Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

IV.1.c. Vorbereitung für die Fortsetzung des Ketzerprozesses am 24.1.2000

Die Anklageschrift enthält zwar Zitate aus dem verfahrensgegenständlichen Flugblatt, sie gibt aber keine Auskunft darüber, wodurch der Tatbestand der Beleidigung erfüllt sein soll. Wie man von namentlich genannten Bäckern und Schreinern sagen darf, daß sie Brot backen bzw. Holz hobeln, so habe ich von Dr. Freudemann geschrieben, daß er Menschen im Mutterleib tötet.

Wieso soll ausgerechnet meine Tatsachenfestststellung strafbar sein? Die Gründe dafür kann ich nur vermuten. Meine Vermutungen gehen in zwei Richtungen:

1:) Man fühlt sich von der Aussage, daß es Menschen sind, die schwangere Frauen in ihren Körpern tragen, daß Dr. Freudemann folglich Menschen tötet, getroffen.

Aber: Was trägt eine schwangere Frau denn sonst in ihrem Körper, wenn nicht einen Menschen?! Am Anfang der vierten Woche seines Lebens schlägt bereits dessen Herz. Daß das Kind im Mutterleib bereits als Kind reagiert, kann man in der Ultraschallaufnahme des Filmes “Der stumme Schrei" erkennen. Man sieht, wie das Kind versucht, den Mordinstrumenten auszuweichen, wie es seinen Mund zum Schrei öffnet, bevor es lebendig zerstückelt wird. Dieses kleine Wesen, das um sein junges Leben ringt, was ist es denn anderes als ein Mensch? Das biogenetische Grundgesetz von den angeblich tierischen Entwicklungsstadien des menschlichen Embryos, das Ernst Haeckel nachgewiesenermaßen mittels Betrug und Fälschungen propagiert hatte, um den biblischen Schöpfungsglauben zu bekämpfen, ist inzwischen eindeutig widerlegt.

Die gegenwärtige Fassung des § 218ff StGB beruht auch nicht auf dem Irrtum, daß die Kinder im Mutterleib keine Menschen seien. Denn es ist allgemein bekannt, daß mutmaßlich behinderte Kinder bis zum Einsetzen der Eröffnungswehen straffrei getötet werden, während Frühgeburten ab 4 1/2 Monaten überlebensfähig sind.

Schlagzeilen machte der kleine Tim. Als er noch im Mutterleib war, wurde eine Behinderung festgestellt. Daraufhin wurde ein Todesurteil über ihn gefällt. Doch er überlebte den sogenannten "Schwangerschaftsabbruch". Daraufhin verweigerte man ihm die intensivmedizinische Versorgung, wie sie üblicherweise Frühgeburten zu Teil wird. Doch er starb nicht und starb nicht und lebt heute noch. Daß der kleine Tim einen Mordversuch überlebte, hatte nicht zur Folge, daß die Gesetzgebung über sogenannte "Schwangerschaftsabbrüche" geändert worden wäre. Der Fall Tim kann sich somit jederzeit wiederholen. 

Das bedeutet: Der als "Abtreibung" verharmloste Kindermord beruht somit nicht auf dem Irrtum, Embryonen seien keine Menschen; sondern Kindermörder und deren Hintermänner in Bonn bzw. Berlin wissen, daß es Menschen sind, die getötet werden. Wenn trotzdem behauptet wird, Embryonen seien keine Menschen, so geschieht dies gegen alle wissenschaftliche Erkenntnis, es geschieht sogar gegen biologische Binsenwahrheiten.

Die Behauptung, Embryonen seien keine Menschen, ist vielmehr ein Glaubenssatz, und zwar ein unwahrer, der wider besseres Wissen in Gerichtssälen aufrechterhalten wird, eine wahrheitswidrige juristische Hilfkonstruktion, ein juristischer Kunstgriff, um nicht zugeben zu müssen, daß hier tatsächlich Menschen getötet werden, was unleugbar verfassungswidrig wäre.

