Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

III.1.b. Vorbereitung zum Strafprozeß am 1. Juli 1999 wegen des Flugblattes "Waigel für Tötungskapazitäten"

 

Von dieser Vorbereitung konnte ich keinen Gebrauch machen, da dieser Gerichtstermin auf den 3. Febr. 2000 verschoben wurde. Doch der Text fiel aber der Justiz in die Hände.

 

Als Folge meiner Aktionen gegen den Kindermord auf dem Gelände des Nürnberger Klinikums Nord kam es zu einer Serie von Zivilprozessen. In einem der vielen Schriftstücke weist die Anwältin der Gegenseite auf das von mir im verfahrensgegenständlichen Flugblatt zitierte Bundesgesetz hin, das die Bundesländer beauftragt, ein "ausreichendes Angebot" an Tötungskapazitäten für ungeborene Kinder "sicher"zustellen. Die Rechtsanwältin führt weiter aus: "Dann kann es die Rechtsordnung auf der anderen Seite nicht zulassen, daß solche Ärzte und Kliniken als Kindermörder u. dergleichen beleidigt und diskriminiert werden" (S. 9 des Schriftsatzes der RAin Roth vom 13. März 98; RC/PE-98-00192). Die Rechtsanwältin sagt damit: Die eigentlich Verantwortlichen für den millionenfachen Kindermord sind nicht diejenigen, die die Kinder im Mutterleib lebendig zerstückeln, sondern diejenigen, die derartige Verbrechen auf höchster politischer Ebene fördern.

Einer von ihnen ist Dr. Theo Waigel. Er kam während des Bundestagswahlkampfes nach Fürth, um die Fürther um deren Wählerstimmen zu bitten. Da ist es berechtigt, daß auch Waigels politische Gegner den Fürthern die für eine richtige Wahlentscheidung notwendigen Informationen liefern. Doch das duldete Waigel nicht, und er stellte einen Stafantrag gegen seinen politischen Gegner. Die Polizei beschlagnahmte meine Wahlkampfflugblätter. Die Staatsanwaltschaft, die Weisungsempfängerin von Waigels Parteifreunden ist, klagte mich an, und es kam zu diesem Strafprozeß.

Hätte ich Vergleichbares nicht über Waigel, sondern über Pinochet, Saddam Hussein, Milosevic oder über einen Mauermörder von der PDS geschrieben, ein bayrischer Staatsanwalt hätte keine Anklage erhoben. Doch ich habe den Wähler über die Schandtaten der hiesigen Mächtigen informiert. Und gegen die unerwünschte Verbreitung der wahren Tatsachen geht die Staatsmacht vor. Und es ist eine wahre Tatsache, die jedermann in den Bundestagsdrucksachen nachlesen kann, daß Dr. Waigel die Bundesländer beauftragt hat, "ein ausreichendes Angebot" an Tötungskapazitäten für ungeborene Kinder "sicher"zustellen.

Auch ist allgemein bekannt, daß auch der (übrigens demokratisch gewählte) Reichskanzler Adolf Hitler andere beauftragte, Tötungskapazitäten sicherzustellen. Wieso ist es beleidigend, beide demokratisch gewählten Volksvertreter miteinander zu vergleichen? Offensichtlich deshalb, weil Hitlers Verbrechen als einzigartig gelten und folglich mit keinem anderen Verbrechen verglichen werden dürften.

Doch die Lehre von der Einzigartigkeit von Hitlers Verbrechen kann nicht durch Tatsachen untermauert werden. Diese Lehre ist vielmehr ein Glaubensdogma, und zwar ein politisches. Doch in Wahrheit haben andere wesentlich mehr Menschen umgebracht als Hitler. Durch Stalin sind mehr Menschen umgekommen. Durch die Sklaverei im freiheitlich-demokratischen Amerika sind mehr Menschen umgekommen. Und in der gegenwärtigen Geschichtsepoche sind allein in Deutschland seit dem 2. Weltkrieg mehr als 10 Millionen Menschen im Mutterleib dem Götzen des Sexkultes, der Habgier, des Geizes und der Selbstverwirklichung geopfert worden. Somit stellen die bis heute andauernden Kindermorde Hitlers Verbrechen zahlenmäßig sogar noch in den Schatten. Folglich wird durch den Vergleich der Morde an den ungeborenen Kindern mit den NS-Verbrechen Herr Dr. Waigel nicht zu Unrecht beleidigt, sondern der durch ihn geförderte Kindermord wird dadurch eher noch verharmlost.

