Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

IV.1.j. Stellungnahme der Staatsanwaltschaft

 

STAATSANWALTSCHAFT

bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht

 

 

ObSs (R) 945/2000

 

I. Strafverfahren gegen Johannes Lerle

wegen Beleidigung

 

Revision des Angeklagten

 

1. Der Senat ist mit einem ähnlich gelagerten Verfahren gegen den Angeklagten befaß (5 St RR 350/00). Mit der zulässigen Revision rügt der Angeklagte die Verletzung des materiellen Rechts. Das Rechtsmittel ist offensichtlich unbegründet. Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Landgericht hat sich umfassend mit den in der Rechtfertigung genannten Gründen auseinandergesetzt.

 

2. Es wird beantragt,

die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nü rnberg-Fürth vom 31.07.00 durch Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet kostenpflichtig zu verwerfen.

 

II

1. Mit Akten

an den 5. Strafsenat

des Bayerischen Obersten Landesgerichts

München

München, den 21. November 2000

 

gez. Meier-Staude

Oberstaatsanwalt