich als Maß aller Dinge. Das wirkt sich darin aus, daß Hitler, Waigel und andere sich anmaßen, Wertmaßstäbe selbst zu setzen.

    Niemand sollte meinen, daß die Demokratie allein die Rechtsstaatlichkeit garantieren könnte. Wenn die Glieder einer Gangsterbande ihren Boß wählen, so garantiert das nicht, daß die Menschenrechte derer gewahrt werden, die dieser Gangsterbande nicht angehören. Wir sollten nicht vergessen, daß auch Hitler demokratisch gewählt wurde, obwohl seine Gesinnung durch "Mein Kampf" und andere Schriften bekannt war. Auch Milosevic ist unter seinen Serben mehrheitsfähig. Wenn der Wähler nicht in der Verantwortung vor Gott abstimmt, dann wehe denen, die kein Stimmrecht haben oder die überstimmt werden, wie z. B. die Kinder im Mutterleib und die Juden.

    Übrigens halten auch Waigel und seine Parteifreunde nicht viel von der Demokratie. Mit Millionen aus Steuergeldern und weiteren Millionen aus dem Verkauf politischer Entscheidungen bringen sie ihre Wahlpropaganda unter das Volk. Doch wenn ich mit sehr geringen Mitteln und in sehr geringem Ausmaß während des Bundestagswahlkampfes dem Wähler bewußtmachen will, daß auch er zum Kindermord beiträgt, wenn er Waigel und dessen Parei wählt, dann gehen sowohl Waigel persönlich als auch die Staatsanwaltschaft, die Weisungsempfängerin von Waigels Parteifreunden ist, gegen mich vor. Hier zeigt sich ein Demokratieverständnis wie in Honeckers Deutschen Demokratischen Republik, wo ebenfalls die Obrigkeit den Bürger vor unerwünschten Meinungsäußerungen schützte..

    Die zutiefst antichristliche Mentalität, das sündige menschliche Bewußtsein zum Maß aller Dinge zu machen, wirkt sich auch darin aus, daß sowohl Politiker wie Waigel als auch Juristen wie Ackermann überhaupt nicht in Wahrheitskategorien denken. Ob das mit dem Fremdwort "Embryo" bezeichnete Kind im Mutterleib ein Mensch ist oder nicht, das wird dann nicht aus der Wirklichkeit diagnostisch erkannt, sondern von Rechtspositivisten einfach deklaratorisch festgesetzt. Die Tatsachen des Todeskampfes, auf die ich immer wieder hinwies, interessieren dann überhaupft nicht. Es interessiert auch nicht, daß der Herzschlag von 140 auf 200 Schläge pro Minute steigt, daß der Ultraschall erkennen läßt, wie die Bewegungen des Kindes immer heftiger werden, wie es zappelt, wie es um sein kleines Leben ringt und den Mordinstrumenten auszuweichen versucht. Man hält es nicht für nötig zu beweisen, daß das kleine Wesen, das um sein junges Leben ringt und in panischer Todesangst den Mordinstrumenten auszuweichen versucht, bevor es nachweislich bei vollem Schmerzempfinden lebendig zerstückelt wird, kein Mensch sei - man behauptet es einfach.

    Die gegenwärtige Fassung des § 218ff StGB beruht auch nicht auf dem Irrtum, daß die Kinder im Mutterleib keine Menschen seien. Denn es ist allgemein bekannt, daß mutmaßlich behinderte Kinder bis zum Einsetzen der Eröffnungswehen straffrei getötet werden, während Frühgeburten ab 4 1/2 Monaten überlebensfähig sind.

    Schlagzeilen machte der kleine Tim. Als er noch im Mutterleib war, wurde eine Behinderung festgestellt. Daraufhin wurde ein Todesurteil über ihn gefällt. Doch er überlebte den sogenannten "Schwangerschaftsabbruch". Daraufhin verweigerte man ihm die intensivmedizinische Versorgung, wie sie üblicherweise Frühgeburten zu Teil wird. Doch er starb nicht und starb nicht und lebt heute noch. Daß der kleine Tim einen Mordversuch überlebte, hatte nicht zur Folge, daß die Gesetzgebung über sogenannte "Schwangerschaftsabbrüche" geändert worden wäre. Das beweist, daß der Abgeordnete Waigel und die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten in der Tat eine verbrecherische Gesinnung haben wie der vielgeschmähte ebenfalls demokratisch gewählte Reichskanzler Adolf Hitler.

    Mit dem gleichen Wahrheitsgehalt, mit dem behauptet wird, daß die Kinder im Mutterleib keine Menschen seien, könnte man behaupten, daß 2x2=5. In Wahrheit würde aber 2x2 auch dann nicht 5 werden, wenn alle Mathematiker dies sagen würden, auch dann nicht, wenn der Bundestag dies beschließen sollte, auch dann nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dies feststellen sollte, auch dann nicht, wenn alle, die dem widersprechen, eingesperrt oder auf dem Scheiterhaufen verbrannt werden würden.

    Die Ursache, weshalb die Justiz mich nicht in Ruhe läßt, ist die, daß unsere Volksgemeinschaft mehr und mehr den Charakter einer Verbrecherbande annimmt. Politiker und Juristen arbeiten Hand in Hand, wenn es darum geht, Reste von Rechtsstaatlichkeit weiter zurückzudrängen. Ein Feind des Verbrechertums ist aber die Wahrheit. Deshalb wird diese von Kriminellen auch unterdrückt. Das war bei Stalin, bei Honecker und bei Hitler so. Deshalb wurde von Richter Ackermann auch erwartet, daß er mit den Mitteln des Strafrechts meine wahre Tatsachenfeststellung unterdrückt, und zwar die Tatsache, daß es Menschen sind, die Dr. Freudemann bei vollem Schmerzempfinden lebendig zerstückelt.

    Wo die Bindung an Gott fehlt, da bleibt der Mord nicht auf die Kinder im Mutterleib beschränkt. Das zeigt der Fall Uwe Barschel. Barschel stürzte mit dem Flugzeug ab. Dabei starben seine Begleiter. Dieser Absturz ist bis heute nicht aufgeklärt worden. Dann gab es die Rufmordaffäre. Bei seinem angeblichen Selbstmord in Zürich blieben viele Fragen unbeantwortet.

    Niemand sollte sich wundern, wenn ich tödlich verunglücken sollte oder wenn er von mir hört, ich hätte Selbstmord begangen. Was will man denn sonst mit mir tun? Geldstrafen bezahle ich nicht. Meine Schätze kann auch kein Gerichtsvollzieher pfänden, da ich sie im Himmel habe. Mich wegen meiner fortgesetzten Tatsachenfeststellung faktisch lebenslänglich einsperren, könnte manchen an die Zeit der Ketzerverfolgungen erinnern. Mich als schuldunfähigen Psychopathen abzustempeln, würde daran erinnern, wie die frühere kommunistische Sowjetunion mit ihren unbequemen Dissidenten umging. Niemand sollte sich daher wundern, wenn es mir ähnlich ergehen sollte wie den Kindern im Mutterleib, deren Tötung auch durch Dr. Waigel als gesellschaftliche Aufgabe aufgewertet wurde.

Fußnoten

1 Susanne Merz, Strafrechtlicher Ehrenschutz und Meinungsfreiheit, 1998, S. 175.

2 BVerfGE 61,1(12), zitiert bei Merz a.a.O., S.175.

3 Merz S. 6.

4 a.a.O.,S. 8.

5 a.a.O., S. 11.

6 a.a.O., S. 28.

7 a.a.O., S. 28.

8 a.a.O., S. 27.