Wenn mir trotzdem Beleidigung vorgeworfen wird, so kann dieser Vorwurf doch nur zur Voraussetzung haben, daß die Kinder im Mutterleib nicht im gleichen Maße als Menschen anerkannt werden wie Hitlers Verbrechensopfer. 

 

Menschen

 

Aber laut § 1923 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind bereits ungeborene Kinder erbberechtigt. Da nur Menschen erben können, geht das Bürgerliche Gesetzbuch wie selbstverständlich davon aus, daß bereits ungeborene Kinder Menschen sind.

Daß das Kind im Mutterleib bereits ein Mensch ist und als Mensch reagiert, kann man in der Ultraschallaufnahme "Der stumme Schrei" erkennen. Man sieht im Ultraschall, wie das Kind dem Mordinstrument auszuweichen versucht. Man sieht, wie das Kind seinen Mund zum Schrei öffnet, bevor es lebendig zerstückelt wird. Es kann somit kein Zweifel bestehen, daß Kinder im Mutterleib bereits Menschen sind.

Daß der Mensch sich nicht zum Menschen entwickelt, sondern daß der Mensch seit seiner Zeugung Mensch ist und sich daher nicht zum Menschen, sondern lediglich als Mensch entwickelt, hat Prof. Blechschmidt, der langjährige Direktor des Anatomischen Instituts an der Universität Göttingen war, nachgewiesen. Das biogenetische Grundgesetz von den angeblich tierischen Stadien des menschlichen Embryos, das Ernst Haeckel nachgewiesenermaßen mittels Betrug und Fälschungen propagiert hatte, ist nun eindeutig widerlegt.

Sind die Kinder im Mutterleib aber Menschen, dann sind sie mit Hitlers Verbrechensopfern vergleichbar, die trotz gegenteiliger Propagandalügen der Nationalsozialisten ebenfalls Menschen waren. Aus Sicht der zu tötenden Menschen macht es keinen Unterschied, ob der Tötungsauftrag von den eigenen Eltern oder aber vom Staat kommt.

Ich bitte daher, in der Urteilsbegründung festzustellen, daß Waigel durch sein Abstimmungsverhalten im Bundestag die Bundesländer beauftragt hat, ein "ausreichendes Angebot" an Tötungskapazitäten für Menschen "sicher"zustellen. Und ich bitte, in der Urteilsbegründung festzustellen, daß es wahre Tatsachen sind, deren Verbreitung ich beschuldigt werde.

Wenn die Anklage mir den Vergleich der Tätigkeit Waigels mit der des demokratisch gewählten Reichskanzlers zum Vorwurf macht, so setzt die Anklage voraus, die Kinder im Mutterleib seien im Unterschied zu Hitlers Verbrechensopfern keine Menschen. Das heißt, die Anklage setzt eine handfeste Lüge, vergleichbar mit der Lüge, daß 2x2=5, voraus. 2x2 ist und bleibt auch dann 4, wenn der Bundestag beschließen sollte, daß 2x2=5. 2x2 bleibt auch dann 4, wenn alle Mathematikprofessoren die Lüge, daß 2x2=5, zur gedanklichen Voraussetzung ihres mathematischen Systems machen sollten.

Die eigentliche Ursache dafür, daß die Justiz mich nicht in Ruhe läßt, ist, daß bei Staatsanwälten und Richtern ein im Grunde genommen zutiefst menschenverachtender demokratischer Rechtspositivismus das Denken in Wahrheitskategorien verdrängt. Wenn in der Rechtsprechung das Anliegen aufgegeben wird, die Wahrheit festzustellen, dann bedeutet dies das Ende der Rechtsstaatlichkeit.

