Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

II.4.c. Vorbereitungen für den Strafprozeß am 11. März 1998

 

Die nachstehend aufgeführten Gedanken konnte ich nur bruchstückhaft in den Prozeß einbringen:

 

Wahre Tatsachen

Es ist offensichtlich, daß an der Tötung von Kindern ein Makel haftet. Christen aller Jahrhunderte und aller Konfessionen haben das immer so gesehen. Es gehört zum Wesen christlicher Ethik, Menschen in Lebensgefahr beizustehen. Jesus Christus ermahnt uns zum lebensrettenden Verhalten durch sein Bild vom barmherzigen Samariter. Jesu Worte enden mit der Aufforderung: "Gehe hin und tue desgleichen" (Luk. 10,37). Das heißt, Christus fordert einen jeden von uns auf, Menschen in Lebensgefahr beizustehen.

Der barmherzige Samariter konnte dem Opfer der Räuber helfen, weil es noch am Leben war. Doch die Opfer Dr. Freudemanns sind tot, man kann ihnen nicht mehr helfen. Deshalb war es mein Anliegen, die Menschen aufzuklären, was auf dem Gelände des Klinikums Nord geschieht. Dadurch sollten die Gewissen der Eltern gestärkt werden, damit sie ihre Kinder nicht schon vor der Geburt töten lassen.

Doch durch meine Informationsschriften fühlt sich der Täter beleidigt. Es besteht nämlich ein Interessenkonflikt zwischen dem Interesse auf Leben der zu tötenden Kinder und dem Interesse des Täters auf Achtung und soziale Anerkennung. Denn die volle Wahrheit darüber, was in der Praxis Dr. Freudemanns geschieht, beeinträchtigt in der Tat die Ehre des Täters. In diesem Konflikt geht es doch nicht nur um mein Grundrecht der Meinungsfreiheit und um den Achtungsanspruch eines Kindermörders, sondern es geht vor allem um Menschen, die bei vollem Schmerzempfinden lebendig zerstückelt werden. Da die Kenntnis der vollen Wahrheit darüber, was mit dem Opfer geschieht, der Ehre des Täters schaden könnte, deshalb soll es verboten sein, die volle Wahrheit auszusprechen.

Die volle Wahrheit ist, daß das Kind im Mutterleib einen Todeskampf durchleidet. Niemand hat bisher bestritten, daß der Herzschlag von 140 auf 200 Schläge pro Minute steigt. Niemand hat bisher bestritten, daß das Kind den Mordinstrumenten auszuweichen versucht. Niemand hat bisher bestritten, daß das Kind Schmerzen empfindet, wenn es lebendig in Stücke gerissen wird.

Man hat Versuche mit Embryonen gemacht und die Schmerzempfindlichkeit ab dem zweiten Monat nachgewiesen. Dr. Siegfried Ernst von der Europäischen Ärzteaktion hat mir am Telefon von folgendem Versuch erzählt: Man hat einen Embryo gepiekst und gleichzeitig einen Pfeifton erklingen lassen. Der Embryo zuckte zurück. Später zuckte er beim Pfeifton zurück, ohne daß er gepiekst wurde. Das heißt, bereits Kinder im Mutterleib sind sogar schon lernfähig. Ihre Schmerzempfindlichkeit ist nachgewiesen. Niemand hat mir bisher unwahre Aussagen vorgeworfen.

Wo gibt es ein Gesetz, daß man nur so lange all diese Tatsachen nennen darf, solange man verschweigt, wer der Täter ist? Wo gibt es ein Gesetz, daß man nur das Roß nennen darf, nicht aber den Reiter? Wo gibt es ein Gesetz, daß die Interessen von Berufskillern dadurch vor der vollen Wahrheit zu schützen sind, daß man diejenigen, die Roß und Reiter nennen, ins Gefängnis sperrt?

Beleidigung

Diese Informationen darüber, was bei der sog. Abtreibung geschieht, sind für jeden zugänglich. Auch daß Dr. Freudemann Kinder im Mutterleib tötet, ist keineswegs ein Geheimnis. In aller Öffentlichkeit setzt er sich für die gesellschaftliche Akzeptanz von dem, was er als "Schwangerschaftsabbruch" verharmlost, ein.

Was wird mir also vorgeworfen? Die Namensnennung Dr. Freudemanns kann es also nicht sein, denn er trägt selbst viel dazu bei, daß sein Name in der Öffentlichkeit bekannt ist. Es bleibt somit nur der Vorwurf, daß ich auf den moralischen Makel, der der Tätigkeit Dr. Freudemanns anhaftet, zu deutlich hingewiesen habe.