So wurde mir z. B. in der Begründung eines Zivilurteils vorgeworfen, ich würde den Eindruck erwecken, wie wenn Dr. Freudemann "lebende Kinder abtöten würde und nicht durch einen medizinischen Eingriff Embryonen". Und in der Begründung eines Strafurteils heißt es: "Der Angeklagte weiß genau, daß der medizinische Eingriff des Dr. Freudemann nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft", als ob Embryonen keine Menschen seien.

Mit einem unwahren Glaubensdogma wurden also Gerichtsurteile gegen mich begründet. Doch wenn Gerichte ihren Urteilen Glaubensdogmen zugrunde legen, so ist das typisch für Ketzerprozesse, wie sie im ausgehenden Mittelalter aufgekommen sind und heute eigentlich überwunden sein sollten.

Da ich nun ausführlichst begründet habe, daß die abgetriebenen Embryonen tatsächlich Menschen sind, die getötet werden, und die gegenteilige Aussage in früheren Gerichtsurteilen widerlegt habe, erwarte ich, daß diese Tatsache endlich auch vom Gericht nicht geleugnet, sondern zuggestanden und anerkannt wird. Und ich beantrage, daß dies auch im Urteil gebührend berücksichtigt wird und in der Urteilsbegründung zum Ausdruck kommt. Andernfalls muß dem Gericht vorgeworfen werden, daß es den Boden der Rationalität verläßt. 

 

Die von mir vertretene biologische Binsenwahrheit, daß schwangere Frauen Menschen in ihren Körpern tragen, ist zugleich Bibellehre. Und weil die weltliche Obrigkeit von Gott keine Vollmacht hat, irgendwelche Aussagen des Gotteswortes zu verbieten, deshalb kann ich mir von der Justiz nicht verbieten lassen, die Bibellehre, daß die Kinder im Mutterleib Menschen sind, mit Nachdruck zu verbreiten.

Um deutlichzumachen, daß die Kinder im Mutterleib ebenso Menschen sind wie die kleine Natali oder die Verbrechensopfer eines Milosevic oder eines Hitler, deshalb spreche ich über die vorsätzliche Tötung der Kinder im Mutterleib in möglichst der gleichen Weise, wie über Hitlers Verbrechen gesprochen wird.

Wenn heute die Identität irgendeines noch lebenden kleinen KZ-Schergen, der in Übereinstimmung mit den damaligen Gesetzen Menschen getötet hat, bekannt wird, dann finden wir sowohl seinen Namen als auch eine Liste seiner Untaten in allen Medien; und das, obwohl er ebenso einen Achtungsanspruch hat wie Dr. Freudemann.

Die Ursache, weshalb die Justiz so grimmig die Ehre Dr. Freudemanns verteidigt, während sie nichts und auch gar nichts dagegen tut, daß die Namen verurteilter Verbrecher, z. B. von Kinderschändern, geschmäht werden, liegt offensichtlich darin, daß die Morde von Dr. Freudemann gesellschaftlich erwünscht sind.

 

An die Verbrechen Hitlers werden wir ständig erinnert. Damit diese sich nicht wiederholen, haben die Väter des Grundgesetzes in unsere Verfassung geschrieben: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" (Art. 2 II GG), und "Die Todesstrafe ist abgeschafft" (Art. 102 GG). Trotz dieser schönen Worte übertrifft in Deutschland die Zahl der nach dem zweiten Weltkrieg mit staatlicher Unterstützung getöteten Kinder im Mutterleib das Ausmaß der durch Hitler getöteten Juden und anderer unerwünschter Menschen bei weitem! Auch das ist eine Tatsache. 

Es kommt noch hinzu, daß die heutige faktische Außerkraftsetzung des ewig gültigen Rechtes auf Leben als Rechtsbeugung zu beurteilen ist, weil das Recht auf Leben ausdrücklich als unmittelbar geltendes Grundrecht im Grundgesetz verankert ist. Deshalb verstoßen diejenigen Abgeordneten gegen das Grundgesetz, die den Massenmord dadurch begünstigten, daß sie die Bundesländer beauftragt haben, ein "ausreichendes Angebot" an Tötungskapazitäten für ungeborene Kinder "sicher"zustellen. Weil also nach dem Grundgesetz ausdrücklich jeder ein Grundrecht auf Leben hat und weil die Todesstrafe abgeschafft ist, ist es Rechtsbeugung, daß Karlsruher Verfassungsrichter einem Manne, der hauptberuflich dieses Grundrecht ständig verletzt, das Grundrecht der freien Berufsausübung zugestehen.