 

Richter Ackermann

 

Ein völliges Desinteresse an der Wahrheit war bei Richter Ackermann in meinem Strafprozeß feststellbar. In diesem Strafprozeß argumentierte ich, daß die Kinder im Mutterleib vollwertige Menschen sind. Sind sie aber Menschen, dann ist die als "Abtreibung" verharmloste Tätigkeit Mord. Die Gleichsetzung der sogen. "Abtreibung" mit Mord ist übrigens nicht strafbar. Dr. Freudemann gibt sich in aller Öffentlichkeit als "Spezialist für ambulante Schwangerschaftsabbrüche" aus. Bedeutet aber "Schwangerschaftsabbruch" Mord, so ist Dr. Freudemann mit der Folgerichtigkeit einer mathematischen Beweiskette ein Mörder oder - um das Vokabular des § 211 StGB zu vermeiden - ein Killer. Wenn er beruflich killt, dann ist er eben ein Berufskiller, so wie jemand ein Berufsmusiker ist, der beruflich musiziert. Daß Dr. Freudemann ein Berufskiller ist, habe ich, wie meine schriftlichen Prozeßvorbereitungen zeigen, in meinem von Richter Ackermann geführten Strafprozeß ebenso zwingend nachgewiesen, wie ein Mathematiker zwingend den Satz des Pythagoras beweist. Der Ausdruck "Killer" wurde übrigens schon vor mir, und zwar von einem ehemaligen Verfassungsrichter (Dr. Geiger; Schriftenreihe der Juristenvereinigung Lebensrecht e. V. Nr. 9, S. 30; zitiert in Ludwig Mayer, § 218: Begräbnis zweiter Klasse für den Rechtsstaat. In: Medizin und Ideologie 3, 1977, S. 31) öffentlich verwendet, wodurch die Ehrenhaftigkeit aller "Abtreibungsmediziner" angegriffen wurde; und niemand hat ihn verklagt.

Doch die Wahrheitsfrage, ob Dr. Freudemann beruflich Menschen tötet, interessierte den Richter Ackermann in keiner Weise. Seine Urteilsbegründung geht auch nicht auf diese Wahrheitsfrage ein. Statt dessen erfahren wir über das Mittelalter, was selbst für Historiker eine Neuigkeit ist: "Der Angeklagte möge sich vor Augen halten, daß im Mittelalter Grundlage des Verbots der Abtreibung nicht so sehr moralische Gründe waren sondern die Tatsache, daß die Herrscher darauf angewiesen waren auf zahlreiche Nachkommenschaft ihrer Untertanen, damit sie diese als Soldaten einsetzen oder als Soldaten verkaufen konnten. Der Angeklagte muß auch daran denken, daß im Mittelalter mancher Scheiterhaufen nur deswegen gebrannt hat, weil darauf eine der >weisen Frauen< stand, die über geheimes Wissen zur Abtreibung verfügt haben. Der Schritt von der verbalen Kriegsführung mit allen nur möglichen Mitteln und Schlägen unter die Gürtellinie bis zu einem echten Kreuzzug mit brennenden Scheiterhaufen ist leider nur allzu schnell getan" (S. 11 des Urteils).

Ich habe bei meinen Aktionen keine Gewalt angewendet, sondern nur das Wort gebraucht, das Wort, das unter die Haut geht, so daß Kindermörder entweder aufhören Menschen zu töten oder die Justiz bemühen, um Stimmen wie die meine zum Schweigen zu bringen. Meinen gewaltlosen Einsatz des Wortes zur Rettung von Menschenleben gedanklich mit brennenden Scheiterhaufen zu verbinden, das mag der Hetze eines Goebbels entsprechen. Bei einem Richter, der zur Objektivität verpflichtet ist, dürften derartige Entgleisungen aber nicht vorkommen.

 

Gedanken für das Schlußwort

Jeden Tag werden in Deutschland ca. 1000 Kinder im Mutterleib bei vollem Schmerzempfinden lebendig in Stücke gerissen und anschließend mit dem Klinikmüll einer menschenwürdigen(?) Entsorgung zugeführt. Wie allgemein bekannt ist, habe ich etliche Prozesse verloren, weil ich Täter und Tatort in der Öffentlichkeit genannt hatte. Denn nach der Auffassung der Rechtsanwältin von Dr. Freudemann und des Klinikums Nürnberg geschehen die von mir beschriebenen Tötungshandlungen im Rahmen geltender Gesetze.

