IX. Die Bedeutung der gerichtlichen Auseinandersetzungen
a. für den Kampf gegen den Kindermord:
Bei der Justizkmpagne geht es keineswegs nur um eine angebliche Beleidigung der Person eines Nürnberger Mediziners. Sondern in einer einstweiligen Verfügung
wird mir folgende Aussage, die ich ohne jegliche Namensnennung auf einem T-Schirt getragen hatte, untersagt: "Kindermord im Klinikum Nord". Dem nächsten wird womöglich die Aussage verboten "Kindermord in
Nürnberg", dem übernächsten die Aussage "Kindermord in Bayern", dann die Aussage "Kindermord in Deutschland" ... Die willkürliche Grenzziehung kann man nach der Salami-Methode so weit verschieben, bis
zum Schluß jegliche Gleichsetzung von der sogenannten "Abtreibung" mit Mord verboten wird.
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