Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

II.4.k. Gegenerklärung

Johannes Lerle, Brüxer Str. 25, 91052 Erlangen, Tel./Fax 09131/302455

 

5. Strafsenat des

Bayerischen Obersten Landgerichts

Schleißheimer Str. 139

80797 München

Erlangen, den 27.4.1999

 

Geschäftszeichen: ObSs (R) 358/99

 

Gegenerklärung gegen den Schriftsatz der Staatsanwaltschaft

 

In dem Schriftsatz der Staatsanwaltschaft vom 15.4.99 wird in keiner Weise auf die Begründung der Revision eingegangen.

Wenn die Staatsanwaltschaft behauptet, daß das Berufungsurteil des Landgerichts sich erschöpfend mit der Frage der Verfolgung berechtigter Interessen befaßt, so wird ignoriert, daß das Urteil eine handfeste Lüge als vermeintliche Tatsache voraussetzt. Die handfeste Lüge ist die, daß das Kind im Mutterleib - in der Urteilsbegründung mit dem Fremdwort "Embryo" bezeichnet - kein Mensch sei. Weil das Kind im Mutterleib nicht als Mensch anerkannt wurde, deshalb wurde der Wert des menschlichen Lebens auch nicht in die Rechtsgüterabwägung einbezogen.

 

Johannes Lerle