Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

II.1.2.b. Mein Kommentar zum Zivilurteil: Dr. Freudemann gegen Lerle

 

Gericht schützt Ruf von Kriminellen

Wegen meines Flugblattes "Kindermord im Klinikum Nord. Dr. Freudemann tötet Kinder" war nicht nur die Stadt Nürnberg gegen mich gerichtlich vorgegangen, sondern auch Dr. Freudemann.

Obwohl es um Aussagen ein und desselben Flugblatts geht, handelt es sich um zwei voneinander zu unterscheidende Prozesse und um zwei Urteile.

Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500 000 DM oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten wurde mir untersagt, wörtlich oder sinngemäß folgende "Behauptungen" aufzustellen und/oder zu verbreiten:

1. "Kindermord im Klinikum Nord"

2. "Dr. Freudemann tötet Kinder"

3. "Dr. Freudemann foltert - schlimmer als im KZ"

4. "Ein Berufskiller gibt sich mit Straffreiheit nicht zufrieden"

5. "Dr. Freudemann ist ein Mörder"

6. "Dr. Freudemann ist ein Kindermörder".

Darauf, daß im Urteil bereits der Tatbestand fehlerhaft beschrieben worden ist, soll hier nicht näher eingegangen werden. Vergleichbar mit dem anderen Zivilurteil (Es ist bereits kommentiert worden.) geht es auch in diesem Urteil um eine Abwägung meiner "Befugnis der freien Meinungsäußerung" "gegen das Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Ehrenschutz" Dr. Freudemanns. Diese Abwägung habe ich bereits anhand des anderen Urteils kommentiert.

Die Gerichtsentscheidung mag verwundern, wenn man Dr. Freudemann mit dem Mörder der kleinen Natalie vergleicht. Natalies Mörder hat doch auch ein "Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Ehrenschutz". Trotzdem nannte die Presse dessen vollen Namen, veröffentlichte sogar dessen Bild und bezeichnete ihn als Mörder, ohne daß die Justiz dagegen einschritt. Warum darf Dr. Freudemann nicht ebenfalls als Mörder bezeichnet werden, obwohl er nicht nur wesentlich mehr Kinder getötet hat als der Mörder der kleinen Natalie, sondern darüber hinaus sich in Karlsruhe größeren Freiraum für zukünftige Tötungshandlungen erkämpft?

Unter der Überschrift "Entscheidungsgründe" finden wir im Urteil folgenden Satz: "Die Tätigkeit des Verfügungsklägers verstößt nicht gegen geltendes Recht, gemäß § 218 a Abs. 2 StGB ist ein mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommener Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig". Die Rechtsanwältin Dr. Freudemanns weist in ihrem Antrag darüber hinaus auf eine weitere Tatsache hin: "Zudem normiert § 13 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG), daß die Länder ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen müssen". Dieses Gesetz ist am 29. Juni 1995 vom Bundestag auch mit den Stimmen der meisten Regierungsmitglieder (darunter Helmut Kohl, nicht aber Claudia Nolte) verabschiedet worden. Das heißt, diese Personen haben die Bundesländer beauftragt, Tötungskapazitäten bereitzustellen. Dr. Freudemann führt somit lediglich Verbrechen aus, deren Ermöglichung die Bundesländer im Auftrag der Mehrheit des Bundestages sicherzustellen haben. Somit trifft die Bezeichnung Dr. Freudemanns als Killer letztenendes diejenigen Bundestagsabgeordneten, die die Bundesländer dazu beauftragt haben. Das kann man damit vergleichen, daß die Bezeichnung "Mörder" für einen kleinen KZ-Schergen letztlich Hitler persönlich trifft. Die Justiz Hitlers und die Justiz Honeckers schützten "das Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Ehrenschutz" der Schergen ihrer Obrigkeiten, nicht aber das von Rechtsbrechern von der Art des Mörders der kleinen Natalie.

Und unsere Justiz? Angeblich ist sie regierungsunabhängig. Aber dadurch, daß sie das "Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Ehrenschutz" von solchen Verbrechern, die im Sinne der Obrigkeit handeln, anders schützt als das "Persönlichkeitsrecht" von solchen Personen, wie z. B. dem Mörder der kleinen Natalie, macht sie sich zu einem verlängerten Arm der Obrigkeit. Denn welche Funktion hat denn sonst der Hinweis ausgerechnet unter der Überschrift "Entscheidungsgründe", daß die Tätigkeit Dr. Freudemanns nicht gegen geltendes "Recht" verstößt? Ich habe doch niemals behauptet, daß Dr. Freudemanns Tötungshandlungen strafbar sind.