Es sollte nicht vergessen werden, daß auch die Tötungshandlungen des nationalsozialistischen Regimes im Rahmen der damals gültigen Gesetze stattfanden. Wenn aber das Töten von Menschen moralisch und naturrechtlich verwerflich ist, dann ist es auch verwerflich, Einrichtungen zu fordern bzw. zu fördern, die diesem Zwecke dienen sollen. Vergleiche mit Unrecht der Vergangenheit dürfen dann nicht verboten sein, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. Weil es Menschen sind, die sowohl damals getötet wurden bzw. heute getötet werden, deshalb ist es angemessen, die verschiedenen Tötungseinrichtungen und die politisch Verantwortlichen für die Tötungseinrichtungen miteinander zu vergleichen

Was ist unsere Demokratie eigentlich noch wert, wenn man nicht einmal im Wahlkampf den Wähler informieren darf, für welche Mißstände die von ihm gewählten Volksvertreter verantwortlich sind? Deutschland verkommt politisch mehr und mehr zu einer Bananenrepublik. In einer Bananenrepublik darf man wie ein Rohrspatz über Korruption schimpfen, wie man in Deutschland über den Kindermord im Mutterleib schimpfen darf. Aber wer dort den Namen eines Spitzenpolitikers im Zusammenhang mit Korruption nennt, der lebt nicht lange.

Bei diesem Strafprozeß geht es auch um die Pressefreiheit als solche. Die Gefahren werden am Beispiel Rußlands deutlich. In Rußland gibt es seit Gorbatschow Pressefreiheit wie in Deutschland. Doch beim letzten Präsidentschaftswahlkampf verhielt sich die gesamte Presse einmütig wie Jelzins Cheerleader. Journalisten, die aus der Reihe tanzten, wurden von Unbekannten getötet. Dabei schrieben sie nicht einmal wesentliche Neuigkeiten. Daß Mafia und Staatsmacht aufs engste miteinander verflochten sind, ist in Rußland ohnehin allgemein bekannt.

Auch in Deutschland ist allgemein bekannt, daß kleine Kindermörder wie z. B. Dr. Freudemann ihre Hintermänner in Bonn haben. Daß Waigel durch sein Abstimmungsverhalten andere beauftragt hat, Tötungskapazitäten für ungeborene Kinder bereitzustellen, kann jedermann in öffentlichen Bibliotheken in den Bundestagsdrucksachen nachlesen.

Wie in Rußland die Journalisten durch den Tod ihrer Kollegen vor literarischen Fehlleistungen gewarnt werden sollen, so soll auch in Deutschland jeder, der für die Öffentlichkeit schreibt, aus meiner Verurteilung lernen, daß man im Wahlkampf nicht auf schwere Verfehlungen der Mächtigen hinweisen darf.

Waigel kann nicht bestreiten, daß er andere beauftragt hat, Tötungskapazitäten bereitzustellen. Folglich vermeidet er eine geistige Auseinandersetzung. Statt dessen versucht er unter Zuhilfenahme der Staatsmacht, seine politischen Gegner mundtot zu machen. Doch wer die Staatsmacht für die geistige Auseinandersetzung mißbraucht, der stellt sich selbst ein Armutszeugnis aus. Früher hatten brennende Scheiterhaufen die Unterlegenheit gegenüber angeblichen Ketzern dokumentiert. Hitler hatte seine geistige Unterlegenheit dadurch eingestanden, daß er seine Gegner ins KZ sperren ließ. Bei Stalin war es auch nicht anders. Honeckers Einsatz der Stasi gegen Andersdenkende zeigt ebenfalls, daß man geistig unterlegen war.

Und jetzt werden Waigel und seine CSU durch wahre Tatsachen bedrängt. Diese können sie nicht widerlegen. Wahre Tatsachen kann man auch nicht einsperren. Aber man kann die Personen einsperren, die die wahren Tatsachen verbreiten. Das war bei Stalin, bei Hitler und bei Honecker gängige Praxis. Daß auch ich eingesperrt werde, das will Herr Dr. Waigel durch seinen Strafantrag erreichen.