Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

VI.b. Als Beschuldigter äußerte ich mich gegenüber der Polizei mit folgendem Schriftstück:

 

Johannes Lerle

Brüxer Str. 25

91052 Erlangen

Tel. 09131/302455

Erlangen, den 14.10.1999

 

Äußerung zum Sachverhalt

 

Ich habe an mehreren Tagen gegen 17.25 Uhr das beiliegende Flugblatt "Kindermord im Klinikum Nord" vor dem Haupteingang des Klinikums Nord verteilt. Daß das auch am 28.9.99 geschah, ist wahrscheinlich. Es ist aber nicht zutreffend, daß die von mir verteilten Flugblätter beleidigenden Inhaltes seien.

Ich habe lediglich die Tätigkeit Dr. Freudemanns, die im Töten von Menschen besteht, wahrheitsgemäß beschrieben, so wie die Presse unter voller Namensnennung die Taten des Mörders der kleinen Natalie beschrieben hatte. Daß lediglich mir, nicht aber denen, die den Namen des Mörders der kleinen Natalie, den Namen Milosevics oder den Namen Hitlers nennen, Beleidigung vorgeworfen wird, hat zur gedanklichen Voraussetzung, daß die Kinder im Mutterleib nicht als Menschen anerkannt werden. 

Mit der Lüge, der medizinische Eingriff Dr. Freudemanns würde "nicht lebende Menschen, sondern Embryonen" betreffen und dem Vorwurf, ich würde "feststehende Begriffe" wie "Mensch" und "Embryo" "verdrehen", wird meine inzwischen rechtskräftige Verurteilung begründet. Tragen schwangere Frauen aber Menschen in ihren Körpern, dann sind es Menschen, die Dr. Freudemann tötet, dann ist Dr. Freudemann mit der Folgerichtigkeit einer mathematischen Beweiskette ein Berufskiller.

Um die Tatsache, daß es Menschen sind, die schwangere Frauen in ihren Körpern in das Klinikum Nord hineintragen, deutlichzumachen, ist es notwendig, einen ganz konkreten Tötungsspezialisten als Berufskiller zu bezeichnen. Die Kriminalisierung des Begriffs "Berufskiller" richtet sich somit gegen die Gleichsetzung der Leibesfrucht mit lebenden Menschen.

Daß es sich bei der Leibesfrucht um lebende Menschen handelt, ist nicht nur eine medizinische Binsenweisheit, sondern darüber hinaus auch biblische Lehre, und somit mit anderen biblischen Lehren vergleichbar. In den ersten Jahrhunderten nach Christus wurde von manchen die göttliche Natur Christi verneint. Diejenigen aber, die Jesus Christus als Gott verehrten, bezeichneten seine Mutter als "Gottesgebärerin". Diese Bezeichnung war heftig umstritten. Gewiß kann die Gottheit Jesu auch anders ausgedrückt werden als  dadurch, daß man eine namentlich genannte Jungfrau als "Gottesgebärerin" bezeichnet. Aber nachdem diese Formulierung nun einmal im Raum stand, konnten die Verkündiger der Gottheit Jesu auf diese umstrittene Bezeichnung nicht mehr verzichten, wenn sie den Eindruck vermeiden wollten, von ihrer bisherigen Lehre abgewichen zu sein.

Die Bezeichnung "Berufskiller" steht nun einmal im Raum. Jetzt, nachdem etliche Gerichte mir die Gleichsetzung der Leibesfrucht mit lebenden Menschen als vermeintliche Irrlehre (Ketzerei) vorgeworfen haben, gibt es für mich kein Zurück mehr. Um auszudrücken, daß die Kinder im Mutterleib ebenso Menschen sind wie die kleine Natalie oder wie Hitlers Verbrechensopfer, um dem Mißverständnis vorzubeugen, ich hätte mich inzwischen den volksverhetzenden Lügen irgendwelcher Richter angenähert, werde ich auch weiterhin Dr. Freudemann als Berufskiller bezeichnen. Ich wiedehole: Dr. Freudemann wurde von mir als "Berufskiller" bezeichnet und wird auch in der Zukunft von mir so bezeichnet werden, um die biblische Lehre über die Leibesfrucht zu verdeutlichen. Und keine Obrigkeit der Welt ist legitimiert, irgendeine Aussage des Gotteswortes zu verbieten.

Das war auch in der Vergangenheit das Glaubensanliegen der als Ketzer diffamierten Prediger. Die vermeitlichen Ketzer wurden nicht wegen ihrer Auffassungen strafrechtlich verfolgt, sondern wegen Verbreitung derselben. Die vermeintlichen Ketzer der Vergangenheit sind uns Mahnung, sich nicht von Menschen verbieten zu lassen, irgendein Jota des Gotteswortes zu verbreiten.   

Heute darf man die Kinder im Mutterleib nur dann als Menschen bezeichnen, wenn ein Rest an Mehrdeutigkeit zurückbleibt, wenn man über diese Kinder und über deren Ermordung nicht in der gleichen Weise spricht, wie über die kleine Natalie oder über Hitlers Verbrechensopfer gesprochen wird. In Holland wurde jemand wegen angeblicher Diskriminierung verurteilt, weil er Homosexualität als Sünde bezeichnete. Wer weiß, welche biblischen Lehren morgen in Deutschland verboten werden. Jedenfalls bahnt sich eine Christenverfolgung wie in kommunistischen und islamischen Ländern an. In der heraufziehenden Christenverfolgung bemühe ich mich um Prinzipienklarheit. Das bedeutet: Die weltliche Obrigkeit hat von Gott keine Vollmacht, Aussagen des Gotteswortes zu verbieten. Deshalb will ich auch in Zukunft die biblische Lehre verbreiten, daß Schwangere von Gott geschaffene Menschen in ihren Körpern tragen. Um das möglichst deutlichzumachen, werde ich auch weiterhin über Dr. Freudemann so sprechen, wie z. B., über Hitler gesprochen wird, und werde Dr. Freudemann auch in Zukunft als "Berufskiller" bezeichnen.

 

Johannes Lerle