Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

c. Antwort der Staatsanwaltschaft

 

Der Generalstaatsanwalt

bei dem Oberlandesgericht Nürnberg Gz. Zs 873/02 +

Nürnberg, 26.06.2002

Herrn

Johannes Lerle

Justizvollzugsanstalt.

Markgrafenallee 49

95448 Bayreuth

Ihre Strafanzeige vom 13.05.2002 zur Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen VRiLG Dr. Schmidt, RiLG Reitzenstein, RiLG Heinemann, VRiLG Kuda, VRiLG Kriegel, OStA Meier-Staude, VRiBayObLG Kehr-Stephan, RiBayObLG Kalibe und Heiss wegen Rechtsbeugung, Az. 108 Js 864/02;

hier: Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens

Zum Schreiben vom 17.06.2002

Sehr geehrter Herr Lerle,

die aufgrund Ihrer Beschwerde durchgeführte Prüfung der Akte hat ergeben, daß die Staatsanwaltschaft zu Recht von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen hat. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt es nicht, Ermittlungen aufzunehmen.

Für eine rechtswidrige Tat der beschuldigten Richter und des beschuldigten Staatsanwalts liegen nicht die geringsten Anhaltspunkte vor.

Daher muß es bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft sein Bewenden haben.

Mit freundlichen Grüßen

I. A.

gez. Dr. Heßler

Oberstaatsanwalt