Dies bedeutet eine Zerstörung des auf das Grundgesetz gegründeten Rechtsstaates. Das sieht auch der ehemalige Verfassungsrichter Dr. Hans Geiger so. Er schreibt: "Ein Postulat, es gäbe im Rechtsstaat solche, die über fremdes Leben eines Unschuldigen verfügen dürfen, und solche, die sich diesem Verfügungsanspruch unterwerfen müssen, es gäbe also in unserer Gesellschaft von Rechts wegen Killer und Opfer, zerstört das Recht und den Rechtsstaat in seiner Wurzel" (Schriftenreihe der Juristenvereinigung Lebensrecht e. V. Nr. 9, S. 30; zitiert in Ludwig Mayer, § 218: Begräbnis zweiter Klasse für den Rechtsstaat. In: Medizin und Ideologie 3, 1997, S. 31).

Genau diese Situation haben wir jetzt. Das Leben einer willkürlich abgegrenzten Gruppe unschuldiger Mitmenschen wird dem Verfügungsanspruch anderer unterworfen. Und diejenigen, die unsere unschuldigen Mitbürger im Auftrag anderer töten, haben einen Ehrenschutz und das "Grundrecht", ihr Tötungshandwerk ausüben zu dürfen. Nur Rechtsverdreher können behaupten, daß diese Rechtslage mit der Verfassung vereinbar ist.

2:) Meine Vermutung, weshalb die Anklageschrift meine Tatsachenfeststellung, daß Dr. Freudemann Menschen tötet, als strafbare Beleidigung hinstellt, geht auch noch in eine andere Richtung:

Ich hatte nicht nur wahrheitsgemäß beschrieben, wie Dr. Freudemann Kinder im Mutterleib lebendig zerstückelt, sondern ich hatte darüber hinaus die Tötungshandlungen Dr. Freudemanns als "verabscheuungswürdige Verbrechen" gewertet. Die Tötungshandlungen Dr. Freudemanns unterscheiden sich von den Verbrechen, die öffentlich als solche bezeichnet werden dürfen, im wesentlichen dadurch, daß das Töten von Kindern im Mutterleib als gesellschaftliche Aufgabe betrachtet wird.

Denn an der Beseitigung der unerwünschten Kinder im Mutterleib haben viele, sehr viele, ein egoistisches Interesse, z. B. alle Ehebrecher, Hurer und Unzüchtige, die die Folgen ihres verwerflichen Tuns beseitigen wollen. Alle diese Egoisten fühlen sich als potentielle Auftraggeber für einen Kindermord von meinen Flugblättern persönlich angegriffen.

Die Wertung des Kindermordes als verabscheuungswürdiges Verbrechen schadet außerdem dem Ansehen unseres Staates und dem Ansehen der vielen Politiker, die den Kindermord im Mutterleib aktiv unterstützt haben.

 

Gedanken zum Schlußwort

 

Nie hatte ich bestritten, daß Dr. Freudemann im Rahmen geltender Gesetze Menschen tötet. Denn eine "ehrenwerte Gesellschaft" in Bonn hat die Gesetze so formuliert, daß die Tötung angeblich unerwünschter Kinder als gesellschaftliche Aufgabe aufgewertet wird. Für die Tötung Erwachsener und für Kriege, z. B. für den Kosovokrieg, läßt sich irgendeine Rechtfertigung herbeilügen. Doch bei solchen Personen, die in ihrem bisherigen Leben noch nie den Leib ihrer Mutter verlassen haben, ist es besonders offensichtlich, daß sie unschuldig sind. Und deswegen haben sie ein Recht auf Leben und dürfen nicht deswegen umgebracht werden, nur weil deren Mütter und Väter nicht bereit sind, die Folgen ihres eigenen Tuns zu tragen. Mord an unschuldigen Menschen darf keine Lösung für die Folgen des eigenen Fehlverhaltens sein!