Es ist also nicht genug, daß derjenige, der Kinder im Mutterleib bei vollem Schmerzempfinden lebendig zerstückelt, straffrei ausgeht. Nun soll auch noch derjenige kriminalisiert werden, der auf den moralischen Makel hinweist.

Das bedeutet, unser Rechtssystem wird in zwei Schritten auf den Kopf gestellt. Der erste Schritt ist, daß das Verbrechen des Kindermordes unter bestimmten Bedingungen von Strafe ausgeschlossen ist. Doch dadurch wird der Makel, der am Kindermord haftet, nicht beseitigt. Der zweite Schritt ist, daß eine neue Strafbarkeit aufgebaut wird. Unter dem Deckmantel eines "Achtungsanspruchs" und "Persönlichkeitsrechts" für Mörder wird derjenige kriminalisiert, der auf den moralischen Makel, der am Kindermord haftet, hinweist.

Christenverfolgung

Diese Pervertierung der Rechtssprechung ist gleichzeitig ein Auftakt zur Christenverfolgung. Denn es gehört zum Zentrum der christlichen Verkündigung aller christlichen Konfessionen, auf den moralischen Makel von Handlungen hinzuweisen. Es gehört zum Wesen christlicher Verkündigung, daß man die Sünde nie abscheulich genug darstellen kann, damit die Notwendigkeit, zum Retter Jesus Christus umzukehren, als um so dringlicher empfunden wird.

Christus hat gesagt: "Mich haßt (die Welt), denn ich bezeuge ihr, daß ihre Werke böse sind" (Joh. 7,7). Und zu seinen Nachfolgern spricht Christus: "Wenn euch die Welt haßt, so wißt, daß sie mich vor euch gehaßt hat. Wäret ihr von der Welt, so hätte die Welt das Ihre lieb. Weil ihr aber nicht von der Welt seid, sondern ich euch aus der Welt erwählt habe, darum haßt euch die Welt. Gedenkt an das Wort, das ich euch gesagt habe: Der Knecht ist nicht größer als sein Herr: Haben sie mich verfolgt, so werden sie euch auch verfolgen" (Joh. 15,18-20).

Wenn wir bezeugen, daß die Werke, die Dr. Freudemann im Auftrag der Mehrheit des Bundestages an unseren kleinsten Mitbürgern ausführt, böse sind, dann handelt die Justiz so, wie Jesus Christus es seinen Nachfolgern vorhergesagt hat, daß die "Welt" an ihnen handeln wird.

 Mord

Mein Anliegen ist, die Verwerflichkeit des Kindermordes so deutlich wie irgend möglich herauszustellen. Mir liegt es daran zu zeigen, daß das, für dessen gesellschaftliche Akzeptanz sich Dr. Freudemann einsetzt, Mord ist. Die sogenannte Abtreibung ist nicht nur in irgendeinem übertragenem Sinne Mord. Die Vokabel Mord wird heute so inflationär gebraucht, daß sie dadurch wenig aussagt. Ich weise nur auf die Aussage der Gewerkschaften hin: "Akkord ist Mord". Da die Vokabel "Mord" in der Tat ein weites Bedeutungsspektrum hat, kam es mir darauf an zu zeigen, daß die sogenannte Abtreibung nicht nur in irgendeinem übertragenem Sinne Mord ist, wie z. B. der Akkord Mord ist. Sondern es handelt sich um einen Mord, bei dem es Opfer und Täter, Tatort und Tatzeit gibt.

Um zu zeigen, daß die sog. Abtreibung Mord im Sinne einer vorsätzlichen Tötung von Menschen ist, deshalb war es mir wichtig, über den Mord an Ungeborenen in möglichst der gleichen Weise zu sprechen, wie man über Mord an Geborenen spricht.

Weil die Kinder im Mutterleib vollwertige Menschen sind, deshalb kann man deren Ermordung mit der Ermordung der kleinen Natalie vergleichen. Die Presse hat den Namen und das Bild des Mörders der kleinen Natalie veröffentlicht, und das, obwohl auch dieser Täter nicht weniger als Dr. Freudemann ein "Persönlichkeitsrecht" und einen "Achtungsanspruch" hat. Für keinen der beteiligten Journalisten hatte das strafrechtliche folgen.