Die Urteilsbegründung macht mir auch zum Vorwurf, ich würde Dr. Freudemann einem Schwerkriminellen gleichmachen. Wieso ist er denn kein Schwerkrimineller, wenn der Mörder der kleinen Natalie einer ist? Diese Frage führt zu folgender Frage: Gibt es absolute unveränderliche Normen für Gut und Böse, oder kann die jeweilige Obrigkeit - entweder Hitler oder Honecker oder der Deutsche Bundestag - selbst festlegen, was gut und böse ist? Der Prophet Jesaja schreibt: "Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die aus Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen, die aus bitter süß und aus süß bitter machen" (Jes. 5,20).

Für das marxistische Denken ist die Auffassung sehr zentral, daß es keine "Moraldogmatik als ewiges, endgültiges, fernerhin unwandelbares Sittengesetz" (Marx/Engels 20,87) gäbe. Die Verbrechen Stalins waren da nur folgerichtig. Doch davon haben unsere 68er wenig mitbekommen, da sie auf dem linken Auge blind sind. Inzwischen haben die 68er sämtliche Institutionen durchsetzt. Als Bundestagsabgeordnete beauftragen sie andere, Tötungskapazitäten bereitzustellen, und als Richter gehen sie gegen diejenigen vor, die die von ihren Gesinnungsgenossen geförderten Morde mit gleichem Maß messen wie den Mord an der kleinen Natalie.

Daß die Abkehr von Gott einen derartigen moralischen Tiefstand zur Folge hat, lesen wir z. B. in Sprüche 21,10: "Die Seele des Gottlosen gelüstet nach Bösem und erbarmt sich nicht seines Nächsten". Weiter lesen wir in der Bibel: "Ein Gottloser, der über ein armes Volk regiert, ist wie ein brüllender Löwe und ein gieriger Bär" (Sprüche 28,15). Zum moralischen Tiefstand der Gottlosen gehört auch deren Verlogenheit. So lesen wir in Ps. 119,118: "Du verwirfst alle, die von deinen Geboten abirren, denn ihr Tun ist Lug und Trug". Daß die Verlogenheit der Gottlosen auch Menschenleben kostet, lesen wir in Sprüche 12,5f: "Die Gedanken der Gerechten sind redlich; aber was die Gottlosen planen, ist lauter Trug. Der Gottlosen Reden richten Blutvergießen an; aber die Frommen errettet ihr Mund".

Als Beispiel solcher Reden, die Blutvergießen anrichten, sei folgender Satz aus der Urteilsbegründung zitiert: "Auch der Satz: 'Dr. Freudemann tötet Kinder' stellt eine Herabsetzung dar, da er im Zusammenhang mit Mord geäußert wird und der Eindruck erweckt wird, wie wenn der Verfügungskläger lebende Kinder abtöten würde und nicht durch einen medizinischen Eingriff Embryonen". Man stelle sich vor, ein Richter würde einer anderen Bevölkerungsgruppe, z. B. den Sinti oder den Juden, deren Menschsein absprechen, was es dann für einen Aufschrei in den Medien geben würde. Man stelle sich vor, irgendein Richter hätte in irgendeiner Urteilsbegründung folgende Formulierung von sich gegeben: "Auch der Satz: 'Dr. ... tötet Menschen' stellt eine Herabsetzung dar, da er im Zusammenhang mit Mord geäußert wird und der Eindruck erweckt wird, wie wenn der Verfügungskläger lebende Menschen abtöten würde und nicht durch einen medizinischen Eingriff Juden". Ein Richter, der so formulieren würde, wäre trotz aller angeblichen richterlichen Unabhängigkeit die längste Zeit Richter gewesen.

Von den schwächsten Gliedern unserer Gesellschaft lügen die Richter Dr. Schmidt, Reitzenstein und Heinemann vom Landgericht Nürnberg-Fürth ganz frech, sie seien keine lebenden Kinder, so daß Dr. Freudemann folglich auch keine Kinder töte. Einer ganzen Bevölkerungsgruppe deren Menschsein abzusprechen mit der Konsequenz, daß deren Tötung nicht als Mord betrachtet werden könne, ist hochgradige Volksverhetzung.

