Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

III.1.i. Stellungnahme der Staatsanwaltschaft

 

 

STAATSANWALTSCHAFT

bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht

 

ObSs (R) 841/2000

 

I. Strafverfahren gegen Dr. Johannes Lerle wegen Beleidigung u. a.

 

Revision des Angeklagten

 

1.Mit der zulässigen Revision rügt der Angeklagte die Verletzung des materiellen Rechts.

Das Rechtsmittel ist offensichtlich unbegründet. Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

 

2. Es wird beantragt,

die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22.05.00 durch Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet kostenpflichtig zu verwerfen.

 

II. Mit Akten

an den 5. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts München

München, den 17. Oktober 2000

 

gez. Meier-Staude

Oberstaatsanwalt