Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

II.4.g. Vorbereitung für die Berufungsverhandlung im Strafprozeß wegen der ersten Auflage des Flugblattes „Kindermord im Klinikum Nord“ am 24. Nov. 1998

 

Wesentlicher Inhalt des verfahrensgegenständlichen Flugblatts, das ich verfaßt und verbreitet habe, ist folgende Aussage: Es sind Menschen, die Dr. Freudemann tötet. Diesen Menschen will ich zur Hilfe kommen. Vielleicht kann durch die volle Wahrheit über das grausige Geschehen das Gewissen wenigstens einiger Betroffener gestärkt werden, so daß wenigstens einige Menschenleben gerettet werden können. Das ist neben der Verbreitung der christlichen Botschaft ein wesentliches Anliegen des verfahrensgegenständlichen Flugblatts.

Die in der Praxis Dr. Freudemanns getöteten Personen habe ich als Kinder bezeichnet, um zu verdeutlichen, daß es Menschen sind, die Dr. Freudemann ohne Betäubung lebendig zerstückelt. Die Bezeichnung "Kind" in diesem Zusammenhang entspricht der Sprache schwangerer Frauen. Ein alter Arzt hat mir bestätigt, er habe es während seiner langjährigen ärztlichen Tätigkeit noch nie anders erlebt als nur, daß seine schwangeren Patientinnen von Ihrem "Kind" sprachen, nicht aber von ihrem "Embryo". In meinen Zivilprozessen habe ich auch noch auf eine Broschüre des Familienministeriums hingewiesen, die die "Entwicklung des Kindes" beschreibt, und der Zusammenhang zeigt völlig eindeutig, daß die vorgeburtliche Entwicklung des Kindes gemeint ist. Es ist somit sprachlich völlig korrekt, die Menschen, die Dr. Freudemann lebendig zerstückelt, als Kinder zu bezeichnen.

In diesem Prozeß geht es nicht um die Bezeichnung "Kind" für die Entwicklungsstufe vor der Geburt. Die Staatsanwaltschaft hat nämlich auch ein Flugblatt, mit dem ich zu diesem Prozeß eingeladen habe, beschlagnahmt, in welchem ich das Wort "Kind" überhaupt nicht benutzt habe. Dort habe ich lediglich von Menschen gesprochen, die in der Praxis Dr. Freudemanns lebendig in Stücke gerissen werden. Daß genau das die Aussage ist, wegen der ich zur Verantwortung gezogen werde, zeigt folgendes Zitat aus der Urteilsbegründung im Zivilverfahren: "Auch der Satz: >Dr. Freudemann tötet Kinder< stellt eine Herabsetzung dar, da er im Zusammenhang mit Mord geäußert wird und der Eindruck erweckt wird, wie wenn der Verfügungskläger lebende Kinder abtöten würde und nicht durch einen medizinischen Eingriff Embryonen."

Mit diesen Worten der Urteilsbegründung wird mir zum Vorwurf gemacht, ich erwecke den Eindruck, daß ich Kinder, die noch in den Leibern ihrer Mütter leben, als Menschen anerkenne. Das ist der Kern der Anschuldigung im Strafprozeß, der gegen mich geführt wird.

In dankenswerter Weise haben die Richter der 17. Zivilkammer die Behauptung dokumentiert, schwangere Frauen würden keine lebenden Kinder in ihrem Körper tragen. Gegen diese Behauptung sprechen jedoch viele Tatsachen. Einige hatte ich im verfahrensgegenständlichen Flugblatt aufgezählt. Es besteht somit ein Gegensatz zwischen zwei Positionen. Die eine Position entspricht der vollen Wahrheit über das Menschsein der Menschen, die noch im Dunkel des Mutterleibes leben. Die andere Position ist die durch die Tatsachen nicht gestützte Behauptung, schwangere Frauen würden keine lebenden Kinder in ihrem Körper tragen. Diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen. Die fehlende Verankerung in den Tatsachen kann man doch nicht durch den Einsatz der Justiz kompensieren. Doch genau darauf läuft die Anklage hinaus, ich hätte den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt.

Worin kann denn sonst die Beleidigung bestehen, mit der ich Dr. Freudemann angeblich beleidigt haben soll? Er schreibt doch selbst, daß, wie er sich ausdrückt, in seiner Praxis die "Schwangerschaft abgesaugt" wird. Wenn der Straftatbestand der Beleidigung darin besteht, daß ich diese Tätigkeit als ein Zutodefoltern von Menschen beschrieben habe, dann kann der eigentliche Inhalt der Anschuldigung nur der sein, daß ich den Menschen, der sich im Körper einer Schwangeren befindet, zu deutlich als Mensch beschrieben habe. Gegen die Aussage, daß sich ein Mensch im Körper einer Schwangeren befindet, wird somit als vermeintliche Ketzerei gerichtlich vorgegangen.

Das Menschsein von Menschen zu bestreiten - wie es die Richter Dr. Schmidt, Reitzenstein und Heinemann von der 17. Zivilkammer tun - ist das nicht hochgradige Volksverhetzung? Aus der Geschichte wissen wir, welch tödliche Wirkung es hat, wenn das Menschsein von Menschen bestritten wird.

Solange noch irgendwer bestreitet, daß Kinder im Mutterleib Menschen sind, werde ich sehr deutlich und sehr lautstark bezeugen, daß die Kinder im Mutterleib Menschen sind.

Sind aber die Kinder im Mutterleib Menschen, so ist deren Tötung Mord. Deren Tötung ist nicht nur in irgendeinem übertragenem Sinne Mord, wie Akkordarbeit Mord ist, sondern sie ist in dem Sinne Mord, daß ein Mörder sie ermordet hat. Um das deutlichzumachen war es notwendig, einen Spezialisten für "Schwangerschaftsabbrüche" als Tötungsspezialisten oder als Berufskiller zu bezeichnen.