Berufskiller

Um deutlichzumachen, daß die Personen, die Dr. Freudemann lebendig zerstückelt, Menschen sind wie jeder von uns, habe ich die Bezeichnung "Berufskiller" benutzt. Ich habe auf diese Weise jemanden betitelt, der sich in aller Öffentlichkeit als "Spezialist für ambulante Schwangerschaftsabbrüche" ausgibt. Meine Bezeichnung "Berufskiller" ist lediglich ein Synonym für diese Selbstaussage. Berufskiller und Abtreibungsmediziner sind ebenso Synonyme wie Schreiner und Tischler.

Um auszudrücken, daß die sog. Abtreibung=Mord, und zwar gleich Mord im Sinne einer mathematischen Gleichung ist, deshalb habe ich einen durch die Medien allgemein bekannten "Spezalisten für ambulante Schwangerschaftsabbrüche" als "Berufskiller" bezeichnet.

Denn wenn Abtreibung=Mord, dann folgt daraus mit der Notwendigkeit einer mathematischen Beweiskette, daß "Abtreibungsmediziner"=Mörder. Und wenn Dr. Freudemann="Abtreibungsmediziner", dann wird die Aussage "Abtreibungsmediziner"=Mörder inhaltlich nicht verändert, wenn man sagt: Dr. Freudemann=Mörder.

Der Satz "Dr. Freudemann=Mörder" bzw. =Berufskiller ist eine zwingende mathematische Schlußfolgerung aus dem Satz: Abtreibung=Mord. Wenn man mir den Satz "Dr. Freudemann=Berufskiller" zum Vorwurf macht, dann macht man mir damit den Satz "Abtreibung=Mord" zum Vorwurf. Das heißt: Den Satz "Abtreibung=Mord" wertet man als Ketzerei. Dadurch bekommt dieser Strafprozeß den Charakter eines Ketzerprozesses.

 

Bei der Betrachtungsweise, es ginge in diesem Prozeß nur um die Bedeutung meiner Meinungsfreiheit und dem Rang des durch die Meinungsfreiheit beeinträchtigten Rechtsgutes, wird das wesentlichste ignoriert, es werden nämlich die Menschen übersehen, die Dr. Freudemann bei vollem Schmerzempfinden lebendig zerstückelt.

Wenn jemand Ihre Frau oder Ihre Kinder mit einem Messer lebendig zerstückeln würde, würden Sie da die Bezeichnung "Killer" für diesen Übeltäter als strafbare Beleidigung werten? Dr. Freudemann tut auch nichts anderes.

Durch die Verbreitung von dieser wahren Tatsache will ich Menschenleben retten. Daß dies durchaus realistisch ist, gibt sogar Dr. Freudemann indirekt zu. Auf einer Veranstaltung des Nürnberger Männerforums hat er gesagt, daß durch die Aktionen gegen seine Praxis die Frauen verunsichert würden. Wenn Dr. Freudemanns Aussage zutreffend ist, dann bedeutet dies, daß die Frauen mehr zögern, ihre Kinder töten zu lassen, dann bedeutet dies, daß die Aktionen gegen die Tätigkeit Dr. Freudemanns der Rettung von Menschenleben dienen.

Bei diesem Strafprozeß geht es somit dann auch um die Frage: Wieviel ist ein Menschenleben wert? Und das Gewicht eines Menschenlebens ist zusammen mit meinem Grundrecht der freien Meinungsäußerung in eine Wagschale zu werfen, der Achtungsanspruch und das Persönlichkeitsrecht Dr. Freudemanns in die andere Wagschale.

Gegenwart und Zukunft

 Im Unterschied zur Berichterstattung über den Mord an der kleinen Natalie geht es in meinem Flugblatt nicht um Menschen, die Dr. Freudemann in der Vergangenheit getötet hat, sondern es geht um Menschen, die Dr. Freudemann in der Gegenwart tötet und die er in Zukunft zu töten beabsichtigt. Für diese Menschen, die sich in Lebensgefahr befinden, will ich mich einsetzen. Vielleicht gelingt es mir, die Gewissen wenigstens einiger Eltern zu stärken, damit die Kinder nicht schon vor ihrer Geburt ermordet werden.

Wort

 Bei meinem Kampf gegen den Kindermord habe ich mich keiner gewalttätigen Mittel bedient. Ich habe nur das Wort gebraucht, das Wort, das unter die Haut geht und bewirkt, daß die beteiligten Personen entweder damit aufhören Kinder zu töten oder sich aber beleidigt fühlen und die Justiz bemühen, um Stimmen wie die meine zum Schweigen zu bringen.

