Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

II.b. Klarstellung gegenüber den Polizeibeamten, die mich beschuldigen, ich würde Dr. Freudemann beleidigen

 

Ist Dr. Freudemann ein Mörder?

 

"Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet" (Strafgesetzbuch, §211, Abs. 2).

Die Kinder, die Dr. Freudemann lebendig zerstückelt, sind wehrlos. Folglich handelt Dr. Freudemann heimtückisch. Außerdem ist diese Art des Tötens grausam. Somit erfüllt Dr. Freudemann mindestens zwei Kriterien, die seine Tötungshandlungen als Mord qualifizieren. Der Sachverhalt ist somit völlig eindeutig: Dr. Freudemann ist ein Mörder - sollte man meinen.

Doch im Gesetzestext heißt es: "wer ... einen Menschen tötet". Tiere oder "Untermenschen" kann man lediglich töten, nicht aber ermorden. Doch um Verbrechern wie Dr. Freudemann den für notwendig erachteten Freiraum zu gewähren, wird der Bedeutungsinhalt der deutschen Vokabel "Mensch" willkürlich eingeengt. In einem Kommentar zum Strafgesetzbuch kann man lesen: "Das Leben als Mensch beginnt für das Gebiet des Strafrechts mit dem Anfang der Geburt" (Strafgesetzbuch mit Erläuterungen, herausgegeben von Karl Lackner, München 1995, S. 849).

Wer bestreitet, daß Dr. Freudemann ein Mörder ist, weil die Menschen, die er ständig bei vollem Schmerzempfinden lebendig zerstückelt, "für das Gebiet des Strafrechts" keine Menschen sind, der müßte folgerichtig bestreiten, daß der ehemalige Reichskanzler Adolf Hitler ein Judenmörder war. Denn die Juden waren "für das Gebiet des Strafrechts" keine Menschen, sondern "Untermenschen". Und da man nur Menschen ermorden kann, hatte Hitler die Juden lediglich getötet, nicht aber ermordet.

Ein Mensch ist ein Mensch, auch wenn er "für das Gebiet des Strafrechts" nicht als Mensch anerkannt wird. Der Bundestag kann das Strafrecht formulieren, er hat aber keine Vollmacht, die deutsche Sprache zu definieren. Einem Menschen das Menschsein absprechen kann der Gesetzgeber bestenfalls "für das Gebiet des Strafrechts", nicht aber für das Gebiet der deutschen Sprache, Ich werde mir nicht verbieten lassen, auch in Zukunft Kinder im Mutterleib als Menschen zu bezeichnen. Sind es aber Menschen, die Dr. Freudemann bei vollem Schmerzempfinden lebendig zerstückelt, so sind seine Tötungshandlungen mit der Folgerichtigkeit einer mathematischen Beweiskette Mord und Dr. Freudemann folglich ein Mörder. Diese Aussage habe ich nicht "für das Gebiet des Strafrechts" gemacht. Sondern ich habe einen Sachverhalt lediglich mit den Mitteln der deutschen Sprache dargestellt; und der Bundestag hat kein Mandat, diese deutsche Sprache zu definieren.

Der Sachverhalt ist folgender: Der Gesetzgeber hat "für das Gebiet des Strafrechts" die Lüge festgelegt, daß 2x2=5. Die Aussage, daß 2x2=4, daß das Kind im Mutterleib ein Mensch ist, ist nicht strafbar. Aber die mathematische Schlußfolgerung aus dieser nicht strafbaren mathematischen Aussage, daß jemand, der ein solches Kind tötet, ein Mörder ist, die soll angeblich den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen.

Wenn das so richtig wäre, dann müßten auch alle, die Hitler als Judenmörder bezeichnen, obwohl er es im Sinne des Strafrechts nicht war, wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" strafrechtlich verfolgt werden.

Noch einmal: Ich habe nicht behauptet, Dr. Freudemann sei ein Kindermörder im Sinne des Strafrechts, wie ich auch nicht behaupte, Hitler sei ein Judenmörder im Sinne des Strafrechts. Aber im Sinne der deutschen Sprache, die zu definieren der Bundestag keine Vollmacht hat, haben sowohl Dr. Freudamann als auch Hitler Menschen getötet. Somit ist der eine ein Kinder- und der andere ein Judenmörder. Beide verdienen gleichermaßen die öffentliche Verachtung, die einem Mörder zukommt.