Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

II.1.1.d. Kommentar der Zeitschrift „SALZ und LICHT“ zum gleichen Urteil

 

»Kindermord im Klinikum Nord«

 

In wenigen Wochen feiern wir Weihnachten. Doch während sich alle Welt über die Geburt Jesu freut, beobachte

n unserem Land eine zunehmende Feindschaft gegenüber den schwächsten Gliedern der Gesellschaft: unseren Kindern im Mutterleib.

So hat am 29. Juni 1995 eine "Große Koalition gegen das Leben aus CDU/CSU, SPD und F.D.P. in Deutschland das 5. Gebot Gottes außer Kraft gesetzt mit der Neufassung des § 218 StGB, der in Ausnahmefällen sogar die Tötung ungeborener Kinder bis unmittelbar vor der Geburt erlaubt (vgl. SALZ und LICHT 1/97, S. 8).

Inzwischen sind wir aber sogar so weit, daß man nicht mehr öffentlich die Wahrheit sagen darf.

Ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Million DM oder ersatzweise Haft von bis zu sechs Monaten bedrohen den, der die Mörder unserer ungeborenen Kinder auch so nennt.

Was ist passiert?

Der lutherische Theologe Dr. Johannes Lerle hat Anfang September 1997 vor dem Klinikum Nord in Nürnberg Handzettel verteilt mit der Überschrift:

Kindermord im Klinikum Nord

Dr. Freudemann tötet Kinder

Freudemann (Nürnberg) und Stapf (München) sind die beiden Mediziner, die sich vor dem höchsten Gericht in Deutschland das Recht (?!) erstritten haben, mehr als "nur" 25 % ihres "Verdienstes" aus der Tötung von Kindern im Mutterleib zu holen (vgl. den Artikel von Dr. Josef Kurz "Bayerischer Sonderweg gestoppt" auf Seite 5 in diesem Heft! [gemeint ist SALZ und LICHT 3-4/97]).

Stapf hat nach eigenen Angaben ca. 70.000 Kinder im Mutterleib umgebracht, Freudemann ungefähr halb so viele.

Mit jedem toten Kind "verdienen" sie nach eigenen Angaben zwischen 470,- DM (für Lokalanästhesie) und 700,- DM (bei Vollnarkose), also Freudemann zwischen 16,45 Millionen und 24,5 Millionen DM, Stapf das Doppelte: zwischen 32,9 Millionen und 49 Millionen DM. Bei solchen "stolzen" Summen lohnt sich schon einmal ein Gang nach Karlsruhe ...Und die CSU(!)-regierte Stadt Nürnberg kassiert kräftig mit. Seit 1993 vermietet sie als Trägerin der Klinik die dortigen Kindertötungsräume an Freudemann, um "die - aus ihrer Sicht - bestehende medizinische Unterversorgung in diesem Bereich im Großraum Nürnberg zu beenden" (wörtliches Zitat aus dem u.g. Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth 17 O 8635/97, S. 3).

Angesichts dieser Tatsachen gab es zunächst eine Hausdurchsuchung bei Dr. Johannes Lerle, bei der 2.800 seiner Flugblätter "sicher"gestellt wurden, und anschließend eine ganze Menge Prozesse. In einem Zivilprozeß der Stadt Nürnberg (Geschäftsnummer s.o.) wird Dr. Johannes Lerle unter Androhung der o.g. Zwangsmaßnahmen untersagt, "wörtlich oder sinngemäß folgende 'Behauptungen' aufzustellen und/oder zu verbreiten:

1. `Kindermord im Klinikum Nord´

2. `Im Klinikum Nord werden Babys getötet.´

Gegenfrage: Wer oder was, wenn nicht Babys, wird denn dann getötet? Von einem deutschen Gericht wird die Wahrheit einfach unter Strafe gestellt, Pardon mit Ordnungsgeld, ersatzweise Haft bedroht. Solche Verhältnisse hatten wir in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts in Deutschland schon einmal. Schon einmal waren es "Ärzte" und "Richter". Erst haben alle geschlafen (und die nicht geschlafen haben, starben im KZ). Danach schrieen alle: Nie mehr wieder!

Wachen wir Christen endlich auf? Wollen wir dieses Mal wieder schlafen und Blutschuld über Blutschuld durch unser Schweigen auf uns und unser Volk und unser Land häufen?

Wenn wir schweigen, werden die Steine schreien und uns verklagen!

"Im Namen des Volkes" erging dieses Urteil. Welchen Volkes? Wir sind das Volk. In unserem Namen erging dieses Urteil nicht! Ein Urteil, bei dem man sich fragen kann, ob man ihm Dummheit, und wenn nicht die, dann bewußte Manipulation vorwerfen muß, wenn da z.B. immer noch von "Schwangerschaftsunterbrechungen" (S. 8) die Rede ist wie einst im "DDR"-Strafgesetzbuch §§ 153 und 154 ("unserem" § 218). "Deine Sprache verrät dich" (Matthäus 26,73)!

