Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

VIII. Strafanzeige gegen Rechtsbeuger

 

Johannes Lerle, bis 2.8.2002:

JVA Bayreuth, Postf. 100654

95406 Bayreuth

danach:

Brüxer Str. 25, 91052 Erlangen

Tel. 09131/302455

 

Staatsanwaltschaft Nrnbg - Fürth

Fürther Str. 112

90429 Nürnberg

Bayreuth, der 13.5.02

 

 

Betreff: Strafanzeige gegen Nürnberger Richter und einen Staatsanwalt wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung

 

 

 

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die nachfolgend aufgeführten Juristen wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung. Ich bitte um eine zügige Bearbeitung, da die erste der nachfolgend aufgeführten Straftaten eventuell schon am 20. Okt. 2002 verjährt.

 

1.: Rechtsbeugung durch die Richter Dr. Schmidt, Reitzenstein u. Heinemann von der 17. Zivilkammer des Landgerichts Nrnbg.-Füth

 

In dem zivilrechtlichen Unterlassungsurteil vom 20.10.1997 mit dem Az.: 17 O 8640/97 untersagten mir obengenannte Richter verschiedene wahre Tatsachenfeststellungen über Dr. Freudemanns (allerdings gesetzestreue) Menschentötungen. Dies begründeten sie folgendermaßen:

“Auch der Satz: ´Dr. Freudemann tötet Kinder` stellt eine Herabsetzung dar, da er im Zusammenhang mit Mord geäußert wird und der Eindruck erweckt wird, wie wenn der Verfügungskläger lebende Kinder abtöten würde und nicht durch einen medizinischen Eingriff Embryonen” (S. 7 des Urteils).

Das bedeutet, die Unterlassungsverfügung wurde mit der Behauptung begründet, daß die mit dem Fremdwort “Embryo” bezeichneten Kinder im Mutterleib keine Menschen seien.

Ein Gerichtsurteil auf eine derart unbewiesene Behauptung aufzubauen, ist eindeutig ein Rechtsfehler. Der Vorsatz, durch den ein “Rechtsfehler” die Qualität von Rechtsbeugung annimmt, ist im Falle der Richter Dr. Schmidt, Reitzenstein u. Heinemann dadurch offenkundig, daß diese Personen niemals irgendein juristisches Examen bestanden hätten, wenn sie nicht mit den elementarsten Regeln einer juristischen Argumentationskette vertraut wären. Mit anderen Worten: Es ist völlig ausgeschlossen, daß die Volljuristen Dr. Schmidt, Reitzenstein u. Heinemann so dumm sein könnten, daß sie nicht wüßten, daß die entscheidungserhebliche Behauptung, die mit dem Fremdwort “Embryo” bezeichneten Kinder im Mutterleib seien keine Menschen, eines Beweises bedarf.

 

2.: Rechtsbeugung durch Herrn Richter Kuda, zur Tatzeit 8. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth

 

In seinem Strafurteil vom 24.11.1998 mit dem Az.: Ns 404 Js 43127/97 begründete Herr Richter Kuda meine Verurteilung wegen angeblicher Beleidigung eines Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder folgendermaßen:

Der Angeklagte weiß genau, daß der medizinische Eingriff des Dr. Freudemann nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft” (S.11).

Den Gedanken, daß diese medizinische Behauptung eines Beweises bedarf, deutet Herr Kuda in seinem Urteil nirgendwo an. Mit dem gleichen Wahrheitsgehalt könnte man behaupten, daß 2x2=5, und mit dieser Lüge die Verurteilung irgendeines Angeklagten begründen.

 

3.: Rechtsbeugung durch Herrn Richter Kriegel von der 4. Strafkammer des Landgerichts Nrnbg.-Fürth

 

In seinem Strafurteil vom 22.5.2000 mit dem Az.: 4 Ns 404 Js 41595/1998 begründete Herr Richter Kriegel meine Verurteilung wegen angeblicher Beleidigung des kindermordfördernden Bundestagsabgeordneten Dr. Theodor Waigel folgendermaßen:

“Nach den Erkenntnissen der Wissenschaft ist zwischen Mensch und Embryo, d. h. dem ungeborenen menschlichen Leben, zu unterscheiden” (S. 8).

Es fehlt jeglicher Hinweis, welche “Erkenntnisse der Wissenschaft” gemeint sind und wo man näheres über dieselben erfahren könne. Mit der völlig aus der Luft gegriffenen Behauptung spricht Herr Richter Kriegel den Kindern im Mutterleib das Menschsein ab. Die gedankliche Folge ist, daß die Kinder im Mutterleib dann nicht als vergleichbar gelten mit Hitlers Verbrechensopfern, die trotz gegenteiliger Propagandalügen damaliger Volksverhetzer eindeutig Menschen waren. Und folgerichtig verurteilte mich Herr Richter Kriegel wegen meines Vergleichs Waigels mit Hitler.

Wenn Herr Richter Kriegel irgendwelche Behauptungen aus der Luft greift und auf diese die Verurteilung eines Angeklagten aufbaut, so ist das nicht nur unter dem intellektuellen Niveau eines Akademikers, sondern auch eines jeden Menschen, der einigermaßen in Gedankenketten denken kann. Somit ist es offenkundig, daß der “Rechtsfehler” vorsätzlich begangen wurde, wodurch diesem die Qualität von Rechtsbeugung zukommt.

 

3.: Rechtsbeugung durch Oberstaatsanwalt Meier-Staude beim Bayerischen Obersten Landesgericht

 

Obwohl ich in meiner Revisionsbegründung gegen das Kriegel-Urteil idiotensicher nachgewiesen habe, daß meine Verurteilung wegen angeblicher Beleidigung Dr. Waigels auf der völlig aus der Luft gegriffenen Behauptung beruht, die Kinder im Mutterleib seien keine Menschen, behauptet Oberstaatsanwalt Meier-Staude in einer Stellungnahme mit dem Az. ObSs (R) 841/2000:

“Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben”.

Da ein Akademiker nicht so dumm sein kann, daß er meine (im Blick auf eine beabsichtigte Veröffentlichung) bewußt volkstümliche Argumentation nicht nachvollziehen könnte, deshalb ist die Rechtsbeugung bei Oberstaatsanwalt Meier-Staude offenkundig.

 

4.: Rechtsbeugung durch die Richter Kehrstephan, Kaliebe u. Heiss vom Bayrischen Obersten Landesgericht

 

Die obengenannten Richter der Revisionsinstanz sprachen mich zwar von einer anderen Anklage frei, äußerten sich aber zur Verurteilung wegen angeblicher Beleidigung Dr. Waigels:

“Soweit sich das Rechtsmittel gegen die Verurteilung zum Nachteil von Dr. Waigel richtet, hat die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben” (5St RR 350/2000, S.5).

Damit bestätigen sie eine Verurteilung, die auf der handfesten Lüge beruht, daß die Kinder im Mutterleib, deren Tötung nachweislich durch Waigels Abstimmungsvehalten gefördert wurde, nicht im gleichen Umfange Menschen seien wie z. B Hitlers Verbrechensopfer.

Als Berufsrichter müssen sie wissen, daß es alles andere als rechtsfehlerfrei ist, Strafurteile auf handfeste Lügen aufzubauen. Doch bei den charakterlosen Opportunisten Kehrstephan, Kaliebe und Heiss vom Bayrischen Obersten Landesgericht hat die Verteidigung der angeblichen Ehre der zur Zeit Mächtigen offenbar Vorrang vor irgendwelchen rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Johannes Lerle