Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

II.1.1.c. Mein Kommentar zum Zivilurteil Stadt Nürnberg gegen Lerle

 

Gericht verbietet das Nennen von Tatsachen

 

In Flugblättern habe ich mich gegen die Morde an ungeborenen Kindern auf dem Gelände des Nürnberger Klinikums Nord gewandt. Daraufhin hat die von der CSU regierte Stadt Nürnberg, die Trägerin dieses Klinikums ist, mir unerwünschte Aussagen gerichtlich verbieten lassen. In dem hier kommentierten Urteil geht es nicht um die angeblich verletzten Rechte Dr. Freudemanns, dem die Stadt Räume für dessen Tötungshandlungen vermietet, sondern die Stadt Nürnberg beruft sich hier auf die angebliche "Verletzung eigener Rechte". Mit der angeblichen Verletzung der Rechte Dr. Freudemanns befaßt sich ein anderes Urteil, das gesondert zu kommentieren ist. Beide zivilrechtlichen Prozesse sind auch nicht zu verwechseln mit dem späteren Strafprozeß.

Auf Antrag der CSU-regierten Stadt Nürnberg hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mir unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500 000 DM oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten untersagt, wörtlich oder sinngemäß folgende "Behauptungen" aufzustellen und/oder zu verbreiten:

1. "Kindermord im Klinikum Nord"

2. "Im Klinikum Nord werden Babys getötet."

In der Urteilsbegründung steht, daß die Äußerungen meines Flugblatts keine reine Tatsachenbehauptungen darstellen, sondern mit Wertungen durchsetzt sind. Dadurch unterfallen sie dem Artikel des Grundgesetzes, der die freie Meinungsäußerung garantiert, und zwar unabhängig davon, ob die Meinungen richtig oder falsch sind. Aber das Rechtsgut meiner freien Meinungsäußerung ist "gegen das Persönlichkeitsrecht, mithin das Recht auf Ehrenschutz" der Stadt Nürnberg abzuwägen. Und wegen dieses Ehrenschutzes ist mir nicht nur verboten worden, die Tötung von Kindern negativ zu werten, sondern ich darf nicht einmal die Öffentlichkeit von der Tatsache unterrichten, daß im Nürnberger Klinikum Babys getötet werden. Auf diese Weise unterdrückt das Gericht ausgerechnet mit dem Grundgesetzartikel von der Meinungsfreiheit nicht nur unerwünschte Meinungen, sondern darüber hinaus auch die unbestritten wahre Tatsachenfeststellung, daß auf dem Gelände des Nürnberger Klinikums Nord Babys getötet werden. Das ist eine Spitzenleistung juristischer Auslegungsakrobatik unserer Verfassung.

Für die Berechtigung, jemandem "verwerfliches Handeln" vorzuwerfen, ist die "Wahrnehmung berechtigter Interessen" entscheidend. Dazu heißt es in der Urteilsbegründung: "Der Verfügungsbeklagte (also ich) hat auch nicht in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt (§ 193 StGB). Sein Verhalten ist daher rechtswidrig". Für diese Behauptung berufen sich die Richter nicht auf irgendwelche Gesetze oder auf andere Gerichtsurteile, sondern sie haben die Prioritäten selbstherrlich gesetzt.

Selbstherrlich haben sie bestimmt, daß die Verbreitung der Wahrheit, selbst wenn dadurch Menschenleben gerettet werden könnten, zurücktreten muß, wenn das "Persönlichkeitsrecht" und der "Ehrenschutz" einer Stadt durch wahre Tatsachenfeststellung als gefährdet erscheint. Bei der gerichtlichen Abwägung meines Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Persönlichkeitsrechts spielte das elementarste aller Menschenrechte, nämlich das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder, keine Rolle.

Dabei wäre doch dem "Ehrenschutz" der Stadt Nürnberg mehr gedient, wenn diese Stadt endlich aufhörte, den Massenmord auf dem Gelände ihres Klinikums zu dulden, als dadurch, daß sie lediglich die Verbreitung der Wahrheit über diesen Massenmord gerichtlich zu unterbinden sucht.

Die Verhaltensweise der Stadt ist um so befremdlicher, da diese Stadt doch von einer Partei regiert wird, die ein "C" in ihrem Namen führt. Es ist doch allgemein bekannt, daß Christus uns gelehrt hat, Menschen in Lebensgefahr beizustehen. Ein Beispiel sind Jesu Worte über den barmherzigen Samariter, der einem Menschen half, welcher von Räubern halbtot am Wege liegengelassen wurde, half. Jesu Worte enden mit der Aufforderung "Geh hin und tue desgleichen" (Luk. 10, 37). Damit ermahnt Christus doch nicht nur seinen damaligen Gesprächspartner, sondern vor allem auch uns, Menschen in Lebensgefahr beizustehen.

Der Weg von Jerusalem nach Jericho, wo zur Zeit Jesu ein Mensch unter die Räuber gefallen war, führt heute am Nürnberger Klinikum Nord vorbei. Dort lauert nicht etwa nur ein Räuber, sondern die Stadt Nürnberg hat dort einem Berufskiller "Arbeitsräume" vermietet.

Durch meine Aktivitäten habe ich niemandem geschadet, auch der Stadt Nürnberg nicht. Ich habe nicht einmal einen Mörder bei seiner "Arbeit" gehindert. Ich habe nur Leute darüber aufgeklärt, was auf dem Gelände des Klinikums geschieht. Vielleicht kann dadurch das Leben wenigstens einiger Kinder gerettet werden. Doch anstatt mein Verhalten von der Predigt Jesu her zu beurteilen, hetzt die von einer angeblich christlichen Partei regierte Stadt die Justiz auf mich, um zu unterbinden, daß ich weiter Tatsachen darüber, was in Nürnberg tatsächlich geschieht, verbreite.

Der Wahrheitsgehalt meines Flugblatts wurde bisher weder beanstandet, geschweige denn widerlegt. Trotzdem werde ich bedroht, daß ich bis zu einer halben Million DM, die ich ja nicht habe, bezahlen muß, wenn ich in Zukunft durch schonungslose Aufklärung dazu beizutragen versuche, daß zumindest einigen Kleinstkindern das Leben gerettet wird.

Eine weitere Frage ist: Was ist eigentlich unsere Demokratie noch wert, wenn der Wähler nicht erfahren darf, für welche Mißstände die von ihm gewählten Volksvertreter verantwortlich sind? Oder gehört es vielleicht zur Wahlkampfstrategie der CSU, lästige Mahner wie mich in der Endphase des Wahlkampfes für ein halbes Jahr ins Gefängnis zu schicken, damit sie die Wähler nicht durch Verbreitung wahrer Tatsachen zu einem unerwünschten Wahlverhalten verführen können?

Johannes Lerle, Erlangen