Die Tötung der Kinder im Mutterleib kann man nur dann gutheißen, wenn man davon ausgeht, daß es weder einen Gott, noch irgendeine Moral gibt. Kein Tun, das der Erfüllung der eigenen egoistischen Lebensinteressen und Selbstverwirklichungsansprüche nützlich erscheint, gilt dann als verwerflich, bis hin zum Mord. Die nächsten Opfer, deren Lebensrecht außer Kraft gesetzt werden wird, sind voraussichtlich die Behinderten, die Alten und die Sozialschwachen, wie es schon in den Niederlanden teilweise praktiziert wird.

Mit der Freigabe der sogen. "Abtreibung" hat in Wahrheit ein Dammbruch allen Rechtes und aller Moral stattgefunden. Eine gottlose, habgierige, angeblich humanistische, in Wahrheit aber egoistische Ellbogengesellschaft zeigt ihr wahres menschenmordendes Gesicht. Deshalb kämpfe ich so hartnäckig gegen dieses Morden im Mutterleib. Für mich ist es rational nicht nachvollziehbar, wieso einem Kindermörder wie Dr. Freudemann ein größerer Ehrenschutz zukommen sollte als einem Hitler, Milosevic, Egon Krenz und anderen Mördern, die bemerkenswerterweise ebenso im Rahmen der jeweiligen Rechtsordnung handelten.

Wenn immer wieder darauf hingewiesen wird, daß Dr. Freudemann im Rahmen der geltenden Gesetze handele, die vor dem Verfassungsgericht Bestand haben, dann muß auch einmal etwas zu den geistigen Wurzeln eben dieser Gesetzgebung gesagt werden:

Die atheistische Philosophie "Es gibt keinen Gott" setzt im Menschen eine ungeheure kriminelle Energie frei. Und diese kriminelle Energie bleibt nicht auf den Kindermord begrenzt. Zur Zeit hören wir ständig in den Nachrichten, daß wieder einmal irgendwelche politische Entscheidungen für Geld verkauft worden waren. Warum sollte man denn keine Bestechungsgelder annehmen, wenn man ohnehin nicht in der Verantwortung gegenüber Gott handelt?

Diese "ehrenwerte Gesellschaft", die politische Entscheidungen für Geld verkauft und Aufträge erteilt, Tötungskapazitäten für ungeborene Kinder "sicher"zustellen, wählt auch die Karlsruher Verfassungsrichter aus. Es wäre somit kein Wunder, wenn sich das moralische Niveau der Karlsruher Verfassungs"hüter" nicht wesentlich von dem moralischen Niveau derer, die sie augeswählt haben, unterscheiden würde.

Aufschluß über das "Rechtsbewußtsein" von Verfassungsrichtern gibt auch die Begründung, mit der die Annahme meiner Verfassungsbeschwerde gegen eine ungerechte Verurteilung abgelehnt wurde: ”Der Kampf gegen ein vermeintliches Unrecht" gäbe mir nicht das Recht, anderen Unrecht zuzufügen (gemeint sind meine Äußerungen über die Tätigkeit Dr. Freudemanns). Das im Grundgesetz verbotene vorsätzliche Töten unschuldiger Menschen, das Nichtjuristen umgangssprachlich als Mord bezeichnen, heißt also im Karlsruher Juristendeutsch ”vermeintliches Unrecht". Nach dieser Terminologie müßten auch Hitlers Verbrechen als ”vermeintliches Unrecht” bezeichnet werden.

Da es also feststeht, wie ich ausführlich klargemacht habe, daß die Leibesfrüchte wirkliche Menschen sind, werde ich auch weiterhin über deren Ermordung in gleicher Weise sprechen, wie über die von Hitler veranlaßten grausamen Morde gesprochen wird. Wenn man mich nun einsperren würde, so würde dadurch noch deutlicher werden, daß dies ein Unrechtsstaat ist. Denn so gingen zu allen Zeiten Unrechtsstaaten mit ihren unbequemen Kritikern um.