Als ob irgendeine Mutter ihre Schwangerschaft nach einer solchen "Unterbrechung" jemals wieder (zu einem beliebigen Zeitpunkt) fortsetzen könnte, sprich: das tote Kind nach Wunsch oder im Bedarfsfall doch noch bis zu seiner Geburt austragen könnte! So kann man mit Begriffen lügen!

Wer hinter beiden - dem Mord und der Lüge - steht, ist klar: Jesus nennt ihn den "Mörder von Anfang an" und den "Vater der Lüge" (Johannes 8,44).

Und die Begründung für dieses Urteil? "Gerade ihr [der Stadt Nürnberg, Anm. d. Red.] wird nämlich zum Vorwurf gemacht, an der Zerstörung menschlichen Lebens - wenn auch nicht in strafrechtlich relevanter Weise - beteiligt zu sein, dies zu fördern oder jedenfalls zu dulden. Ihr wird damit individuelles Fehlverhalten von erheblichem Gewicht zur Last gelegt."

Merken wir die Tragweite dieser Sätze? So macht man Christen mundtot, die auf "individuelles Fehlverhalten" hinweisen (vgl. den Beitrag "Wird das Zitieren der Bibel in der EU bald strafbar?" auf S. 6 in diesem Heft zu einem ähnlich gelagerten ethisch-moralischen Problem unserer Gesellschaft!).

Schwere Zeiten für die PBC? Dazu hat uns Gott gerufen, Licht in dieser finsteren Welt zu sein, das Gute gut und das Böse böse zu nennen und nicht umgekehrt.

Hartmut Steeb beschreibt es treffend so:

"Aber wohin sind wir gekommen, wenn der Ankläger zum Schweigen gebracht, statt der Täter zur Rechenschaft gezogen wird? Wohin sind Christen, Kirchen und auch die evangelikale Bewegung unterwegs, wenn sie auch ohne Androhung von Bußgeldern längst auf die Seite der Leisetreter getreten sind? Wohin steuert ein Rechtsstaat, in dessen Verfassung zwar steht, daß 'die Würde des Menschen unantastbar' ist, es aber zuläßt, daß sie jeden Tag hundertfach durch die Ermordung von Kindern nicht nur angetastet, sondern ausgelöscht wird?" (H. Steeb, Generalsekretär der Deutschen Ev. Allianz und Vors. des "Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen" (TCLG) in seinem Beitrag "Nichts aus der Geschichte gelernt?", in: idea-Spektrum Nr. 44 vom 29.10.1997, S.21)

H. Steeb bringt die Problematik auf den Punkt: "Wenn Abtreibung Mord ist, dann ist eine Abtreibungsklinik ein 'Zentrum des Mordens', und wenn Abtreibung Mord ist, dann ist einer, der es tut, ein ... Daß diese Aussage dem Betroffenen nicht gefällt, wundert nicht. Ebenso, daß es einer Stadt nicht gefällt, wenn man ihr Klinikum 'Zentrum des Mordens' nennt. Aber das war bei den Euthanasie-Ärzten des Dritten Reiches und bei den dafür mitverantwortlichen Obrigkeiten nicht anders. Nur: Damals hätte Lerle vermutlich keine Zwangsandrohung von 500.000 Mark Bußgeld erhalten, sondern wäre ins KZ eingeliefert worden, um selbst Märtyrer zu werden."

Wo stehen wir als PBC? Wo steht jeder einzelne von uns? Auf der Seite der Leisetreter? Oder wollen wir siegen durch das Blut des Lammes, durch unser Wort und Zeugnis und unser Leben nicht festhalten, bis hinein in den Tod (Offenbarung 12,11)?

Christenverfolgung in Deutschland? Keine Angst, die Leisetreter werden nicht verfolgt, nur die anderen (vgl. dazu den Bericht "Der Fall Binckli" auf S. 21 in diesem Heft mit Foto S. 20 und den Bericht "Herr, gib uns unsere Kinder wieder!" in SALZ und LICHT 2/96, S. 16). Eine schöne Bescherung! Sind wir bereit für sie?

In diesem Sinne wünsche ich uns allen die Kraft und Freude unseres Herrn Jesus! Er ist uns in Krippe und Kreuz, in Grab und Auferstehung bis in die Herrlichkeit Seines und unseres himmlischen Vaters, Er ist uns in allem vorausgegangen!

Dr. Norbert Höhl« (in: SALZ und LICHT 3-4/97, S. 3 u. 5)