III.1.i. Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
STAATSANWALTSCHAFT
bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht
ObSs (R) 841/2000
I. Strafverfahren gegen Dr. Johannes Lerle wegen Beleidigung u. a.
Revision des Angeklagten
1.Mit der zulässigen Revision rügt der Angeklagte die Verletzung des materiellen Rechts.
Das Rechtsmittel ist offensichtlich unbegründet. Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
2. Es wird beantragt,
die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22.05.00 durch Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet kostenpflichtig zu
verwerfen.
II. Mit Akten
an den 5. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts München
München, den 17. Oktober 2000
gez. Meier-Staude
Oberstaatsanwalt
|