Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

IX. Die Bedeutung der gerichtlichen Auseinandersetzungen

a. für den Kampf gegen den Kindermord:

Bei der Justizkmpagne geht es keineswegs nur um eine angebliche Beleidigung der Person eines Nürnberger Mediziners. Sondern in einer einstweiligen Verfügung wird mir folgende Aussage, die ich ohne jegliche Namensnennung auf einem T-Schirt getragen hatte, untersagt: "Kindermord im Klinikum Nord". Dem nächsten wird womöglich die Aussage verboten "Kindermord in Nürnberg", dem übernächsten die Aussage "Kindermord in Bayern", dann die Aussage "Kindermord in Deutschland" ... Die willkürliche Grenzziehung kann man nach der Salami-Methode so weit verschieben, bis zum Schluß jegliche Gleichsetzung von der sogenannten "Abtreibung" mit Mord verboten wird.