III. Das Flugblatt “Waigel für Tötungskapazitäten”
a. Das verfahrensgegenständliche Flugblatt:
Waigel für Tötungskapazitäten
Am 29. Juni 1995 stimmte Dr. Theo Waigel zusammen mit fast allen Bundesministern außer Claudia Nolte für ein Gesetz, das die Bundesländer
beauftragt, "ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen" "sicher"zustellen.
Bei den sogenannten "Schwangerschaftsabbrüchen" wird gefoltert - schlimmer als im KZ -: Die Opfer werden zu Tode gequält und lebendig in
Stücke gerissen. Die Folterkammer ist - und das ist das Schreckliche - der Leib der eigenen Mutter. Hier kämpft ein Kind seinen Todeskampf. Hier durchleidet es schreckliche Qualen. Unsere moderne Wissenschaft macht es möglich,
die einzelnen Phasen des Todeskampfes zu registrieren: Der Herzschlag steigt von 140 auf 200 Schläge pro Minute. Ultraschall läßt erkennen, wie die Bewegungen des Kindes immer heftiger werden, wie es um sein kleines Leben ringt
und versucht, den Mordinstrumenten auszuweichen. Doch sein Überlebenskampf ist Todeskampf ohne auch nur die geringste Chance, das Martyrium zu überleben. Der Ablauf des Tötungsvorgangs steigert sich zu einer Horrorvision des
Grauens, wenn schließlich die einzelnen zerfetzten Körperteilchen nebeneinander gelegt werden, um die vollständige "Entfernung" des Kindes aus der Gebärmutter in Endkontrolle zu überprüfen, ehe der grausige Akt mit
der abschließenden Entsorgung der Leichenteile beendet ist.
Dadurch, daß die Hintermänner der Folterknechte dieses grausige Verbrechen nicht etwa als Mord bezeichnen, sondern als "Abtreibung" oder
als "Schwangerschaftsabbruch" verharmlosen, lenken sie die Aufmerksamkeit von den zerstückelten Kleinkindern auf die Leiber der Mütter, in denen die Morde geschehen. Es geht doch nicht nur um den Bauch der
Schwangeren, sondern es geht vor allem um den Menschen, der in diesem Bauch nicht überlebt.
Diese grausigen Verbrechen werden in unserem angeblichen Rechtsstaat geduldet. Und nicht nur das: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft geht wegen
angeblicher Beleidigung gerichtlich gegen diejenigen vor, die einen derartigen Folterknecht namentlich als “Tötungsspezialisten für ungeborne Kinder” oder aber als "Berufskiller” bezeichnen. Was tun diese
Mediziner denn anderes als der Mörder der kleinen Natalie getan hat? Dessen Name und dessen Bild wurde von der Presse veröffentlicht, ohne daß die Staatsanwaltschaft einschritt. Eine mögliche Ursache für die unterschiedliche
Reaktion der Staatsanwaltschaft dürfte darin liegen, daß sich die Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder im Unterschied zum Mörder der kleinen Natalie auf den Auftrag des Bonner Gesetzgebers berufen können, mit dem die
Bundesländer verpflichtet werden, ein "ausreichendes Angebot" von Tötungskpazitäten "sicher”zustellen.
Indem auch Dr. Theo Waigel andere beauftragt hat, Tötungskapazitäten bereitzustellen, wandelt er in den Fußtapfen des demokratisch gewählten
Reichskanzlers Adolf Hitler, der ebenfalls andere beauftragte, Tötungskapazitäten bereitzustellen. Wie der nationalsozialistische Staat den "Achtungsanspruch" seiner Schergen schützte, so schützen auch heute Richter
den Ruf von solchen Kriminellen, die die Rückendeckung z. B. Dr. Waigels genießen.
Besonders schlimm ist es, daß es auch Glieder von C-Parteien sind, die andere beauftragt haben, Tötungskapazitäten bereitzustellen. So etwas hatte
Jesus Christus weder getan noch gelehrt. Am Beispiel des barmherzigen Samariters (Luk. 10) fordert Jesus uns vielmehr auf, Menschen in Lebensgefahr beizustehen. Doch "christliche" Politiker tun das Gegenteil. Sie
gehen im Unterschied zum Priester und zum Leviten der Predigt Jesu nicht nur gleichgültig an den Verbrechensopfern vorüber, sondern sie legitimieren nicht nur Räuber, sondern sogar Mörder, indem sie andere beauftragen,
Tötungskapazitäten "sicher”zustellen.
Indem auch C-Parteien uns um Wählerstimmen für solche Personen bitten, die andere beauftragen Tötungskapazitäten bereitzustellen, bitten sie uns um
Stimmen für schwerstkriminelle Schreibtischtäter. Dadurch werden diese C-Parteien zu kriminellen Vereinigungen, die durch den Mißbrauch des "C" den Namen Jesu Christi verhöhnen.
V. i. S. d. P. Johannes Lerle, Brüxer Str., 25, 91052 Erlangen, Tel. 091311302455
Wegen angeblicher Beleidigung eines bundesweit bekannten Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder wurde ich (Johannes Lerle) durch Richter
Ackermann vom Arntsgericht Nürnberg zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Ob diese Rechtsbeugung auch in der zweiten Instanz Bestand haben wird, wird sich bei der öffentlichen Berufungsverhandlung des
Strafprozesses zeigen, die am Di. dem 8. September 10 Uhr im Sitzugssaal 144/I des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Justizgebäude in der Fürther Str. 110 in Nürnberg stattfindet.
nachträgliche Anmerkunmg: Der Gerichtstermin vom 8. Sept. wurde auf den 24. Nov. 1998 verlegt
|