Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

II.4.e. Kommentar zum Strafurteil gegen Johannes Lerle

 

Weil ich Dr. Freudemann, der Kinder im Mutterleib lebendig zerstückelt, in einem Flugblatt unter anderem als "Berufskiller" und "Folterknecht" bezeichnet hatte, bin ich wegen angeblicher Beleidigung vom Amtsgericht Nürnberg zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden.

Wieso das? Die Presse hat doch auch ausführlich und ebenfalls unter Namensnennung des Täters über den Mord an der kleinen Natalie berichtet. Doch die Justiz schritt nicht ein. Was ist der Unterschied? Dr. Freudemann hat eine Lobby im Bundestag, nicht aber der Mörder der kleinen Natalie. Der Bundestag hat nämlich auch mit den Stimmen fast aller Regierungsmitglieder (außer Claudia Nolte) beschlossen: "Die Länder stellen ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher". Im Klartext: Die Länder stellen ausreichende Tötungskapazitäten sicher. Aus diesem Auftrag folgert die Anwältin Dr. Freudemanns (allerdings nicht in meinem Strafprozeß) gegenüber den Richtern: "Dann kann es die Rechtsordnung auf der anderen Seite nicht zulassen, daß solche Ärzte und Kliniken als Kindermörder und dergleichen beleidigt und diskriminiert werden". Bei dieser Denkweise ist es folgerichtig, daß ich aufgrund des Bereitstellungsauftrages von Tötungskapazitäten wegen Beleidigung eines Tötungsspezialisten bestraft werde.

Für Kriege und die Tötung Erwachsener, ja selbst für Honeckers Mauermorde, kann man eine Rechtfertigung herbeilügen. Aber bei Kindern im Mutterleib ist es besonders offensichtlich, daß sie kein todeswürdiges Verbrechen begangen haben können. Deren Tötung kann somit auch nicht durch die pervertierteste Ethik gerechtfertigt werden. Um Kinder im Mutterleib töten zu können, ist es notwendig, auf jegliche Moral zu verzichten, ist es notwendig zu bestreiten, daß es überhaupt unveränderliche Moralnormen gibt. Eine derartige Absage an jegliche Moral finden wir in dem von Marx und Engels verfaßten Kommunistischen Manifest: "Der Kommunismus aber schafft die ewigen Wahrheiten ab, er schafft die Religion ab, die Moral, statt sie neu zu gestalten, ..." (MEW Bd. 4, S. 480). Dieser kommunistische Verzicht auf jegliche Moral hat im Zuge der 68er Kulturrevolution und dem sich anschließenden "Marsch durch die Institutionen" die Gesellschaft durchdrungen. Dadurch können Bundestagsabgeordnete - ähnlich wie früher die Nationalsozialisten - willkürlich festlegen, welche Personengruppen straffrei getötet werden dürfen.

Die kleine Natalie gehörte nicht zu diesem Personenkreis. Folglich schritt die Justiz nicht ein, als die Presse ihren Mörder namentlich nannte und ihm dadurch "eine erhebliche Kränkung der persönlichen Ehre" zufügte. Aber wenn Dr. Freudemann als "Berufskiller" und als "Folterknecht" bezeichnet wird, dann trifft das nicht nur Dr. Freudemann, sondern es ist zugleich "eine erhebliche Kränkung der persönlichen Ehre" von den 485 Bundestagsabgeordneten, die die Bundesländer beauftragt haben, ein ausreichendes Angebot an Tötungskapazitäten sicherzustellen. Und die Justiz schreitet ein, wie sie zu anderen Zeiten eingeschritten wäre, wenn jemand einem kleinen KZ-Schergen oder einem Todesschützen an der Mauer "eine erhebliche Kränkung der persönlichen Ehre" zugefügt hätte.

Daß es bei der Nürnberger Justizkampagne um mehr geht als nur um "eine erhebliche Kränkung der persönlichen Ehre" einer Einzelperson, zeigen andere Gerichtsurteile. So wurde den Leisners, in deren Flugblatt der Namen Dr. Freudemann überhaupt nicht erwähnt wurde, die Aussage "Kindermord im Klinikum Nord" ebenfalls verboten. Wieder ein anderer Flugblattverfasser darf nicht verbreiten: "Damals Holocaust - heute Babycaust". In Saarbrücken wurde ein Flugblattverteiler wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 200 DM Geldbuße verurteilt. Zusammen mit einem anderen Mann hatte er vor den Räumen der Pro Familia Flugblätter verteilt. Doch diese "Versammlung" war nicht genehmigt - diese "Versammlung" zu zweit.

Diese Rechtsbeugungen, an denen viele Richter beteiligt sind, zeigen, daß es darum geht, die Tatsache zu unterdrücken, daß das als "Abtreibung" verharmloste Verbrechen eiskalter Mord ist. Weil es genau darum geht, deshalb bin ich nicht bereit, die Geldstrafe zu bezahlen. Denn wenn ein anderer die gleichen Tatsachen verbreitet, dann wird er auch zu 60 Tagessätzen verurteilt. Wir können uns nicht darauf einlassen, daß wir uns von Rechtsbeugern in Richterroben nach der Salami-Methode eine wahre Aussage nach der anderen verbieten lassen.

Wie die vermeintlichen Ketzer der Vergangenheit sich nicht durch die Justiz von der Verbreitung ihrer Aussagen haben abhalten lassen, so dürfen auch wir nicht von der Aussage abrücken, daß die Verbrechen, die Dr. Freudemann mit Rückendeckung unseres Bundeskanzlers und der Mehrheit der Bonner Abgeordneten ausführt, ebenso Mord sind wie das Verbrechen an der kleinen Natalie.

Auf folgende Auswirkung des Urteils soll am Schluß noch hingewiesen werden: Wenn in der nächsten Zeit in Deutschland keine Scheiterhaufen lodern, so liegt das vor allem an der Wachsamkeit des Nürnberger Amtsrichters Ackermann. Denn in seiner Urteilsbegründung hat er erkannt, wie schnell der Schritt von einer verbalen Kriegsführung "zu einem echten Kreuzzug mit brennenden Scheiterhaufen" getan ist.

Johannes Lerle