Die volksverhetzende Lüge, womit die Richter Dr. Schmidt, Reitzenstein und Heinemann andere zum Mord verführen, erinnert an Jesu Charakteristik des Teufels: "Der (der Teufel) war ein Menschenmörder von Anfang an und steht nicht in der Wahrheit; denn Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er die Lügen redet, so spricht er aus dem Eigenen; denn er ist ein Lügner und ein Vater derselben" (Joh. 8,44).

Die Richter haben zwischen meinem Recht auf freie Meinungsäußerung und Dr. Freudemanns "Recht auf Ehrenschutz" selbstherrlich Prioritäten gesetzt, und zwar ohne erkennen zu lassen, daß sie überhaupt bestrebt sind, zwischen wahren und unwahren Aussagen zu unterscheiden. Dadurch geben sie zu erkennen, daß sie überhaupt nicht in Wahrheitskategorien denken, und das ist durch und durch marxistisch (Marx/Engels 20,21).

Ganz anders dagegen der Geist Jesu: Als Christus vor Gericht stand, sagte er: "Jeder, der aus der Wahrheit ist, der hört meine Stimme" (Joh. 18,37). Jesu Predigt weckt die Liebe zur Wahrheit (2. Thess. 2,10). Jesus hat auch immer wieder von der Liebe zu Gott und zum Nächsten gepredigt. Liebe ist kein Gegensatz zur Wahrheit, denn "die Liebe ... freut sich mit der Wahrheit" (1. Kor. 13,4-6). Jesus sagt: "Lernt von mir, denn ich bin sanftmütig und von Herzen demütig" (Matth. 11,29). Dieser sanftmütige Jesus, der voller Liebe war, bezeichnete Menschen als "Schlangen (und) Otternbrut" (Matth. 23,33) und sagte diesen Menschen, daß sie selbst nicht ins Himmelreich kommen und daß sie auch andere nicht hineinlassen (Matth. 23,13.33). In diesem 23. Kapitel des Matthäusevangeliums finden wir noch weitere Worte Jesu, die die Pharisäer als Beleidigung gewertet haben mögen.

Auch ich habe wenig Schmeichelhaftes über Dr. Freudemann gesagt. Die Richter machen mir unter anderem die Bezeichnung "Berufskiller" zum Vorwurf. Jemanden, der musiziert, bezeichnet man als Musiker, jemanden, der Brot bäckt, als Bäcker, jemanden, der im Auftrag der Obrigkeit Menschen tötet, als Henker oder als Soldaten und jemanden, der im Auftrag privater Auftraggeber Menschen tötet, als Killer. Und wenn er vorwiegend davon lebt, dann ist er eben ein Berufskiller, so wie jemand ein Berufsmusiker ist, der durch Musizieren seinen Lebensunterhalt verdient.

Wenn manche Tätigkeiten in der Bevölkerung mehr geachtet werden als andere, so ist das nicht mir anzulasten. Wenn Dr. Freudemann den Makel, der an seiner Tätigkeit haftet, loswerden will, dann kann er doch damit aufhören, Menschen zu töten. Doch die Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth gehen einen anderen Weg. Anstatt Dr. Freudemann nahezulegen, in Zukunft keine Menschen mehr zu töten, schützen die Richter ihn vor der Wahrheit, indem sie mir wahrheitsgemäße Bezeichnungen verbieten.

Christus hat gepredigt: "Mich haßt (die Welt), denn ich bezeuge von ihr, daß ihre Werke böse sind" (Joh. 7,7). Und zu uns sagt Jesus: "Wenn euch die Welt haßt, so wißt, daß sie mich vor euch gehaßt hat. Wäret ihr von der Welt, so hätte die Welt das Ihre lieb. Weil ihr aber nicht von der Welt seid, sondern ich euch aus der Welt erwählt habe, darum haßt euch die Welt. Gedenkt an das Wort, das ich euch gesagt habe: Der Knecht ist nicht größer als sein Herr. Haben sie mich verfolgt, so werden sie euch auch verfolgen; haben sie mein Wort gehalten, so werden sie eures auch halten (Joh. 15,18-20).

Jesus sprach zu uns diese Worte, damit wir uns darauf einstellen, daß wir auch von der Justiz verfolgt werden. Wir sollen uns nicht von irgendwelchen Aposteln des Teufels von dem schmalen Weg der Jesusnachfolge abbringen lassen, auch dann nicht, wenn sie Richterroben tragen und ganz im Sinne des Teufels nicht zwischen wahren und unwahren Aussagen unterscheiden.

 Johannes Lerle