Mörder

Beim Gebrauch des Wortes habe ich mich mit viel Sorgfalt bemüht, unwahre Aussagen zu vermeiden. Und in der Tat, niemand hat mir bisher eine unwahre Aussage vorgeworfen. Sogar das Wort "Mörder" habe ich bewußt vermieden, da viele Flugblattleser nicht auf den Gedanken kommen, daß es in Deutschland straffreien Mord geben könnte. Um den falschen Eindruck zu vermeiden, ich würde Dr. Freudemann strafbare Handlungen vorwerfen, habe ich Dr. Freudemann bewußt nicht als Mörder, sondern als "Berufskiller" bezeichnet.

Gut und Böse

Doch die fehlende Strafbarkeit ändert nichts daran, daß Kindermord schweres Unrecht ist. Denn es gibt unveränderliche Normen für Gut und Böse, die weder von Diktatoren noch von irgendwelchen demokratisch gewählten Mehrheiten verändert werden können. Die Tötung von Geisteskranken zur Zeit Hitlers war ein Verbrechen, obwohl es mit den damals gültigen Gesetzen nicht als solches greifbar war. Daher konnten nach der Kapitulation die Mörder an den Geisteskranken nur durch nachträglich formulierte Gesetze, die rückwirkend angewandt wurden, verurteilt werden. Doch durch die rückwirkende Anwendung späterer Gesetze sind die Mörder nicht erst zu Mördern geworden, sondern sie waren es schon vorher. Denn es gibt ethische Werte, die unabhängig davon sind, was die immerhin demokratisch gewählten Nationalsozialisten beschlossen haben oder was der ebenfalls demokratisch gewählte Bundestag beschließt.

 geltende Gesetze

 Im Jahre 1995 hat der Bundestag die Bundesländer beauftragt, "ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen" sicherzustellen (§ 13 SFHÄndG). Im Klartext heißt das, daß der Bundestag die Bundesländer beauftragt hat, Tötungskapazitäten bereitzustellen, ebenso wie auch der demokratisch gewählte Reichskanzler Adolf Hitler andere beauftragt hatte, Tötungskapazitäten bereitzustellen.

Wie durch Hitlers persönliche Rückendeckung die Untaten irgendwelcher kleiner KZ-Schergen nicht aufhören, verabscheuunswürdige Verbrechen zu sein, so ändert der Bereitstellungsauftrag der Mehrheit des deutschen Bundestages nichts an der Verabscheuungswürdigkeit von Dr. Freudemanns Tötungshandlungen.

Eine Kritik an Dr. Freudemanns Tötungshandlungen trifft letztenendes diejenigen Parlamentarier, die die Bundesländer beauftragt haben die Tötungskapzitäten bereitzustellen, wie die Kritik an den Morden eines kleinen KZ-Schergen letztenendes Hitler persönlich trifft.

obrigkeitshörige Richter

Wer vor 60 Jahren die Verbrechen irgendwelcher kleiner KZ-Schergen anprangerte, riskierte, von obrigkeitshörigen Richtern verurteilt zu werden. Auch von Ihnen wird erwartet, daß Sie im Sinne der Obrigkeit meine Kritik an den ständigen Kindermorden Dr. Freudemanns mit einem anderen Maß messen als die Kritik der Journalisten am Mord an der kleinen Natalie und mit meinem anderen Maß als die Kritik der Allgemeinheit an den Morden der Nationalsozialisten.

Hitlers Verbrechen

Eine wesentliche Aussage meines Flugblatts ist, daß die sogenannten Abtreibungen, die Dr. Freudemann berufsmäßig ausführt, nicht weniger verabscheuungswürdige Morde sind als Hitlers Verbrechen. Niemand kommt auf den Gedanken, daß die Namensnennung Hitlers im Zusammenhang mit Mord strafbar sein könnte, obwohl auch das Andenken Verstorbener gesetzlich geschützt ist.

Wenn mir die Namensnennung Dr. Freudemanns zum Vorwurf gemacht wird, dann nur deshalb, weil dessen Tötungshandlungen nicht im gleichen Ausmaß als Mord gewertet werden wie Hitlers Tötungshandlungen. Eben weil die Opfer Dr. Freudemanns häufig nicht im vollen Umfange als Menschen angesehen werden, deshalb ist es mir wichtig, möglichst in gleicher Weise von der sog. Abtreibung zu sprechen, wie über die Verbrechen der Nationalsozialisten gesprochen wird. Und da enstpricht eben die Namensnennung Hitlers und der kleinen KZ-Schergen der Namensnennung von Bonner Politikern und von Dr. Freudemann.

