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Nürnberger Ketzerprozesse |
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gegen Kindermordgegner |
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EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN |
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5St RR 380/00
Bayerisches Oberstes Landesgericht . BESCHLUSS
Der 5. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Jaggy sowie der Richter Kehrstephan und Heiss in dem Strafverfahren gegen Dr. L e r l e Johannes wegen Beleidigung auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 13.Dezember 2000 einstimmig beschlossen: I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Furth vom 31.Juli 2000 wird als unbegründet verworfen. II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe: Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revision hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs.2 StPO) . Kosten: § 473 Abs.1 Satz 1 StPO.
gez. Jaggy gez. Kehrstephan gez. Heiss |