Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

IV.1.l. Beschluß

 

5St RR 380/00

 

Bayerisches Oberstes Landesgericht

.

BESCHLUSS

 

Der 5. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Jaggy sowie der Richter Kehrstephan und Heiss

in dem Strafverfahren

gegen

 Dr.  L e r l e  Johannes

wegen

Beleidigung

auf Antrag der Staatsanwaltschaft

am 13.Dezember 2000 einstimmig

beschlossen:

I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Furth vom 31.Juli 2000 wird als unbegründet verworfen.

II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe:

Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revision hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs.2 StPO) .

Kosten: § 473 Abs.1 Satz 1 StPO.

 

gez. Jaggy     gez. Kehrstephan   gez. Heiss