Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

VI.f. Justizskandal in Nürnberg M. F. K., Tel. 0911/469912

 

Bericht über den zweiten Ackermann-Prozess vom 24.05.2000 gegen Dr. Johannes Lerle wegen angeblicher Beleidigung des Tötungsspezialisten Dr. Freudemann

Obwohl Richter Ackermann vom Nürnberger Amtsgericht sich selbst gegenüber seinem Abteilungsleiter für befangen erklärt hatte über Dr. Lerle zu richten, wurde er vom Gericht als zuständig erklärt. Dass er tatsächlich befangen war, äußerte sich in glühendem Zorn gegen Johannes Lerle und in Missachtung der elementarsten Grundsätze und Vorschriften eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens, weil dieser es gewagt hatte, trotz strenger Verurteilung vor zwei Jahren erneut sein Flugblatt "Kindermord im Klinikum Nord - Dr. Freudemann tötet Kinder" im letzten Dezember zu verteilen, und trotz einer inzwischen abgegoltenen zwei Monate dauernden Gefängnisstrafe keine "Reue" zeigte. In diesem Flugblatt hatte er detailliert die Grausamkeit der Abtreibungstötungen beschrieben, den Täter wahrheitsgemäß und missbilligend als "Berufskiller" angeprangert, und dazu aufgerufen, sich an Jesus Christus zu orientieren.

"Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör" heißt es im Grundgesetz Art. 103 Abs. 1. Aber Ackermann hörte nicht zu und wollte nicht zuhören. Immer wieder, insgesamt dreimal fiel er dem Angeklagten während dessen Verteidigungsrede ins Wort mit ! brüllender Stimme oder wies ihn barsch zu Recht (zu Unrecht). Das erste mal ließ er ihn nicht weiter reden, nachdem Lerle unter Zitierung einer juristischen Dissertation von Dr. Susanne Merz "Strafrechtlicher Ehrenschutz und Meinungsfreiheit”(1998) darlegte, dass der Beleidigungsparagraph 185 des Strafgesetzbuches nach allgemeiner Rechtslehre nur die objektiv bestehende bzw. verdiente Ehre schütze, nicht aber jeden subjektiven Ehranspruch, insbesondere dann nicht, wenn der Angegriffene durch sein Verhalten eine Ehrminderung selbst zu verantworten habe. "Durch welches Verhalten kann man denn seine Ehre mehr mindern als dadurch, dass man grundgesetzwidrig vorsätzlich unschuldige Menschen tötet?" rief Lerle erregt aus. Da platzte dem Richter Ackermann der Kragen. Ein andermal fiel er ihm ins Wort als Lerle detailliert die Qualen des Kindes im Mutterleib während einer Abtreibung schilderte, so dass er dies nicht zu Ende führen konnte. Weiter zitierte Lerle aus jener Dissertation: "Wenn die Tatsachen, die den Gegenstand einer Tatsachenbehauptung oder die Grundlage eines angemessenen Werturteils bilden, erwiesenermaßen Wahr sind, so ist (unter Juristen) im Ergebnis unstrittig, dass der Täter straffrei bleiben soll." Doch als Lerle den Beweis antreten wollte, dass die von ihm behaupteten Äußerungen wahre Tatsachen seien, ließ ihn Ackermann nicht weiter reden, sondern brüllte ihn erneut an:

"Ich lasse nicht zu, dass Sie hier im Gericht strafbare Handlungen begehen!” Und er schrie: "Herr Dr. Lerle, ich warne Sie, wenn Sie noch einmal (auch hier im Gericht) behaupten, dass Dr. Freudemann ein Berufskiller ist, lasse ich Sie verhaften!" (Dr. Lerle hatte dieses Wort noch gar nicht ausgesprochen)

Viele der Zuhörer (der Saal war voll) waren über eine solche Willkürjustiz empört. Als sich dies in einem Zwischenruf äußerte, schrie Ackermann: "Wenn noch ein Zwischenruf kommt, müssen alle Zuhörer den Saal verlassen! ..." Als später noch einmal, diesmal von einer Frau, ein Zwischenruf erschallte, schrie er: "Raus!" -Die älteren von uns fühlten sich sehr erinnert an die kurzen ungerechten Prozesse unter Hitlers Diktatur. So ähnlich muss es unter dem früheren Volksgerichtshofpräsidenten Roland Freisler und in den anderen "Volksgerichten" zugegangen sein. - Zum Glück haben Richter vom Typ eines Ackermann heutzutage nicht die Macht Todesurteile zu fällen. Dass aber über die unschuldigen Kinder im Mutterleib ständig Todesurteile beschlossen und vollstreckt werden dürfen, obwohl das Grundgesetz klipp und klar sagt: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." (Art. 2), gilt offensichtlich der Nürnberger Justiz als ein neues übergeordnetes, ungeschriebenes Grundrecht auf Abtreibung, das sie mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln verteidigt. Wohin sind wir gekommen!