Der Satz "Akkord ist Mord" ist nicht strafbar, wohl aber der Satz: Der Unternehmer Müller, der in seinem Unternehmen Akkordarbeit einführt, ist ein Mörder. Der Satz "Abtreibung ist Mord" ist angeblich nicht strafbar, zumindest wird er so lange toleriert, wie eine gewisse Mehrdeutigkeit erhalten bleibt. Doch um zu verdeutlichen, daß es Menschen sind, die lebendig zerstückelt werden, um deutlichzumachen, daß ich einen Mord meine, bei dem es einen Mörder gibt, war es notwendig, jemanden, der das blutige Handwerk des Kindermordens ausübt, namentlich als Tötungsspezalisten oder als Killer zu bezeichnen.

Ich habe nicht, wie es die Presse mit dem Mörder der kleinen Natalie tat, jemanden, der seine Untaten geheimzuhalten sucht, in der Öffentlichkeit als Mörder bezeichnet. Sondern Dr. Freudemann sagt ja selbst in aller Öffentlichkeit von sich, daß er die "Schwangerschaft abbricht". In aller Öffentlichkeit beschuldigt er andere, ihn bei seiner Berufsausübung - er meint das Töten von Menschen - zu behindern.   

Ich habe nur die Eigenaussage Dr. Freudemanns verdeutlicht. Das kann man nur als Beleidigung werten, wenn man bestreitet, daß es Menschen sind, die sich im Körper schwangerer Frauen befinden. Mich wegen Beleidigung zu bestrafen würde bedeuten, mich wegen der Aussage, daß die Kinder im Mutterleib bereits Menschen sind, zu bestrafen. Menschen wegen Verbreitung unerwünschter Auffassungen zu bestrafen, ist das Wesen eines Ketzerprozeses. Und zum Wesen verfolgter angeblicher Ketzer gehört, daß sie sich von keiner Justiz verbieten lassen, ihre als Ketzereien diffamierten Aussagen zu verbreiten. 

Ganz gleich wie dieser Prozeß ausgeht, werde ich auch in Zukunft sehr lautstark und so deutlich wie irgend möglich immer wieder bezeugen, daß die Kinder im Mutterleib Menschen sind, und zwar ebenso Menschen wie die kleine Natalie oder wie die Opfer der Nationalsozialisten. Beim Strafprozeß vor dem Amtsgericht hatte die Staatsanwältin mit Empörung auf den Vergleich der Verbrechen Dr. Freudemanns mit denen der Nationalsozialisten reagiert. Sie hatte aber nicht gesagt, worin sich die Kindermorde Dr. Freudemanns von den Verbrechen der Nationalsozialisten unterscheiden. Vielleicht können wir heute erfahren, worin dieser Unterschied besteht.

An die Verbrechen der Nationalsozialisten wird ständig erinnert, um - wie es heißt - zu verhindern, daß sich ähnliches wiederholt. Auch die Verbrechen auf dem Gelände des Klinikums Nord sollen sich nicht wiederholen. Deshalb will ich auch in Zukunft an die dort geschehenden Verbrechen erinnern.     

Schlußwort

Entgegen der Strafprozeßordnung hatte ich für das vorbereitete Schlußwort keine Gelegenheit

In seiner Urteilsbegründung weist das Strafurteil des Amtsgerichts auf die Gefahr brennender Scheiterhaufen hin. Von mir braucht aber niemand zu befürchten, daß ich Scheiterhaufen errichte, um Menschen darauf zu verbrennen. Im Gegenteil: Ich habe ein Strafverfahren riskiert, um mit dazu beizutragen, daß wenigstens einige Kinder dem Schicksaal entgehen, lebendig in Stücke gerissen zu werden, noch ehe sie das Tageslicht erblicken.

Ich habe nie Gewaltmittel angestrebt, geplant oder gar angewandt. Die einzigen Mittel, die ich anwende, sind das Wort, die Sprache und die Schrift, deren Inhalt wahr ist und wahrheitsgetreu die Tatsachen wiedergibt. In keinem einzigen Detail hat die Anklage bewiesen, behauptet, ja mir nicht einmal vorgeworfen, ich hätte irgendetwas behauptet, das nicht wahr ist. Nichts als die Wahrheit, die volle und ganze Wahrheit, habe ich ans Licht gestellt. Meine Worte und meine Flugblätter tragen nicht dazu bei, daß auch nur ein einziges Menschenleben gewaltsam ausgelöscht wird. Sondern ich will dazu beitragen, daß Menschenleben erhalten bleiben und gerettet werden.

Mein Interesse ist keinesfalls, jemanden zum Tode zu verhelfen, sondern mein "berechtigtes Interesse" (§ 193 StGB) ist der Einsatz für die Erhaltung menschlichen Lebens. Diese meine Motivation resultiert aus der ethischen Pflicht, die zum Kern und Wesen des christlichen Glaubens gehört, nämlich Menschen in Lebensgefahr beizustehen.

Jesus Christus hat sein bekanntes Gleichnis vom barmherzigen Samariter, der einem Verbrechensopfer selbstlos beigestanden hat, mit dem Befehl "Gehe hin und tue desgleichen!" abgeschlossen. Wenn ich im Sinne dieses Auftrags handle, gelingt es mir vielleicht, die Gewissen wenigstens einiger Eltern anzusprechen, damit sie ihre Kinder am Leben lassen. In meinem Einsatz für die ungeborenen Kinder sehe ich eine Möglichkeit, Jesu Imperativ "Gehe hin und tue desgleichen!" zu befolgen.