Dr. Freudemanns Namen

Bei der Namensnennung Dr. Freudemanns geht es somit um die Frage, ob die sogenannte Abtreibung nur in irgendeinem übertragenem Sinne Mord ist, wie der Akkord Mord ist, oder ob sie auch in dem Sinne Mord ist, wie z. B. Hitlers Tötungshandlungen Mord sind.

 

Gedanken für das Schlußwort

 

Mein Anliegen ist deutlichzumachen, daß die sog. Abtreibung eiskalter Mord ist, nicht nur Mord in irgendeinem übertragenem Sinne, sondern Mord im Sinne einer verabscheuungswürdigen vorsätzlichen Tötung eines Menschen. "Abtreibung" ist Mord, und zwar unabhängig davon, wie irgendwelche Parlamentarier den sog. Schwangerschaftsabbruch werten. Das kann man damit vergleichen, daß 2x2=4. 2x2 bliebe auch dann 4, wenn der Bundestag beschließen sollte, daß 2x2=5.

Die sog. Abtreibung darf als Mord bezeichnet werden. Aber es entsteht der Eindruck, daß sie nur unter der Voraussetzung als Mord bezeichnet werden darf, wenn nicht die volle Wahrheit ausgesprochen wird. Es entsteht der Eindruck, daß die Wahrheit zurücktreten muß, wenn es die Interessen des Täters erfordern. Daß das Opfer auch ein Interesse hat, nämlich zu überleben, wird dabei übersehen. So darf man dann von Mord sprechen, wenn der Täter nicht mit dem Makel des Mörders belastet wird, wenn ein Rest von Mehrdeutigkeit erhalten bleibt.

So darf sagen: Akkord ist Mord. Man darf aber nicht sagen: Der Unternehmer XY, der in seinem Betrieb Akkordarbeit eingeführt hat, ist ein Mörder.

Das Verbrechen an der kleinen Natalie darf man als Mord bezeichnen. Den Täter darf man auch namentlich einen Mörder nennen. Denn der Mörder an der kleinen Natalie handelt im Unterschied zu Dr. Freudemann nicht im Auftrag der Obrigkeit.

Die Verbrechen der Nationalsozialisten darf man als Mord bezeichnen. Sowohl kleine KZ-Schergen als auch Hitler darf man namentlich Mörder nennen.

Wenn man unter diesen Umständen die Tätigkeit Dr. Freudemanns als Mord bezeichnen darf, ihn persönlich aber im Unterschied zum Mörder der kleinen Natalie und im Unterschied zu den KZ-Schergen nicht einen Mörder nennen darf, so kann das nur bedeuten, daß die sog. Abtreibung doch nicht als Mord im eigentlichen Sinne gewertet wird, daß sie vielleicht doch nur in einem übertragenem Sinne Mord ist, wie der Akkord ja auch Mord ist.

Aber das als Abtreibung verharmloste Verbrechen ist Mord, und zwar mit der Konsequenz, daß der, der dieses Verbrechen ausführt, ein Mörder ist. Diese Gleichsetzung von "Abtreibung" mit Mord ist ein wesentlicher Inhalt meines Flugblatts. Von dieser Gleichsetzung bin ich nicht bereit abzurücken, so wie die vermeintlichen und tatsächlichen Ketzer der Vergangenheit auch nicht bereit waren, von ihren als Ketzerei gewerteten Aussagen abzurücken.

Mein Flugblatt enthält keine Schmähungen der Person Dr. Freudemanns, sondern es enthält Sachaussagen über den Mord in der sogenannten Abtreibung. Diese Sachaussagen werden als Ärgernis empfunden, wie in der Vergangenheit Ketzereien Ärgernis erregt haben. Da Ketzerei heute kein Straftatbestand mehr ist, soll nun die als Ketzerei empfundene Wahrheit über den Mord in der sog. Abtreibung mittels des Beleidigungsparagraphen strafrechtlich verfolgt werden. Das bedeutet: Der gegenwärtige Strafprozeß wegen Beleidigung ist von seinem Gegenstand her eigentlich ein Ketzerprozeß.