VI. Strafprozeß wegen der 2. Auflage des Flugblattes “Kindermord im Klinikum Nord. Dr. Freudemann tötet Kinder”
VI. a. Text des verfahrensgegenständlichen Flugblattes, der sich von dem der ersten Auflage nur geringfügig unterscheidet:
Kindermord im Klinikum Nord. Dr. Freudemann tötet Kinder
Dr. Freudemann foltert - schlimmer als im KZ -: Die Opfer werden zu Tode gequält und
lebendig in Stücke gerissen. Die Folterkammer ist - und das ist das Schreckliche - der Leib der eigenen Mutter. Hier kämpft ein Kind seinen Todeskampf. Hier durchleidet es schreckliche Qualen. Unsere moderne Wissenschaft macht
es möglich, die einzelnen Phasen des Todeskampfes zu registrieren: Der Herzschlag steigt von 140 auf 200 Schläge pro Minute. Ultraschall läßt erkennen, wie die Bewegungen des Kindes immer heftiger werden, wie es um sein kleines
Leben ringt und versucht, den Mordinstrumenten auszuweichen. Doch sein Überlebenskampf ist Todeskampf ohne auch nur die geringste Chance, das Martyrium zu überleben. Der Ablauf des Tötungsvorgangs steigert sich zu einer
Horrorvision des Grauens, wenn schließlich die einzelnen zerfetzten Körperteiichen nebeneinander gelegt werden, um die vollständige "Entfernung" des Kindes aus der Gebärmutter in Endkontrolle zu überprüfen, ehe der
grausige Akt mit der abschließenden Entsorgung der Leichenteile beendet ist.
Dieses grausige Verbrechen bezeichnen die Hintermänner der Folterknechte nicht etwa als Mord, sondern sie verharmlosen das Geschehen als
"Abtreibung" oder als "Schwangerschaftsabbruch". So lenken sie die Aufmerksamkeit von den zerstückelten Kleinkindern auf die Leiber der Mütter, in denen die Morde geschehen. Es geht doch nicht nur um den
Bauch der Schwangeren, sondern es geht vor allem um den Menschen, der in diesem Bauch nicht überlebt. Dadurch, daß Bonner Politiker die Bundesländer beauftragt haben, ein “ausreichendes Angebot” an
Tötungskapazitäten für ungeborene kinder “sicher”zustellen, nehmen sie dem Kindermord das Odium des Kriminellen und fördern auf diese Weise dieses Verbrechen. Es entsteht der Eindruck, daß der als
"Abtreibung" verharmloste Kindermord unter Rechtsschutz stünde.
Auch Dr. Freudemann scheint dies so zu verstehen. Denn beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagte er gegen ein bayrisches Gesetz, das ihm verbietet,
mehr als 25 Prozent seiner Einnahmen durch die Tötung von Kindern zu erzielen. Und die Karlsruher Richter beugten das Recht in seinem Sinne, indem sie urteilten, daß das Grundrecht der freien Berufsausübung auch für
Berufskiller gilt.
Doch was können wir dagegen tun, daß der Gesetzgeber die Kindermorde fördert? Bei Wahlen bringen wir das Gewicht unserer Stimmen in Mandate für Abgeordnete
ein. Wenn Politiker uns bei Wahlen um unsere Stimmen bitten, müssen wir sie fragen: Vetrittst du die Interessen des Verbrechensopfers, das in panischer Todesangst den Mordinstrumenten des Folterknechtes auszuweichen versucht
und dann doch bei vollem Schmerzempfinden lebendig zerstückelt wird, oder haben für dich die Interessen derer Vorrang, die den Tod eines unbequemen Kindes wollen?
Gelegentlich kann man hören, die Ablehnung der "Abtreibung" sei ein ausschließlich christliches Anliegen. Wer das behauptet, der liefert den
Nichtchristen einen Vorwand, um das Gewissen zu betäuben und um nichts gegen den vieltausendfachen Kindermord zu tun. Bibelgläubige Christen haben den großen Vorteil, daß sie sich trotz aller Meinungsmanipulation an der Lehre
Jesu orientieren können. Und Christus lehrt uns am Beispiel vom barmherzigen Samariter (Luk. 10), Menschen in Lebensgefahr beizustehen. Deshalb können Jesusnachfolger unmöglich solche Politiker wählen, die den Kindermord
begünstigen. Bibelleser wissen auch, daß Christus den Kreuzestod erlitt, um unsere Sünden hinwegzuschaffen (Jes. 53,4f), um uns dadurch vor dem höllischen Feuer zu retten. Wer in der Vergangenheit gesündigt hat, aber nun seine
Sünden bereut, der kann Hoffnung schöpfen, wenn er liest, wie Jesus mit einer Ehebrecherin (Joh. 8,1-11) umging; der kann Hoffnung schöpfen, wenn er liest, daß dem König David, der ein Ehebrecher und Mörder war, vergeben worden
ist (2. Sam. 11,1-12,13; Psalm 32; Psalm 51); der kann Hoffnung schöpfen, wenn er erfährt, daß Jesus selbst einem mit ihm gekreuzigten Kriminellen das ewige Leben zusagt (Luk. 23,43). Bibelleser wissen, daß Jesus alle Menschen
auffordert, zu ihm umzukehren und ein neues Leben zu führen.
V.i.S.d.P. Johannes Lerle, Brüxer Str. 25, 91052 Erlangen, Tel. 09131/302455
|