So machte Richter Ackermann mit Lerle einen kurzen Prozess (insgesamt nur 25 Minuten). Er legte auch nicht, wie sonst üblich, am Ende eine Beratunspause ein, sondern las sein Urteil samt Begründung sofort vor, so wie er es offensichtlich schon zuvor angefertigt hatte. Auch ist er entgegen den Vorschriften des § 267 StPO mit keinem Wort auf die vom Angeklagten vorgebrachten Gründe eingegangen, warum seine Äußerungen keine Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB darstellen, sondern wahre Tatsachen.

In seinem Urteil ging er noch über den Antrag der den Dr. Lerle schon zum dritten mal anklagenden Staatsanwältin Eckenberger von 120 Tagessätzen hinaus, sowie über sein eigenes früheres Urteil, in dem er .Johannes Lerle wegen derselben angeblichen Straftat (Flugblatt verteilen) schon einmal zu 60 Tagessätzen verurteilt hatte, indem er ihn zu 150 (!) Tagessätzen Geldstrafe (zu je 20 DM wegen des geringen Einkommens von Lerle) verurteilte. Bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit wird die Geldstrafe in 150 Tage Gefängnis umgewandelt. Nach den bisherigen schlechten Erfahrungen mit der Nürnberger (und Karlsruher) Justiz besteht wenig Aussicht auf Erfolg auf Aufhebung dieses rechtswidrigen Unrechtsurteils, wenn Dr. Lerle in Berufung geht.

Es sei noch angemerkt, dass Dr. Lerle tatsächlich auch in allen früheren Gerichtsverfahren bezgl. seines Kampfes gegen die "Abtreibungen" ungerecht und entgegen den allgemein anerkannten Regeln eines fairen Gerichtsverfahrens verurteilt worden war (ich habe alle Urteile gelesen und fast allen Verhandlungen zugehört zusammen mit anderen christlichen Lebensschützern): Kein Richter stellte sich seiner zentralen These, dass die Abgetriebenen Menschen seien, die grausam und bei vollem Schmerzempfinden getötet werden. Kein Richter hielt sich an die Vorschrift des Grundgesetzes, wonach jeder ein Recht auf Leben hat. Kein Richter hielt sich an die ansonsten herrschende Rechtslehre, wie in den juristischen Kommentaren nachgelesen werden kann, dass der Beleidigungsparagraph nicht jeden subjektiven Ehranspruch schütze, sondern nur die zu Recht bestehende "objektive" Ehre, vor wahrheitswidrigen oder gemeinen .Angriffen. Kein Richter begründete, wieso Dr. Lerles Äußerungen sich nicht innerhalb des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung bewegen. Vielmehr wurde ohne die sonst übliche Güterabwägung und ohne Begründung einfach behauptet, dass seine Äußerungen eine strafbare Beleidigung darstellen, die im öffentlichen Interesse verfolgt werden müsse.

Es zeigt sich hier eine neue Form der Volksjustiz: Weil die Mehrheit des Volkes inzwischen die sog. Abtreibungen praktiziert und folglich diese Tötungen gut heißt, gilt ihr die Tätigkeit eines Dr. Freudemann als ehrbar und schützenswert. Folglich wird jede deutliche Kritik an seiner Tätigkeit, insbesondere die Bezeichnung derselben als Menschentötung als Beleidigung gewertet. Die Staatsanwälte und Richter machen sich einfach zu Vollstreckern dieser Volksmeinung. Ja, sie behandeln Dr. Lerle wie einen Kriminellen: ständig wiederkehrende Strafbefehle, Anklagen, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahmung und Einziehung seines Computers samt allen Disketten, psychiatrische Untersuchungen, harte Urteile, Geldstrafen, Gefängnis. Sie wollen ihn mundtot machen, den unbequemen Mahner und Anwalt der unschuldigen Kindlein im Mutterleib .

Leben wir wirklich noch in einem Rechtsstaat "in Verantwortung vor Gott und den Menschen " , wie es in der Präambel ( Vorwort) des Grundgesetzes so schön heißt, oder befinden wir uns bereits in einer Diktatur gottloser und im Grunde gesetzloser Materialisten und Egoisten, für die die Gesetze und der Justizapparat nichts weiter als Mittel sind zur rücksichtslosen Durchsetzung der eigenen Interessen, aber von ihnen selbst nach Belieben missachtet und zurecht gebogen werden dürfen, wie es ihnen opportun erscheint, bis hin zur massenhaften Tötung unschuldiger Menschenwesen und langdauernder Inhaftieruung unschuldiger Mahner?!

Lerles Vergleich mit den Zuständen während der Naziherrschaft - die übrigens auch von der Volksmehrheit gewählt und unterstützt worden war - scheint gar nicht abwegig, nur dass damals nicht die Kinder im Mutterleib, sondern andere Klassen unerwünschter Menschen grausam verfolgt und umgebracht worden waren. Wenn wir wirklich aus den Greueltaten der Naziherrschaft gelernt haben, dann müssten wir die Greueltaten der heutigen Zeit erkennen und uns ihnen mutig entgegenstellen. Ca. 10 Millionen Kinder wurden in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg im Mutterleib umgebracht. Damit sollten wir uns nicht abfinden.