IV.1.f. Berufung der Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Aktenzeichen: 404 Js 47438/98
Nürnberg, 21.02.2000
An das
Amtsgericht
Erlangen
Strafverfahren gegen Johannes
L e r l e
Tatvorwurf: Beleidigung
Ihr Zeichen: 404 Js 47438/98
Die am 25.01.2000 eingelegte Berufung, eingegangen am 27.01.2000 beim Amtsgericht Erlangen, der Staatsanwaltschaft Nürnberg- Fürth gegen das Urteil des Amtsgerichtes Erlangen vom
24.01.2000 wird wie folgt
b e g r ü n d e t:
Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt bereits erstinstanzlich mit Urteil des Amtsgerichtes Nürnberg vom 11.03.1998 (Az.: 404 Js 43127/97) wegen eines teilweise identischen Flugblattes
verurteilt worden. Dieses Urteil war zum damaligen Zeitpunkt zwar noch nicht rechtskräftig, aber der Angeklagte hatte bereits den Eindruck einer erstinstanzlichen Hauptverhandlung, in der ihm gesagt wurde, daß bestimmte
Passagen in dem Flugblatt eine Beleidigung darstellen.
Obwohl dieses erste Urteil in der Zwischenzeit bereits rechtskräftig ist, macht der Angeklagte im gleichen Stile weiter. Es handelt sich bei dem Angeklagten um einen Überzeugungstäter,
bei dem die Verhängung einer Geldstrafe zu Ahndung und Einwirkung auf den Angeklagten nicht ausreichend ist, sondern die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe geboten ist, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, daß der
Angeklagte die entscheidenden Richter auch der Rechtsbeugung bezichtigt.
gez. Eckenberger
Staatsanwältin
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